Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.01.2026

Ö 1

Begrüßung eines neuen beratenden Mitglieds

Frau Hirschfeld begrüßt Frau Hohnke als neues beratendes Mitglied (Vertretung der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen) im Ausschuss und weist sie auf ihre Rechte und Pflichten, insbesondere die zur Verschwiegenheit, hin.

Ö 2

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.

Ö 3

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 3.1 - 22-1679

Anpassung von Formulierungen des Rahmenkonzeptes zur Ausgestaltung der künftigen Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk Altona (Drucksache 21-4936.2B), Kapitel 2 Inklusiver Kinder- und Jugendbeirat Beschlussempfehlung des Amtes

Ö 4

Sachstand Implementierung eines Kinder- und Jugendbeirates (Fortsetzung der Beratungen vom 03.12.2025. Referierende: Herr Pargätzi und Frau Stelling (beide PLING Kollektiv))

Fortsetzung der Beratungen vom 03.12.2025.

Beratung siehe TOP 4.1.

Ö 4.1 - 22-1679

Anpassung von Formulierungen des Rahmenkonzeptes zur Ausgestaltung der künftigen Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk Altona (Drucksache 21-4936.2B), Kapitel 2 Inklusiver Kinder- und Jugendbeirat Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Schmidt stellt in Frage, ob es zielführend sei, in der heutigen Sitzung die vielen Anpassungsvorschläge aus der Drucksache im Einzelnen zu beraten oderob es nicht ggf. sinnvoller sei, dass diese Vorarbeit im Rahmen einer Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten erfolge. Ohnehin sei fraglich, inwieweit der Jugendhilfeausschuss bzw. die Politik im Detail über die Frage der Drucksache entscheiden solle oder ob dies nicht schon durch die beteiligten Kinder und Jugendlichen selbst erfolgen nne.

 

Frau Gosch stimmt dem zu und weist ergänzend auf die jahrelange Arbeit, insbesondere im dafür eingesetzten Unterausschuss zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der vergangenen Wahlperiode, bei der Erarbeitung des Rahmenkonzepts hin. Dieses jetzt einfach schnell zu ändern, sei ohne eine entsprechende sorgfältige Diskussion nicht angemessen.

 

Herr Pargätzi(PLING Kollektiv) erläutert, dass sich viele der Vorschläge auf die Einsetzung und Wahl des Kinder- und Jugendbeirats bezögen und entsprechend für das weitere Vorgehenbenötigt würden. Wenn der Beirat bestehe, sei es selbstverständlich, dass dieser über seine Satzung, Arbeit und Grundlagen jederzeit bestimmen könne.

 

Frau Licari spricht sich für eine Vorstellung der Drucksache in der heutigen Sitzung aus. Es sei wichtig, dass der gesamte Ausschuss über die Vorschläge informiert werde.

 

Der Vorschlag von Herrn Schmidt, das Thema zur weiteren Vorstellung und Beratung im Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten vorzusehen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP sowie bei Enthaltung zweier Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe abgelehnt.

 

Herr Pargätzi und Frau Stelling (PLING Kollektiv) stellen die Beschlussempfehlung des Amtes vor. Hierbei sowie auf Nachfragen und Anmerkungen aus dem Ausschuss heben sie Folgendes hervor:

 

  • Die Vorschläge zu 1.) gingen auf das Bezirksamt und das PLING Kollektiv zurück. Erfahrungen aus verschiedenen Kommunen in Deutschland machten deutlich, dass entsprechende Beiräte und Gremien umso stabiler agierten, je vielfältiger die Zugänge seien.

 

  • Herr Dr. Glau bittet um Aufnahme einer Präzisierung bzw. Definition zum Begriff der Wahlberechtigung bzw. dem passiven Wahlrecht.

 

  • Die Änderungen zugunsten eines Rede- und Antragsrechts unter 2.) seien für ein erfolgreiches Bestehen eines Kinder- und Jugendbeirats von hoher Bedeutung. Ein Rechtsgutachten des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. zeige allerdings auf, dass dies in Hamburg mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen aktuell nicht ohne weiteres umsetzbar sei. Diese seien restriktiver als in anderen Bundesländern. Deswegen könnten die Formulierung unter 2.) analog zur Beschlussempfehlung aus Wandsbek ggf. um Folgendes ergänzt werden:soweit dies durch Gesetz oder Geschäftsordnung der Bezirksversammlung geregelt ist“. Wichtig sei, dass den Kindern und Jugendlichen eine effektive Teilnahme in den Ausschüssen, an denen sie Interesse hätten, ermöglicht werde.

