Es sind keine Fragen eingegangen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 22-0745 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Frauenlob berichtet, die Errichtung der Gewerbebauten auf dem Areal der Kolbenhöfe II sei im Kontext der Umkehrung der Baureihenfolge (siehe TOP 4 der Sitzung vom 19.02.2025) nicht ausreichend vertraglich gesichert. Für die Umkehrung der Baureihenfolge solle nun ein neuer städtebaulicher Vertrag aufgesetzt werden, der auch Vertragsstrafen vorsehe.
Herr Jebe merkt an, die Gewerbeflächen müssten auf Wohn- und handwerkliche Nutzung umgestellt werden, sofern keine Interessenten für die Büroflächen gefunden werden könnten. Alternativen müssten frühzeitig geprüft werden. Die Umkehr der Baureihenfolge müsse schnellstmöglich umgesetzt werden.
Frau Frauenlob ergänzt, der Antrag auf Umkehr der Baureihenfolge sei bereits eingegangen und werde nun bearbeitet. Über Fristen bezüglich der Belegung der Gewerbeflächen werde im Anschluss verhandelt. Innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung müsse mit dem Bau begonnen werden und innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung der Wohngebäude der Bauantrag für die Gewerbebauten eingereicht werden.
Herr Hielscher betont, die wichtigen Aspekte müssten zuerst geklärt werden; dies sei die Umkehr der Baureihenfolge. Ob die Gewerbeflächen vermietet werden könnten, sei zweitrangig. Sollte dies nicht der Fall sein, könne zu gegebener Zeit darüber verhandelt werden.
Herr Strate erläutert, das Verfahren könne weiterlaufen wie bisher. Der Leerstand von Gewerbehöfen betrage lediglich 0,8 Prozent, die Räumlichkeiten würden schnell belegt sein. Auf Herrn Eschenburgs Einwand, gegenwärtig seien Büroflächen vorgesehen, entgegnet er, dies liege im Verantwortungsbereich der Vorhabenträgerin.
Herr Hielscher erkundigt sich, ob der Abriss des Alten Waldhotels an der Schenefelder Landstraße genehmigt werde.
Frau Frauenlobführt aus, der vorliegende Bauantrag solle zurückgezogen werden, wogegen ein Abrissantrag genehmigt würde. Ein Bauantrag sei gegenwärtig nicht sinnvoll, da das entsprechende Planrecht nicht vorhanden sei. Der Bauherr werde vom Amt entsprechend beraten.Ein Termin, um das weitere Vorgehen zu erörtern, sei vereinbart worden.
Herr Hielscher regt an, das Amt solle den Bauherren telefonisch kontaktieren und auffordern, kurzfristig einen neuen Abrissantrag zu stellen.
Herr Strate betont, es bestehe ein Rechtsanspruch auf den Abriss des Gebäudes. Ob der Antrag vor oder nach der Öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplanverfahren Iserbrook 28 eingereicht werde, sei nicht entscheidend. Er pflichtet Frau Frauenlob bei, ein Bauantrag sei vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens nicht sinnvoll.
Frau Boehlich wirft ein, da ein Neubau noch Jahre dauern werde, habe der Bauherr keinen Vorteil durch einen zeitnahen Abriss des Gebäudes.
Frau Koppke erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen zur Bestands- und Potenzialanalyse untergenutzter Gewerbeflächen in Altona aus der Sitzung vom 20.11.2024. Sie bittet darum, evtl. bereits durchgeführte Gespräche zwischen Amt und Eigentümer:innen in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.
Frau Göller-Meier macht darauf aufmerksam, dass, falls das möglich sein sollte, das Amt berichten werde, dies aber im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung geschehen müsste. Auf Nachfrage von Herrn Strate stellt sie fest, dass es zur Fläche Achtern Born/ Rugenbarg noch keinen neuen Sachstand gebe.
Es sind circa 70 Personen anwesend. Die zur Öffentlichen Plandiskussion schriftlich eingereichte Stellungnahme liegt als Anlage bei.
