Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.11.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es liegen Fragen für die Öffentliche Fragestunde vor (siehe TOP 1.1).

 

 

 

Ö 1.1 - 22-0341

Fragen zur öffentlichen Fragestunde

Der TOP mit der Drucksache 22-0341 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

 

Auf Vorschlag von Frau Boehlich beschließt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, die Fragen unter TOP 2 zu beraten sowie einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion DIE LINKE, die Aussprache zur Beantwortung der Fragen auf 18:35 Uhr zu begrenzen.

Ö 2 - 22-0248

Bebauungsplan Ottensen 60 Beschluss zur Fortführung des Verfahrens sowie Durchführung einer erneuten Öffentlichen Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 16.10.2024. Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 16.10.2024. Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE. Zum TOP liegen Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE als Tischvorlagen vor (Anlagen).

 

Mehrere anwesende Anwohner:innen unterstreichen, dass sich das geplante Bauvolumen im Vergleich zu 2015 verdoppelt habe. Den damaligen verhandelten Beschluss nicht umzusetzen, nähre die Sorgen um die Demokratie. Die Politik sei aufgefordert, auf die eingebrachten Fragen konkret einzugehen und mit mehr Alternativen als dem vorliegenden Entwurf in die Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) zu starten. Die Ablehnung einzelner Fraktionen zu Alternativen, wie in den Anträgen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE vorgeschlagen, sei nicht nachvollziehbar.   

 

Herr Tredehrt aus, die städtebauliche Konfiguration des Vorhabens sei eine geeignete Grundlage für die ÖPD und die Anordnung der einzelnen Gebäude einschließlich einer Platzbildung gelungen. Dennoch stehe man am Anfang der Erörterung eines neuen Bebauungsplanverfahrens, da fast zehn Jahre lang keine Bebauung stattgefunden habe und die Rahmenbedingungen einer deutlichen Veränderung unterworfen gewesen seien. In der Vergangenheit seien viele alternative Entwürfe bereits erarbeitet worden. Ob das Maß der Bebauung in diesem Umfang und vor allen Dingen mit dieser Geschossigkeit in dieser Höhe wie im Entwurf beschrieben realisiert werde, müsse die weitere Beratung des Vorhabens zeigen und zum Gegenstand zukünftiger politischer Entscheidungen werden. Jetzt gehe es nur um die Art der Nutzung. Diese werde von allen Beteiligten befürwortet. Für die politische Willensbildung seien die Erkenntnisse aus der ÖPD auszuwerten, die vornehmlich dazu diene, den Wünschen und der Kritik der Anwohner:innen Gehör zu verschaffen. Die Diskussion zum Vorhaben stehe erst am Anfang. Zum jetzigen Zeitpunkt sei das Maß der Bebauung aber noch nicht näher zu definieren und keine weiteren Festlegungen zu treffen. Gutachten wie eine Verschattungsstudie würden erst zu einem späteren Verfahrensstand erarbeitet und veröffentlicht. Er gehe davon aus, dass das Ausmaß der Bodenkontamination und die Komplexität der Gewerberaumneubeschaffung r die Bestandsmieter:innen der Vorhabenträgerin OTTO WULFF Bauunternehmung GmbH (Otto Wulff) vor dem Grundstückserwerb nicht bekannt war. Es sei zu begrüßen, dass die Altlasten beseitigt seien.

 

Frau Benkert entgegnet, Otto Wulff habe angesichts des Beschlusses der Bezirksversammlung 20-1230.2E vom 27.08.2015 (Anlage) vor dem Grundstückserwerb volle Transparenz darüber gehabt, unter welchen Bedingungen ein Bauvorhaben an dieser Stelle verwirklicht werden könne. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass das Amt in der ÖPD einen Entwurf vorstellen werde, der dieseBedingungen bezüglich Bauhöhe und -masse erheblich überschreite. Auch unter den Aspekten Klimaschutz, Überhitzung, Kinderspielflächen, Durchlüftung sowie Grün- und Erholungsflächen sei der Entwurf abzulehnen. Otto Wulff müsse im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Amt an die unterschiedlichen Förderstufen des geförderten Wohnungsbaus einschließlich deren Bindungsfristen gebunden werden. Ihre Fraktion stelle daher den Antrag, vor allen Dingen ein Vorhaben im Rahmen des im Jahr 2015 getroffenen Beschlusses im Rahmen der ÖPD zu erörtern.

 

Frau Koppke ergänzt, alle Fraktionen und auch die Anwohner:innen befürworteten den Wohnungsbau an dieser Stelle, nur müsse dieser verträglich geschehen. Wie verträglich ein Vorhaben sei, definiere zum Beispiel eine noch zu erstellende Verschattungsstudie. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE umfasse ausdrücklichweitere Alternativen, betrachte aber den Beschluss aus 2015 als bindend und sehe die kommende ÖPD als Fortsetzung des Verfahrens. So sei der noch gültige Beschluss von 2015 in die ÖPD aufzunehmen. Sie sei verwundert, dass die Fraktion GRÜNE davon abweicheund mehr als drei Geschosse zulassen wolle. Dies stehe im Widerspruch zur Äerung in der Sitzung des Planungsausschusses vom 05.06.2024.