 

  • Herr Schmidt und Herr Dr. Glau begrüßen die Formulierung in der bestehenden Form. Es sei wichtig, dass analog zum Bezirks-Senior:innen- und Inklusionsbeirat ein Mitwirken an allen Ausschüssen ermöglicht werde. Ein Antragsrecht wäre zudem ein wichtiges Zeichen. Da es sich um ein Konzept handele, spreche nichts dagegen, die Formulierung wie in der Drucksache vorgesehen zu belassen, sondern vielmehr würde so dem Wunsch Ausdruck verliehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden sollten. Auf die Anregung von Frau Hirschfeld, eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsamt anzufordern, da die Formulierungen der Drucksache über die bestehenden Rechte der Mitglieder des Bezirks-Senior:innen- und Inklusionsbeirats hinausgingen, erwidert Herr Schmidt, dass Prüfungen durch das bezirkliche Rechtsamt viel zu lange dauerten.

 

  • Frau Günther merkt an, dass sich alle einig sein, dass eine entsprechende Mitwirkung des Kinder- und Jugendbeirats in den Ausschüssen der Bezirksversammlung sicherzustellen sei. Insofern spreche sie sich ebenfalls dafür aus, das Rahmenkonzept mit dieser Zielsetzung auf den Weg zu bringen.

 

  • Frau Licari gibt zu überlegen, die Formulierung bei diesem Punkt zu verschlanken und einfach zu schreiben, dass der Beirat auch in allen anderen Ausschüssen Rede- und Antragsrecht habe.

 

  • Frau von Stritzky spricht sich dafür aus, dass vor etwaigen Beschlüssen offene rechtliche Fragestellungen geklärt würden. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Erwartungen geweckt würden, die später nicht gehalten werden könnten und so die jungen Menschen enttäuscht würden. Es liege nicht in der Hand der Bezirkspolitik, das Bezirksverwaltungsgesetz zu ändern. Wenn Änderungswünsche zum Gesetz bestünden, wäre es der richtige Weg, entsprechende Empfehlungen an die zuständigen Fachbehörden zu erarbeiten.

 

  • Der neue Formulierungsvorschlag unter 3.) gehe auf Wünsche von Kindern und Jugendlichen in den Vorabbeteiligungsverfahren zurück.
  • Auch der Formulierungsvorschlag unter 4.) gehe auf Wünsche von Kindern und Jugendlichen zurück.

 

  • Frau von Stritzky merkt an, dass die Rückmeldung durch die Behörde für Finanzen und Bezirke zur Finanzierung einer Vollzeitstelle zur Koordination und Begleitung des Beirats noch ausstehe. Es sei wichtig, sich bewusst zu machen, wie viel von dieser Stelle am Ende des Tages geleistet werden könne und welche Grenzen es gebe.

 

  • Herr Schmidthrt aus, er erachte es als schwierig, dass in der neuen Formulierung keine Mindestanzahl an Sitzungen formuliert sei. Es werde viel Geld für die Schaffung und Begleitung des Kinder- und Jugendbeirats in die Hand genommen. Daher sollte eine regelmäßige Tagung sichergestellt werden.

 

Herr Pargätzihrt aus, dass gerne die Formulierung aufgenommen werden könne, dass mindestens vier Mal im Jahr eine Beiratssitzung stattfinden solle.

 

  • Bezüglich 7.) werde dazu geraten, keine konkrete Festlegung über die etwaige Höhe des Sitzungsgeldes festzulegen, sondern dies den Beirat selbst entscheiden zu lassen.

 

  • Herr Dr. Glau gibt zu überlegen, dass ggf. ein Interessenskonflikt bestehe, wenn der Beirat über die Höhe des eigenen Sitzungsgeldes entscheide.