Frau Boehlich begrüßt die Anwesenden und stellt das Podium einschließlich der Vertreter:innen der Fraktionen sowie den Ablauf des Abends vor. Die Reihenfolge der Schlussstellungnahmen rotiere. Den Anfang mache heute Herr Riekers für die CDU-Fraktion.
Frau Macele (E&P Evers Stadtplanungsgesellschaft mbH) stellt mithilfe einer Präsentation (Anlage) den Bebauungsplanentwurf vor.
Das Baugesetzbuch regele das Aufstellungsverfahren und die Festsetzungsmöglichkeiten eines Bebauungsplanes. Grundlage der verbindlichen Bauleitplanung sei der Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg, auf dem die einzelnen Bebauungspläne aufbauten und für ihren Geltungsbereich rechtlich verbindliche Regeln festlegten.
Das Baugesetzbuch sehe für den Aufstellungsprozess mehrere Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die Öffentliche Plandiskussion sei hierbei die erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Anschluss werde die Veranstaltung im Stadtentwicklungsausschuss ausgewertet und über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens entschieden. Im weiteren Verfahren würden die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belangeabgewogen und in den weiteren Prozess einbezogen. Im Anschluss werde die Öffentlichkeit erneut beteiligt und die Verordnung, Begründung sowie die Fachgutachten zugänglich gemacht. Im letzten Verfahrensschritt werde der Bebauungsplan auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschussesvon der Bezirksversammlung festgestellt.
Der Bebauungsplan Sülldorf 25 werde auch als Magistralenbebauungsplan bezeichnet, da sich das Plangebiet an einer der zwölf Magistralen in Hamburg befinde. Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie der Bezirk Altona verfolgten das Ziel, entlang dieser Hauptverkehrsstraßen die Potenziale zur baulichen Nachverdichtung und Schaffung neuen Wohnraums zu nutzen. Das Bezirksamt Altona habe bereits 2016 Innenentwicklungspotenziale im Bezirk identifiziert. Zudem sei die Magistralenentwicklung seit 2017 Teil des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms.
Das Nachverdichtungspotenzial sei an den Magistralen besonders groß, da oftmals offene und niedrige Bebauung vorherrsche. Planziel sei es somit, die Innenentwicklung zu fördern und diese einer weiteren Flächeninanspruchnahme im Außenbereich vorzuziehen. Die Freie und Hansestadt Hamburg habe zur Darstellung der Nachverdichtungspotenziale den Masterplan Magistralen 2040+ aufgestellt und verfolge das Ziel, neben zusätzlichem Wohnungsbau verschiedene Nutzungen zu kombinieren und die städtebauliche Qualität im Einklang mit dem Klimaschutz zu erhöhen.
Für die Sülldorfer Landstraße sehe der Masterplan Magistralen 2040+ Urbanität im Einklang mit der zweiten Reihe sowie die maßvolle Ergänzung der bestehenden Bebauung vor. Zudem solle die Fahrradinfrastruktur und der öffentliche Nahverkehr gestärkt und die Nahversorgung im Sinne der Stadt der kurzen Wege ausgebaut werden. Der öffentliche Raum solle eine klare Aufteilung und attraktive Nebenflächen erhalten. Die Visualisierungen in der Präsentation seien lediglich Beispiele; konkrete Planungen seien noch nicht vorhanden.
Das Plangebiet sei etwa 6,8 Hektar groß und liege verkehrsgünstig zwischen den S-Bahnhöfen Sülldorf und Iserbrook auf der Südseite der Sülldorfer Landstraße und verfüge zudem über eine gute Busanbindung. Im Gegensatz zum Gebiet nördlich der Sülldorfer Landstraße, das sich durch gemischte Bebauung auszeichne, sei das Gebiet südlich der Sülldorfer Landstraße, einschließlich des Plangebiets, von ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern geprägt. Die Tankstelle solle planungsrechtlich gesichert sowie das denkmalgeschützte Hofensemble nachrichtlich in die Planung übernommen werden.