 

Herr Mielke stimmt zu, der in Rede stehende Entwurf von Otto Wulff sei bezüglich Baudichte und -höhe zu umfangreich und als Grundlage für die ÖPD nicht zielführend. Es sei erklärter Wille der SPD-Fraktion, dringend benötigten Wohnungsbau zu fördern und eine Innenhofbebauung auch an dieser Stelle zu ermöglichen. Die SPD-Fraktion habe sich allerdings 2015 enthalten und deutlich gemacht, dass vor dem Hintergrund dieser aufgestellten Bedingungen zu Dichte und Höhe die Umsetzung eines Wohnungsbauvorhabens unrealistisch sei. Es bedürfe für die Durchführung der ÖPD eines von allen Seiten akzeptablen Kompromisses, der im Antrag der SPD-Fraktion beschrieben sei, 10.500 -12.000 qm Bruttogeschossfläche umfasse sowie drei Geschosse zuzüglich Staffelgeschoss zulasse. Der schon 2015 abzulehnende Beschluss dürfe keine Erneuerung erfahren.

 

Herr Werner stellt fest, auch wenn die Vorwürfe an die Fraktion GRÜNE berechtigt seien, bildete die 2015 beschlossene Bruttogeschossfläche ebenso wenig eine Grundlage r die ÖPD wie der vorliegende Entwurf von Otto Wulff. Letztere sei allerdings auch die Verursacherin der Verzögerung des Bauvorhabens. Mit dem vorliegenden Entwurf die ÖPD zu beginnen, sei eine zu vermeidende Vorfestlegung.

 

Frau Vogel ergänzt, die von den Anwohner:innen gestellte Vertrauensfrage müsse von den politischen Gremien des Bezirks ernst genommen werden. Es sei ergebnisoffen zu prüfen, wie der Dialog mit den Anwohner:innen verbessert werden könne.

 

Herr Henker stimmt zu und unterstreicht, dass der geäerte Bürger:innenwille ernst genommen und in Sitzungen wie diesen das bereits verspielte Vertrauen zurückerobert werden müsse.

 

Herr Hielscher entgegnet, der Durchführung der ÖPD auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs stehe nichts im Wege. Im Jahr 2015 hätten bereits 10.000 Wohnungen gefehlt. Mittlerweile sei der Fehlbestand an Wohnungen auf 50.000-80.000 Wohnungen angestiegen. Dieser Fehlbestand werde sich vermutlich weiter verschärfen. Bereits 2015 sei die Begrenzung des Bauvolumens auf 7.332 qm nicht marktgerecht gewesen. Die stadtplanerische Grundlage für das Vorhaben sei die kompakte, verdichtete Stadt im innerstädtischen Bereich. Diese Grundlage sse von der Nachbarschaft akzeptiert werden. Es sei denkbar, die im Rahmen der Bodenentnahmen durchgeführten Geländevertiefungen zu nutzen, um die Verschattung der Nachbargebäude zu reduzieren. Das seien aber Details, die im Zuge der ÖPD und der nachgelagerten Verfahrensschrittewie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Erstellung der Gutachten besprochen werden könnten. Es sei sicherlich davon auszugehen, dass die Planung drei weitere Jahre in Anspruch nehmen werde.

 

Frau Hubert betont, dass Otto Wulff das Grundstück spekulativ in Kenntnis der Vorgaben erworben habe. Die Findung eines ehrlichen Kompromisses unter allen Beteiligten sei nötig. Es handele sich um ein Missverständnis, dass die vom Planrecht vorgesehene Beteiligung von Bürger:innen diesen eine Mitbestimmung zum Bauvorhaben zubillige. Deren Beteiligung solle aber der verantwortlichen Politik zu einer ausgewogeneren Entscheidung verhelfen. Hier seien die Begrifflichkeiten des Planrechts irreführend und an anderer Stelle einer Überarbeitung zu unterziehen. Die in den Fragen deutliche gewordene Kritik in den Bereichen Kfz-Besitz, Zufahrten und Klima stehe in Abhängigkeit zur angestrebten Baumasse. Erst im Anschluss seien die Gebäude zu planen. Die Planvorlage müsse also angepasst werden. Sie schlage vor, die Gebäude in der Hofmitte abzusenken, um eine auskömmliche Anzahl an Geschossen bilden zu können sowie große Wohnungen mit Mehrfachnutzungen vorzusehen, um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu erhöhen. Sie stelle den Antrag, dass eine Sprecher:innensitzung mit Beteiligung von Otto Wulff und deren Architekt:innen eine Lösung erarbeite.