 

  • Frau Günther spricht sich für einen entsprechenden Gestaltungsspielraum des neuen Beirats aus, Festlegungen zu dieser Frage in den eigenen Satzungen bzw. der eigenen Geschäftsordnung zu treffen. Den Kindern und Jugendlichen solle Vertrauen entgegengebracht werden.

 

  • Frau Goschhrt aus, dass aus ihrer Sicht Satz 1 der Formulierung ausreichend sei.

 

  • Herr Schmidt erwidert, dass auch gegen die beiden nachfolgende Sätze nichts spreche und ein entsprechendes Vertrauen gerechtfertigt sei.

 

  • Herr Bründel-Zeißler gibt zu überlegen, ob nicht auch Ausführungen zum Zweck und den Aufgaben des Beirats erfolgen müssten. Am Ende sei nicht klar, wer alles in den Beirat komme. Daher wären ggf. entsprechende Festlegungengerechtfertigt, die auch Aspekte wie die Verfassungstreue in den Blick nähmen.

 

  • Herr Pohl, Frau Günther, Frau Licari und Herr Dr. Glau widersprechen, dass entsprechende Festlegungen im Rahmenkonzept nicht erfolgen sollten und den Kindern und Jugendlichen ein entsprechender Vertrauensvorschuss gewährt werden solle.

 

  • Herr Kaeding ergänzt, dass es hier um ein Konzept gehe und es wichtig sei, überhaupt erst dem neuen Beirat das Arbeiten zu ermöglichen. Jeden Satz in Frage zu stellen, sei aus seiner Sicht nicht der richtige Weg.

 

  • Frau von Stritzky entgegnet, dass den notwendigen Beratungen vor einer Beschlussfassung der benötigte Raum gegeben werden solle, um offene Fragen zu klären und allen Fraktionen und Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, Vorschläge zu machen.

 

  • Die Erhöhung der Anzahl unter 8.) gehe auf den Wunsch zurück, die Größe und Bedeutung des Bezirks entsprechend widerzuspiegeln. Es sei eine breite Informationskampagne vorgesehen, damit alle Kinder und Jugendlichen erreicht würden. Hierzu gehörten auch die Schulen, die allein aber nicht das Erreichen aller sicherstellen könnten. Das TAN-Verfahren sei bereits in anderen Kommunen erprobt und stelle sicher, dass alle Betroffenen erreicht würden es solle aber auch Hilfestellungen für diejenigen geben, für die dieses Verfahren eine technische Hürde darstelle. Das TAN-Verfahren stelle auch sicher, dass es zu keinen Doppelwahlen komme. Aktuell befinde sich der angedachte Auszug aus dem Melderegister noch in der rechtlichen Prüfung durch die bezirkliche Datenschutzbeauftragte. In vergleichbaren Fällen werde ungefähr eine Wahlbeteiligung von 6 % erreicht. Die angedachte Onlinewahl seifinanzielldurchkalkuliert und Teil des Projekts.

 

  • Herr Dr. Glau stellt fest, dass aus der vorgeschlagenen Formulierung nicht abschließend das Verhältnis zwischen Mitgliedern durch Online-Wahl und 2/3-Mehrheit des Beirats hervorgehe und bittet um entsprechende Präzisierungen.

 

  • Frau von Stritzky gibt zu bedenken, dass der Aufwand für die Wahl hoch erscheine. Es stelle sich die Frage, wie und von wem eine jährliche Wahl dieser Größenordnung nach Auslaufen des Projekts erfolgen könne. Es sei wichtig, dass eine Einschätzung des Amtes über den Arbeitsaufwand und eine Stellungnahme zur datenschutzrechtlichen Fragestellung hinsichtlich der Datennutzung aus dem Melderegister erfolge.

 

  • Herr Schmidt ergänzt, dass das Wahlverfahren möglichst niedrigschwellig sein sollte. Dieses erscheine in der vorgeschlagenen Form aufwendig und teuer.

 

  • Der Wunsch nach dem aufgeführten chstalter unter 9.) sei von beteiligten Kindern Jugendlichen in der Begleitgruppe erfolgt.

 

  • Herr Dr. Glau regt die Aufnahme einer Formulierung zum passiven Wahlrecht an.