Ziel der Planung sei es, die Nutzung der ausgemachten Nachverdichtungspotenziale zu ermöglichen, da das geltende Planrecht die angedachte Bebauung nicht zulasse. Der geltende Baustufenplan Iserbrook-Sülldorf von 1955 sehe auf der straßenzugewandten Seite Mischgebiet und auf der rückwärtigen Fläche Wohngebiet jeweils in zweigeschossiger, offener Bauweise vor. Zudem solle die Wohnqualität der straßenabgewandten Gebäude erhöht werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Bezirksamt Altona seien sich bewusst, dass die bauliche Umsetzung der neuen planrechtlichen Möglichkeiten vom Willen der Grundstückseigentümer:innen abhänge. Hinter diesem sog. Angebotsbebauungsplan stünde somit kein konkretesProjekt von Investor:innen.
Zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssten im Bebauungsplanverfahren die Konflikte gelöst werden, die sich aus den Lärmemissionen und Erschütterungen des Straßen- und S-Bahnverkehrs ergäben. Weiterhin werde geprüft, ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlich sei, da dieser für das Plangebiet ausschließlich Wohnbaufläche vorsehe. Auch eine Änderung des Landschaftsprogramms werde geprüft, da für das Plangebiet überwiegend das Milieu Gartenbezogenes Wohnen vorgesehen sei sowie Etagenwohnen für ein kleines Areal östlich im Plangebiet. Darüber hinaus sei zu beachten, dass das Plangebiet in einem Wasserschutzgebiet liege.
Der Bebauungsplanentwurf lege auf der von der Sülldorfer Landstraße abgewandten Fläche im Bereich des Bramwegs sowie im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles Allgemeines Wohngebiet fest, in dem neben Wohnbebauung nur wohnverträgliche Einrichtungen wie Arztpraxen, nicht störende Handwerksbetriebe oder kulturelle Einrichtungen zulässig seien. Für die Fläche an der Sülldorfer Landstraße sei die Ausweisung Urbanes Gebiet vorgesehen, die die Schaffung von Wohnraum und Verdichtung der Bebauung ermögliche sowie die stärkere Mischung der Nutzung erlaube.
Das Maß der baulichen Nutzung sehe entlang der Sülldorfer Landstraße drei, bis maximal vier Vollgeschosse vor. Diese Gebäudehöhe, sowie die vorgesehene geschlossene Bauweise trügen zum Lärmschutz der rückwärtigen Grundstücke bei. Auf den rückwärtigen Grundstücken hingegen sei eine Festsetzung von maximal zwei Vollgeschossen und eine offene Bauweise vorgesehen. Die Grundflächenzahl solle 0,4 betragen, was eine Bebauung von 40 Prozent der Grundstücksfläche erlaube. Die Baufelder würden mit Baugrenzen festgesetzt sowie entlang der Sülldorfer Landstraße im Zuge einer straßenbegleitenden Bebauung mit einer Baulinie, an die der Baukörper heranrücken müsse.
Um den gestiegenen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs gerecht zu werden, solle die Sülldorfer Landstraße perspektivisch um 2,5 Meter in Richtung Süden verbreitert werden. Der Bebauungsplanentwurf setze dafür die notwendige gelbe Straßenverkehrsfläche fest. Zudem werde der Bebauungsplan voraussichtlich Festsetzungen zur Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern beinhalten, zum Teil auch Einzelfestsetzungen zur Erhaltung stadtbildprägender Bäume. Die Darstellung im Bebauungsplanentwurf sei jedoch noch nicht final.
Da der Beginn des Verfahrens bereits einige Jahre zurückliege, würden bestehende Fachgutachten aktualisiert sowie weitere im Laufe des Verfahrens erstellt. Sie dienten dazu, die Auswirkungen der Planungen und mögliche Konflikte zu erkennen und im Laufe des Verfahrens lösen zu können.