 

Frau Boehlich weist darauf hin, dass die Beschsse der Bezirksversammlung dem Kontinuitätsprinzip unterlägen. Die Bezirksversammlung und ihre Gremien könnten aber neu über eine Sache beschließen. Dabei seien vom Ausschuss die Interessen aller Beteiligten wie zum Beispiel die der Stadtentwicklung, von Otto Wulff und von den Anwohner:innen abzuwägen. Die Äerung eines Ausschussmitglieds ihrer Fraktion zur Geschosshöhe sei vorschnell und nicht mit der Fraktion abgestimmt gewesen. Des Weiteren seien die Ausschussmitglieder frei in der inhaltlichen Beantwortung der eingereichten Fragen. Fehlende oder missfallende Äerungen seien zu akzeptieren.

 

Herr Strate konstatiert, § 3, 1 Baugesetzbuch sehe frühzeitig sich wesentlich voneinander unterscheidende Lösungen als Grundlage für eine ÖPD vor. Da hier kein vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf verfolgt werde, mangele es an Alternativen. Deshalb stelle er den Antrag, in der ÖPD alle beschriebenen Anträge und vorgelegten Entwürfe alternativ zu verfolgen.

Der Antrag von Frau Hubert, eine Sprecher:innensitzung vor der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) unter Einbindung von Otto Wulff durchzuführen, wird mehrheitlich gegen die Stimme der Volt-Fraktion abgelehnt.

 

Der Antrag von Herrn Strate, nach § 3,1 BauGB alle vorliegenden Verfahrensvorschlägen zum Gegenstand der ÖPD zu machen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und Volt abgelehnt.

 

Bei alternativer Abstimmung erhält der Antrag der Fraktion DIE LINKE zwei Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Antrag der SPD-Fraktion vier Stimmen der Fraktionen von SPD und Volt sowie die Beschlussempfehlung des Amtes acht Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, CDU und FDP. Die AFD nimmt an der Abstimmung nicht teil. Die Beschlussempfehlung des Amtes wurde somit mehrheitlich beschlossen.

 

Frau Boehlich fasst zusammen, der Zeitpunkt der beschlossenen ÖPD zu Ottensen 60 auf Grundlage der von Otto Wulff vorgestellten Planungen werde noch in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung festgelegt und bekannt gegeben.


Anlagen
20-1230.2E Beschluss Innenhofbebauung Ottensen 60 (9 KB)
Tischvorlage Ottensen 60 Alternativantrag der Fraktion LINKE (205 KB)
Tischvorlage Ottensen 60 Alternativantrag der SPD Fraktion (98 KB)

Ö 3

Mitteilungen

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Ö 4

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Die Sitzung wird für kurze Zeit bis zum Beginn der Öffentlichen Plandiskussion (TOP 5) unterbrochen.

 

Ö 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 78 (Tasköprüstraße) Öffentliche Plandiskussion

Es sind circa 50 Personen anwesend. Die zur Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) per E-Mail eingereichten Fragen und Stellungnahmen liegen als Anlage bei.

 

Frau Boehlich begrüßt die Anwesenden und stellt das Podium einschließlich der Vertreter:innen der Fraktionen sowie den Ablauf des Abends vor. Die Reihenfolge der Stellungnahmen rotiere. Heute beginne die Fraktion GRÜNE.

 

Innerhalb des gesetzlich festgelegten Verfahrens zur Entwicklung einesVorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinde man sich derzeit in der Phase der frühzeitigenÖffentlichkeitsbeteiligung in Form der heute stattfindenden ÖPD. Im Rahmen dieserVeranstaltung erhalte die Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, Anregungen, Vorschlägeund Kritikpunkte zu dem Entwurf zu äern. Zusammen mit den Vorschlägen der zubeteiligenden Behörden würden diese in die weitere Ausarbeitung des Entwurfs einfließen.

 

Herr Evers(Evers & Partner I Stadtplaner PartGmbB) stellt den Entwurf des Bebauungsplanes mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Der Bebauungsplan sei ein Ortsgesetz mit einem zeichnerischen Teil und einer textlichen Begründung. Die naturschutzfachliche Begleitplanung falle angesichts der bereits vollständig versiegelten Bestandsfläche schmal aus. Die Öffentliche Plandiskussion sei ein Informationssammlungsverfahren. Im Anschluss erfolge ggf. eine Überarbeitung der Planung.