 

  • Wichtig sei generell, dass man zu einer zügigen Entscheidung finde, damit die Wahl des Beirats zeitnah stattfindennne. Konkretisierungen und rechtliche Prüfungen weiterer Punkte könnten auch später folgen auch in Zusammenarbeit mit dem dann bestehenden Beirat.
  • Auf Nachfrage von Herrn Dr. Blum führen sie aus, dass eine Evaluierung der Wahl und des Projektes im Projektrahmen eingeplant sei.

 

Die Drucksache wird zur weiteren Beratung einstimmig in Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten überwiesen. Das Amt wird hierzu gebeten, die Fragestellungen bezüglich des künftigen Arbeitsaufwandes und der angedachten Kosten für die Wahlen nach Auslaufen des Projektzeitraums sowie zu den datenschutzrechtlichen Aspekten zu prüfen.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

 

Arbeitsaufwand der Verwaltung für die Organisation einer wiederkehrenden Online-Wahl mit persönlichen TAN-Verfahren:

 

Der Arbeitsaufwand für die Verwaltung ist bei dem Wahlverfahren sehr gering. Es wird ein Komplettauftrag für die Serienbrieferstellung und den Versand an eine Druckerei vergeben.

Der im Pilotprojekt durch den Dienstleister PLING Kollektiv erstellte Wahl-Brief aus 2026 muss lediglich durch das Amt aktualisiert werden.

Der Postversand mit den Wahlunterlagen kann zudem für die Öffentlichkeitsarbeit des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe genutzt werden.

Mit dem Versand werden ca. 32.000 Kinder und Jugendliche im Bezirk Altona im Alter zwischen 10 und 21 Jahren erreicht. Die Kosten entsprechen ca. 0,80 Euro pro Person.

Ansprechendes Informationsmaterial über die sozialen Angebote Altonas für die Kinder und Jugendlichen kann beigelegt werden.]

Ö 5

Vorstellung Jugendtreff Netzestraße in Lurup (Referent:innen: Vertretungen von der Vereinigung Pestalozzi gGmbH)

Eine Vertretung von der Vereinigung Pestalozzi gGmbH stellt das Thema anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage). Er bedanke sich ausdrücklich für die finanzielle Unterstützung durch die Politik, die die Sanierungen ermöglicht habe. Die Jugendlichen seien bei der Gestaltung partizipativ eingebunden gewesen.

 


Anlagen
Präsentation Jugendtreff Netzestraße (6184 KB)

Ö 5.1 - 22-1675

Zuwendungsantrag: "Schanzenzirkus - Mitmachprojekt für Kinder im Schanzenpark" Beschlussempfehlung des Amtes (Referent: Herr Lindhout (Schanzenzirkus))

Ö 5.2 - 22-1579

Zuwendungsantrag Aufklärungsarbeit zum Thema Antiziganismus Beschlussempfehlung des Amtes (Überwiesen aus der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 10.12.2025 mit der Bitte an den Jugendhilfeausschuss, eine fachliche Stellungnahme zurückzumelden)

Ö 6

Haushalt

Ö 6.1 - 22-1675

Zuwendungsantrag: "Schanzenzirkus - Mitmachprojekt für Kinder im Schanzenpark" Beschlussempfehlung des Amtes (Referent: Herr Lindhout (Schanzenzirkus))

Herr Lindhout (Schanzenzirkus) stellt den Zuwendungsantrag vor. Der Schanzenzirkus finde seit 2008 erfolgreich im Sternschanzenpark statt. Die Aufstellung der Container erfolge ab Mai, ab Juni gebe es für vier Monate Angebote. Die Zusammenarbeit mit dem Circus TriBühne sei erfolgreich, verhältnismäßig günstig und wichtig, weil von dort auch die Bereitstellung von Zirkusutensilien erfolge.

 

Herr Schmidt begrüßt die Arbeit und die Angebote des Schanzenzirkus. Nach dem neuen Zuwendungsverfahren werde eine abschließende politische Entscheidung über den Zuwendungsantrag erst in derrzsitzung der Bezirksversammlung erfolgen können.