 

Die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit erfolge schriftlich und finde Eingang in die Abwägungsmatrix. Nach Abschluss der ergebnisoffenen Abwägung erfolge ggf. der Beschluss über die Feststellung des Bebauungsplanes im Stadtentwicklungsausschuss und in der Bezirksversammlung. Die ÖPD stelle die frühzeitige Beteiligung nach § 3 des Baugesetzbuches dar. Die hier genannten „sich wesentlich unterscheidenden Lösungen“gen nicht vor, weil es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einer ganz konkreten Planungsidee handele, die der Vorhabenträger verfolge. Nur diese Lösung werde auch vorgestellt.

 

Das Plangebiet umfasse das Gelände des ehemaligen brach gefallenen Segros-Großhandels dlich der Stresemannstraße entlang der Tasköprüstraße und werde begrenzt von als Barriere wirkenden Bahngleisen im Osten, Kaufland im Norden sowie der Tankstelle und dem S-Bahnhof Ottensen im Süden. Im Westen befinde sich Büronutzung, dahinter Wohnbebauung in vier- bis sechsgeschossiger Bauweise. Beim Bestandsgebäude handele sich nicht um ein städtebauliches Kleinod, der Funktionsbau mit heterogenem Umfeld sei hallendominiert und verfüge über eine umfangreiche Stellplatzanlage. Die Nutzbarmachung der Brachfläche sei zu begrüßen. Auch in Zukunft sei das Gelände vollständig bebaut.

 

In der ÖPD werde nur der nördliche Teil des zu bebauenden Gebietes vorgestellt. Der südliche gelegene Neubau nne als Gewerbegebäude im Gegensatz zum rdlich gelegenen Wohngebäude auf Grundlage des bestehenden Planrechts (sog. „Eingeschränkte Industriefläche) errichtet werden.Es gelte noch der Baustufenplan aus dem Jahr 1955. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan sehe sog. „Urbanes Gebiet vor, das Wohnen, aber auch Gewerbe sowie soziale und kulturelle Nutzungen zulasse. Letztere dürften die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Es sei keine gleichgewichtige Nutzung geplant, der Wohnungsbau überwiege deutlich, andere Nutzungen machten etwa ein Viertel aus und nden sich nur im Erdgeschoss.

 

Von dem Schienenbetrieb gingen erhebliche Lärmemissionen aus. Zufahrt und Anlieferung von Kaufland verursache Gewerbelärm, Tasköprüstraße und Stresemannstraße Verkehrslärm. Der geplante Gewerbebau mit ro- und Labornutzung im Süden reduziere den jetzt noch bestehenden Gewerbelärm aus Richtung Süden.

 

Die beiden Vorhaben Wohngebäude und Gewerbegebäude seien baulich gut aufeinander abgestimmt. Ein Bauvorbescheidr das Gewerbegebäude sei bereits erteilt. Es entstehe ein städtebaulich korrespondierendes, zusammenhängendes Ensemble mit einer Gebäudeflucht entlang der Tasköprüstraße in einer möglichst kurzen Bauphase. Die Belastungen für die Nachbarschaft sollten so niedrig wie möglich gehalten werden.

 

Die Planfläche biete Potenzial für bis zu 450 Wohnungen. Es werde vollständig geförderter Wohnraum in allen drei Förderwegen und mit sieben Geschossen errichtet. Dies sei eine städtebauliche Aufwertung mit einer Verbesserung des Ortsbildes. Das Wohngebäude befinde es sich noch unter der Hochhausgrenze, überrage aber mit 24,5 m Höhe und einem Geschoss mehr geringfügig die Nachbarschaft.Im Süden schließe das Gebäude mit einem Staffelgeschoss ab. Im Kellergeschoss befinde sich eine Tiefgarage. Das Gebäude könne für die Anlieferung und die Kiss&Drop-Zone umfahren werden und werde von der Tasköprüstraße aus erschlossen. Die geplante lebendige Funktionsmischung sowie die Herstellung von Wohnfolgeeinrichtungen wie einer Kindertagesstätte voraussichtlich im Mittelriegel des überhohen Erdgeschosses werte das Wohnumfeld auf.

 

Die Geschossflächenzahl von 2,8 bedürfe im innerstädtischen Bereich keiner besonderen Rechtfertigung. Der Durchführungsvertrag r den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zwischen plangebenden Bezirk und Vorhabenträger schreibe die Errichtung des maßfestgesetzten Hauses in einem festgelegten Zeitplan vor, das in einem beschleunigten Verfahren gebaut werde. Der Vertrag werde auch Details zur Gestaltung des Hauses, seiner Entwässerung und seinem Aussehen, seiner Freiflächen und Energieversorgung sowie zum Artenschutz enthalten. Auf die formale Umweltprüfung und die Eingriffsausgleichsbilanzierungnne verzichtet werden. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a des Baugesetzbuches werde ein beschleunigtes Verfahren angewendet. Die Durchführung von fachtechnischen Untersuchungen und die Erstellung von Fachgutachten beispielsweise zu Erschütterung, Erschließung, Mobilitätskonzept, Entwässerung, Verschattung, rm und Artenschutz sei dennoch nötig, möglicherweise auch eine Untersuchung des vom Bahnverkehr verursachten Magnetfelds.

 

Aufgrund des kleinen Umfangs des Plangebiets müssten Landschaftsprogramm und Flächennutzungsplan nicht angepasst werden.

 

Fragen und Anmerkungen der Bürger:innen

 

  • Es sei bedauerlich, dass viele Wünsche und Forderungen der mitgestaltenden Anwohner:innen in der Vergangenheit bei unterschiedlichen Bauvorhaben zwar angehört, aber nicht weiter beachtet worden seien. Dies steigere die Politikverdrossenheit; die sich beteiligenden Bürger:innen wollten ernst genommen werden. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass ein Gebäude, was 50 bis 100 Jahre bestehen solle, eine Tiefgarage aufweise. Der Kfz-Verkehr sei dann womöglich bereits Geschichte. Die Garage habe einen hohen CO2-Verbrauch und könne später nicht umgenutzt werden. Es sei Aufgabe der planenden Politik, zukunftsweisend und visionär zu entscheiden, Verkehr und CO2-Verbrauchzu reduzieren und Hitzeinseln zu beseitigen. Das Vorhaben folge insofern den Konzepten aus der Vergangenheit. Tiefgaragen könnten auch im Sockelgeschoss gebaut und später umgenutzt werden. Der geplante soziale Wohnungsbau werde begrüßt.
  • Der Parkdruck habe sich in den letzten Jahrzehnten sehr verstärkt. Die Schaffung einer Quartiersgarage auch für die nördlich der Stresemannstraße befindlichen Nachbarschaft sei wünschenswert, zum Beispiel auf der Brachfläche gegenüber der Tankstelle. Störend sei neben demKfz-Durchgangsverkehr auch zu Kaufland ebenso die Nutzung von Rollkoffern von Hotelgästen von und zum Bahnhof Diebsteich.
  • Welche zeitlichen Planungen existierten zur Unterbringung von Geflüchteten? Befänden sich soziale Einrichtungen für diese in Planung?
  • Es stehe zu befürchten, dass sich die parallele Ansiedlung von Gewerbe und Wohnungen gegenseitig beeinträchtige. Nur mit einer Quartiersgarage könnten die Straßen des Quartiers von Kfz befreit werden.
  • Die Hotelgäste und Paketlieferanten sorgten für zusätzlichen Parkdruck rund um die Kühnehöfe. Die Rollkoffer verursachten Lärm. Die Planungen seien schockierend. Im divers durchmischten Viertel fehle es an Grünflächen und an Kinderspielflächen. Die Kinder spielten zwischen den Bürogebäuden. Die Gehwege seien zu eng oder teilweise gar nicht vorhanden. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn sei oft nicht zu vermeiden. Es herrsche eine aggressive Stimmung auf den Straßen. Die Müllabfuhr könne nicht durchgeführt werden, weil sie nicht durchkomme.
  • Mehr Anwohner:innen zögen mehr Besucher:innen nach sich, die ebenfalls Parkraum suchten. Nun kämen auch noch Baustellenpersonal und Geflüchtete dazu. Die Wohnungen in den Kühnehöfe seien mit einem hohen Kaufpreis versehen gewesen. Das habe die Höfe davor bewahrt, ein sozialer Brennpunkt zu werden. r die Anwohnerschaft führe das Vorhaben zu einer Verschlechterung der Lebensqualität.Schließlich ginge ein Einkaufsort verloren und es stehe zu befürchten, dass die Bestandsgebäude nunmehr von Osten vom Neubau verschattet rden.
  • Die Fahrzeuge der Buslinie 2 und 3 seien schon jetzt sehr ausgelastet. Es sei unklar, wann der S-Bahnhof Diebsteich wiedereröffnet werde. men weitere Anwohner:innen hinzu, werde das die Situation weiter verschlechtern. Es fehle insgesamt an einer Planung für den Stadtteil, der nicht nur als Durchgangsgebiet von Ottensen zum zukünftigen Fernbahnhof dienen solle. In diesem Zuge müsse auch eine mögliche Gleisquerung zur Mitte Altona geplant werden. Derzeit verfügten nur die Kühnehöfe über einen sog. Pocketpark. Auch eine Querung zu den Parkflächen in der Mitte Altona müsse geplant werden, um die dortigen Freiflächen zugänglich zu machen.
  • Fassaden- und Dachbegrünung für das neue Wohngebäude sei ebenso wünschenswert wie ein Zugang der Nachbarschaft zu den grünen Innenhöfen des Neubaus.
  • Es sei mit einer großen Anzahl zuziehender Kinder und Jugendlicher zu rechnen. Für diese und die Kindertagesstätte seien zu wenige bzw. keine Spielflächen vorgesehen. Die Bebauung sei zu dicht und das Gebäude zu seinem Umfeld verschlossen.Die Neubauten seien für die Nachbarschaft nicht zugänglich und grüne Innenhöfe insofern für die Nachbarschaft ohne Belang. In die Höfe könne kein Sonnenlicht einfallen.
  • Mehr sozialer Wohnungsbau sei wünschenswert, auch auf dem Holstenareal. Die Freie und Hansestadt Hamburg verfüge nur deshalb über eine niedrige Bebauungsdichte, weil die großgigen Vororte einberechnet würden.