 

Herr Kaeding bedauert, dass der Zuwendungsantrag, obwohl bereits im vergangenen Oktober eingegangen, erst heute den Ausschuss erreicht habe. Es stelle sich die Frage, worin die lange Bearbeitungszeit beim Amt begründet sei. In jedem Fall müsse er aufgrund der beantragten Zuwendungshöher heute Beratungsbedarf anmelden.

 

Herr Bründel-Zeißler regt vor dem Hintergrund der Diskussion an, ein Meinungsbild einzuholen, damit der Schanzenzirkus eine Einschätzung habe, ob der Zuwendungsantrag Aussicht auf Erfolg habe.

Das von Herrn Bründel-Zeißler vorgeschlagene Meinungsbild fällt einvernehmlich positiv aus.

 

Herr Kaeding meldetr die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.

Ö 6.2 - 22-1579

Zuwendungsantrag Aufklärungsarbeit zum Thema Antiziganismus Beschlussempfehlung des Amtes (Überwiesen aus der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 10.12.2025 mit der Bitte an den Jugendhilfeausschuss, eine fachliche Stellungnahme zurückzumelden)

Überwiesen aus der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 10.12.2025 mit der Bitte an den Jugendhilfeausschuss, eine fachliche Stellungnahme zurückzumelden.

 

Herr Schmidt gibt zu überlegen, ob fachlich nicht der Ausschuss für Kultur und Bildung (KuBi) für das Thema zuständig sei.

 

Frau Licarihrt aus, dass der Verein sich zuletzt im Dezember 2025 im KuBi vorgestellt habe und dort auch das Thema Antiziganismus angesprochen worden sei. Auffällig sei, dass der Maßnahmebeginn für das Projekt bereits der 01.01.2026 sei.

 

Herr Fersogluregt eine weitere Befassung mit dem Thema und die Erarbeitung einer Stellungnahme im kommenden Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten an. Beim Verein gehe es um Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche, eine inhaltliche Rückmeldung durch den Jugendhilfeausschuss mache vor diesem Hintergrund Sinn.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE sowie dreier Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe folgende Rückmeldung:

 

Die inhaltliche Zuständigkeit für das Thema des Antrags wird beim Ausschuss für Kultur und Bildung gesehen. Eine inhaltliche Stellungnahme sollte von dort eingeholt werden.

Ö 6.3

Jährlicher Bericht über die Arbeit der Straßensozialarbeit

Ö 7

Regelhafte Berichte des Amtes gemäß § 19 BezVG-Vereinbarung

Ö 7.1 - 22-1689

Stellen in den kommunalen Einrichtungen Mitteilungsdrucksache des Amtes

Die Drucksache 22-1689 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.2 - 22-1688

Stellenentwicklung beim ASD Mitteilungsdrucksache des Amtes

Die Drucksache 22-1688 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.3

Jährlicher Bericht über die Arbeit der Straßensozialarbeit

Der TOP wird auf Bitten des Amtes einvernehmlich in die kommende Sitzung vertagt.

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 22-1676

Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) und Mittel der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.11.2025

Frau Hirschfeldweist auf einen Brandbrief aus der Borner Runde zu den erfolgten Kürzungen hin.

Herr Schmidt meldet die Drucksache zur weiteren Beratung für die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten an.

Ö 8.2 - 22-1690

Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) - Zuwendungen Bezirksamt Altona 2024-2026 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 22-1690 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Herr Schmidt meldet die Drucksache zur weiteren Beratung für die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten an.

 

Ö 9

Verschiedenes

Frau von Stritzky weist auf eine Expert:innen- bzw. Senatsanhörung im Familienausschuss auf Bürgerschaftsebene am 23.01.2026 zur finanziellen Situation der Rahmenzuweisungen und der Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) hin.

 

Herr Pawletta berichtet, dass aktuell Bemühungen stattfänden, die vakanten Stellen Jugendhilfeausschuss zu besetzen. Bezüglich des laufenden Bewerbungsverfahrens für die Nachfolge eines stimmberechtigten Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe bittet er um ein Meinungsbild, ob die Wahl der Nachfolge bereits in der Bezirksversammlung im Januar oder eher im Februar erfolgen solle.

 

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich für eine Wahl in der Januarsitzung der Bezirksversammlung aus.