 

Herr Evershrt aus, Eigentümerin des Wohnungsbaus werde die SAGA Unternehmensgruppe. Derzeit befinde sich das Grundstück im Eigentum der Captiva GmbH: Aufgrund der teils gewerblichen Nutzung des Gebäudes bestehe eine Stellplatzverpflichtung, für die Wohnnutzung bestehe keine. Auch wenn die Mobilitätswende angegangen sei, sei sie noch nicht vollzogen und private Kfz vorhanden. Zudem habe die Anwohnerschaft geäert, dass bereits jetzt hoher Parkdruck im Bestand herrsche. Diesen wolle der Vorhabenträger nicht verstärken.Der Zielkonflikt sei nicht aufzulösen, schon gar nicht im Plangebiet. Als Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Tiefgarage sei ein sehr defensiverStellplatzschlüssel von 0,3 pro Wohnung angenommen worden. Es bleibedas Risiko des Bauherrn, sollte nach einer vollzogenen Verkehrswende die Tiefgarage ggf. nicht mehr gebraucht werde.

 

Der Bau einer Quartiersgarage oder einer Grünfläche geschehe nur, wenn ein privater Bauherr hierin ein Geschäftsmodell sehe. Dies sei bei der vorherrschenden Wohnungsnot unwahrscheinlich bzw. auszuschließen. Die besagten Flächen seien im privaten, nicht im öffentlichen Besitz.Die Gestaltung des zukünftigen Straßenraums in der Tasköprüstraße stehe noch ganz am Anfang. Der Vorhabenträger sei bereits von der Behörde r Verkehr und Mobilitätswende angesprochen worden. Es sei von einer Gehwegverbreiterung auszugehen.

 

Das zukünftige urbane Gebiet sei in zentraler Lage und nicht frei von Störungen, insbesondere durch Verkehrslärm. Es bezeichne sog. „robustes“ Wohnen. Die einzuhaltenden Lärmgrenzen für Verkehr und Gewerbe seien aber anhand der TA Lärm definiert und würden auch bei zukünftigen Gewerbenutzungen emissionseinschränkend wirken. Bei zu hohen Lärmwerten insbesondere durch Verkehr habe sich in der Freien und Hansestadt Hamburg der Einbau von sog. Hafencity-Fenstern etabliert.

 

Tatsächlich sehe das Vorhaben kein Flächenangebot für Jugendliche vor, wohl aber 10 qm Spielfläche pro Wohnung für Kleinkinder. Dies entspräche den gesetzlichen Vorgaben, nach den die Kühnehöfe auch bereits geplant worden sein. Die Kritik an fehlenden öffentlichen Grün- und Freiflächen wie Bolzplätzen sei nachvollziehbar, deren Schaffung aber nicht vom Vorhabenträger zu erwarten. Auch dieser Konflikt sei nicht aufzulösen, die gegenläufigen Interessen lediglich abzuwägen. Es sei eine kommunalpolitische Entscheidung, in den Mittelpunkt der Stadtplanung die Urbarmachung einer Gewerbebrache durch Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu stellen.

 

Kleinklimatisch werde sich durch die begrünten Dachflächen und Innenhöfe eine Verbesserung ergeben. Die Verschattungsstudie werde nachweisen, dass die zunehmende Verschattung für eine Wohnfläche im Inneren der Stadt eine zumutbare Belastung sei. Hamburg als Metropole sei sehr wenig verbaut und habe die halbe Einwohner:innenzahl Berlins bei gleicher Fläche. Es handele sich auch nach dem Neubau um eine sehr attraktive Wohnlage mit einer immer noch niedrigen Dichte. Dennoch könne die subjektive Kritik nachvollzogen werden.

 

Es sei nicht anzunehmen, dass sich aufgrund des geplanten sozialen Wohnungsbaus ein sozialer Brennpunkt entwickele. Die Förderbedingungen sprächen die Hamburger Mitte der Gesellschaft mit entsprechend hohen Einkommensgrenzen an.

 

Herr Conradgt hinzu, Flächen, die im Bezirk Altona temporär für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden könnten, seien äerst rar. Das Bezirksamt sei dem Bauherrn dankbar, dass dies voraussichtlich ermöglicht werde. Die Fläche werde aber noch nicht in Anspruch genommen, die Eröffnung der Unterbringung verzögere sich noch. Begleitende soziale Einrichtungen seien auch deswegen noch nicht geplant.

 

Es sei zu bezweifeln, dass sich für die Nachbarschaft nichts verbessere. Bisher sei dort ein Großmarkt betrieben worden, der nun als leere Halle brach liege und bisher Arbeitsplätze für vor allen Dingen geringfügige Beschäftigte geboten habe. Die neue Situation weise zwar eine höhere Dichte auf, biete aber grüne Innenhöfe, qualifizierte Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung und dringend benötigten, zu 100% öffentlich geförderten Wohnraum im Zentrum der Stadt. Der rderschlüssel sehe im Übrigen den Bau von 1-5-Zimmerwohnungen zwischen 20 bis 110 qm vor. Spielplätze würden im Rahmen der Bauordnung vorgesehen. Die Baugebietsbezeichnung „Urbanes Gebiet“ seierst vor kurzem in die Baunutzungsverordnung aufgenommen worden. Die Kühnehöfe seien nicht so ausgewiesen worden.

 

Er bitte zu berücksichtigen, dass die bisherige Bestandsbebauung von Teerpappe und Asphaltflächen beherrscht werde. Dies sei bereits eine Hitzeinsel. Begrünte Dächer und Innenhöfe sowie die Verwendung nachhaltiger Baustoffe und Photovoltaik seien eine positive Entwicklung für das Gebiet, insbesondere durch die Dachgestaltung und gerade unter Hitze- und Schwammstadtgesichtspunkten. Über Fassadengestaltung und Gleisquerung könne erst zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen werden. Noch sei der Schienenstrang der Fernbahn in Betrieb.Im Masterplan zu Mitte Altona I und II sei allerdings bereits ein Vorschlag für eine Querung enthalten.

 

Frau Boehlich ergänzt, dass die Deutsche Bahn AG die sog. „Quietschkurve“ voraussichtlich im Jahr 2029 abbaue. Erst dann erfolge ein Umbau der Fläche in eine Parkanlage, die auch Angeboter Jugendliche enthalten könne.

 

Stellungnahmen der Politik

 

Frau Vornhagenhrt aus, im Bezirk Altona ständen nicht mehr viele Flächen für Wohnungsbau zur Verfügung. Es sei eine tolle Chance, an dieser Stelle dringend gesuchte sozial geförderte Wohnungen zu bauen. Es fehlte lediglich an der Ausweisung von sog. WA-Wohnungen r vordringlich wohnungsuchende Haushalte Der Status quo einer verlassenen Lagerhalle sei unansehnlich. An dessen Stelle trete ein Vorhaben mit Photovoltaik, begrünten Dächern und Innenhöfen sowie Fassadenbegrünung nach aktuellen gesetzlichen Standards. Bei der Gebietsentwicklung müsse die Verkehrssicherheit im Blick behalten werden. Modalfilter zur Entspannung der Verkehrssituation seien denkbar. Die angesprochenen Verkehrsthemen seien nachgelagert und sollten im Mobilitätsausschuss behandelt werden. Dazu zählten auch die Breite der Gehwege und der Straßenquerschnitt. Der angestrebte Stellplatzschlüssel von 0,3 entspräche fast einem autoarmen Quartier. Es sei wünschenswert, die Garage ins Quartier zu öffnen, sollte sie nicht ausgelastet werden. In unmittelbarer Nachbarschaft würden die schon bestehenden Grünflächen in der Mitte Altona deutlich erweitert und für das in Rede stehende Quartier mithilfe der Querung erschlossen. Sie begrüße die Zwischennutzung des bestehenden Gebäudes als Notunterkunft für Geflüchtete, insbesondere vor dem Hintergrund des herannahenden Winters.

 

Herr Mielke stimmt zu, die Bebauung der Fläche sei eine einmalige Möglichkeit. Es werdeeine Gewerbebrachfläche in Wohnraum mit 100% preisgedämpften Mieten und einer Unternehmensansiedlung umgewandelt. Beide Konzepte würden verbunden. Bezahlbarer Wohnraum sei in Ottensen und Bahrenfeld rar. Die von der Nachbarschaft angesprochenen Punkte wie die Schaffung von Grünflächen und die Querung zur Mitte Altona seien wichtig. Für die Querung sei rasch Planrecht zu schaffen, um den Zugang zum nach der Erweiterung sehr großen Park bis zum jetzigen Bahnhof Altona in der Mitte Altona zu gewährleisten. Die SPD-Fraktion habe einen Antrag zur Querung in die Bezirksversammlung eingebracht. Es sei tig und zu begrüßen, dass das Prinzip Schwammstadt vom Vorhabenträger von vorneherein mitbedacht worden sei.

 

Herr Hielscher stellt fest, in Ottensen würden mittlerweile höhere Immobilienpreise gezahlt als in Blankenese. Dichte könne also auch eine urbane Qualität sein. In Bahrenfeld-Süd entstehe ein neues Quartier, das noch viele Konflikte aufweise, ähnlich wie das frühere Ottensen. Dieses müsse zugunsten der Industrieflächen expandieren können nach Bahrenfeld-Süd zwischen Schienenstrang und Schnackenburgallee, also über die Stresemannstraße hinaus. An der Kubatur der geplanten Gebäude werde noch gearbeitet. Die Freie und Hansestadt Hamburg weise einen Fehlbestand von etwa 50-80.000 Wohnungen auf. Dieser Fehlbestand könne in den nächsten Jahren im Rahmen von Migration noch deutlich aufwachsen. Anspruch auf sozial geförderten Wohnungsbau im dritten Förderweg tten 42% aller Wohnungssuchenden in Hamburg. Es werde ein buntes Publikum als Mieter:innen einziehen. Er rechne nicht damit, dass in innerstädtischen Quartieren neben dem später großen Park in der Mitte Altona noch weitere Grünflächen geschaffen würden. Das Grün im Innenhof werde auf dem Flachdach des erhöhten Erdgeschossesgeschaffen, sodass Sonneneinstrahlung gewährleistet sei. Er rechne nicht mit Verschattungen. Es sei eine ideale Baufläche. Im benachbarten dlichen Gewerbeneubau r einen namhaften Gewerbebetrieb rden über 1.000 Arbeitsplätze in Nachbarschaft von Wohnungsbau geschaffen.

 

Frau Benkert betont, das Viertel sei durch Gewerbe und Verkehr sehr lärmbelastet und beinhalte viele Verkehrskonflikte. Die Immissionen könnten nicht mit Hinweis auf urbanes oder innerstädtisches Gebiet vom Tisch gewischt werden. Das Angebot der Grün-und Spielflächen sei nicht ausreichend.Diese im Plangebiet zu schaffen, sei eine Herausforderung. Der Hinweis der Nachbarschaft, dass die Bebauung als zu dicht und zu heißempfunden werde, sei ernst zu nehmen. Nutzungen sollten auf die Zukunft ausgerichtet sein und unkonventionelle Lösungen beinhalten. Die Tiefgarage könne ins Quartier und für andere Nutzungen zukünftig geöffnet werden. Die Lösungen der beschriebenen Konflikte müssten über das unmittelbare Bebauungsplangebiet hinausgedacht werden. Die Politik müsse sich der Entwicklung des gesamten Stadtteils annehmen. Die Mischung des geförderten Wohnungsbaus im Neubau sei noch näher zu betrachten, Wohnungen mit WA-Bindung seien nötig.

 

Herr Jebegt hinzu, es handele sich noch um ein langes Verfahren, bis das beispiellose Vorhaben mit 450 Wohnungen und 1.000 Arbeitsplätzen auf einer jetzt bereits vollständig versiegelten Fläche realisiert sei. Die Anregungen würden in die Abwägung einbezogen. Es sei keine Selbstverständlichkeit, dass in der heutigen Zeit ein Vorhaben dieser Größenordnung realisiert werde.

 

Frau Hubert erläutert, die Beteiligung habe die Augen dafür geöffnet, dass die Umgebungsflächen zu vernetzen und zu verbinden seien. Das Vorhaben dürfe keine zukünftig nötigen Verbindungen, insbesondere in die Mitte Altona, verhindern und müsse Zugänglichkeiten zu Grünflächen ermöglichen. Dafür gebe es unterschiedlichste Ideen. Die Deutsche Bahn AG sei frühzeitig einzubinden. Es sei wünschenswert, dass die durchaus großgigen Innenhöfe und oder die begrünten Dachflächen vielleicht r die Nachbarschaft, zumindest aber r die Bewohner:innenzugänglich seien. Die Problematik der verkehrlichen Erschließung werde im Rahmen der zu erstellenden Fachgutachten durchdrungen werden müssen. Shared Mobility-Konzepte seien in die Prüfung einzubeziehen. Hierfür fehlten bereits jetzt Flächen. Der überlasteten Buslinie3 könne mittelfristig mit der Einrichtung von Busspuren ein besserer Takt ermöglicht werden. Die Anzahl der Busse sei zu niedrig und müsse geprüft werden. Auch über die Interimsnutzung des unschönen Restgeländes von Kühne müsse im Bezirk nachgedacht werden, da die Umsetzung des Masterplans Mitte Altona noch in weiter Ferne sei. Ideengeber für eine Interimsnutzung nne ein in der HafenCity auf einer Brache temporär eingerichteter Bolzplatz sein.

 


Anlagen
BA78 ÖPD Präsentation (4237 KB)
Fragen zur ÖPD (65 KB)