Fragen und Anmerkungen der Bürger:innen
Frau Frauenlob erläutert, die Bewertung des zeitlichen Horizonts sei schwierig, da sich das Bebauungsplanverfahren noch in der Anfangsphase befinde. Jedoch sei der aktuelle Fortschritt positiv zu bewerten – auch vor dem Hintergrund, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Sülldorf 23/ Iserbrook 27 einige für die Magistralenbebauungspläne allgemeingültigen Fragen bereits geklärt worden seien. Entsprechend sei sie guter Hoffnung, dass das Verfahren zügig abgeschlossen werden könne; Bebauungsplanverfahren seien jedoch grundsätzlich langwierig. Die Leerstandssituation sei nicht zu begrüßen.
Sie betont zudem, die Bestandssituation für den Straßenverkehr auf der Sülldorfer Landstraße bleibe erhalten. Die geplante Verbreiterung diene nur den Nebenflächen. Eine konkrete Verkehrsplanung liege derzeit noch nicht vor, eine Umsetzung der Straßenverbreiterung sei nicht absehbar. Zudem könne in einem Bebauungsplan nicht geregelt werden, welche Höchstgeschwindigkeit auf der Straße gelte. Tempo 30 für die Sülldorfer Landstraße würde aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens von der Straßenverkehrsbehörde vermutlich nicht genehmigt. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sei der Einladung zu dieser Veranstaltung nicht gefolgt. Sie gehe davon aus, dass die Öffentlichkeit die Verkehrsplanung einsehen könne, sobald sie vorliege. Die Stellplatzverordnung greife nicht für den Wohnungsbau, notwendige Stellplätze würden nur im Einzelfall im Zuge der Verkehrsplanung gefordert. In diesem Fall wären diese in Tiefgaragen vorzusehen. Konkrete Aussagen könnten in der Anfangsphase des Verfahrens allerdings noch nicht getroffen werden.
Zusätzlich zu der Verbreiterung der Straße um 2,5 Meter werde ein Bereich von drei Metern auf den heutigen Privatgrundstückenvon jeglicher Bebauung freizuhalten sein, um eine Vorgartenzone sicherzustellen. Die genaue Ausgestaltung der Vorgärten im Kontext gewerblicher Nutzung sei aktuell nicht absehbar.Das Planrecht biete außerdem die Möglichkeit, in der Verordnung zum Bebauungsplan textliche Festsetzungen zu gestalterischen Aspekten wie Fassadenbegrünung zu machen. Somit könne eine Situation wie bei den Luruper Höfen vermieden werden.Eine Festsetzung zur Dachneigung sei gegenwärtig nicht vorgesehen, könne durch die Politik jedoch beschlossen werden. Auch eine Dachbegrünung sei mit einer gewissen Dachneigung noch möglich. Die geschlossene Bauweise sei lediglich an der Sülldorfer Landstraße vorgesehen und an mehreren Stellen, u.a. durch Einmündungen, unterbrochen. Im rückwärtigen Bereich des Plangebiets sei eine offene Bauweise vorgesehen, damit die Gebäude sich in die Umgebung einfügten.
Jedoch sei es nicht möglich, in einem Bebauungsplan festzuschreiben, ob Wohngebäude mit Miet- oder Eigentumswohnungen zu errichten seien. Dies sei für zukünftige Planrechtsreformen auf Bundesebene wünschenswert. Der Bebauungsplan sei ein Angebotsbebauungsplan – es werde die planrechtliche Grundlage für Bauherr:innen geschaffen, neuen Wohnraum zu schaffen. Niemand sei gezwungen, die neuen planrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen oder sein Grundstück zu verkaufen. Konkrete Kontakte zu Investor:innen oder Planungen gebe es nicht. Somit könne auch kein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.
Sofern gelbe Straßenverkehrsfläche auf Privatgrund liege, habe die Freie und Hansestadt Hamburg theoretisch das Recht, diesen zu enteignen. Ihr sei jedoch kein Fall bekannt, wo dieses Verfahren angewandtworden sei. Eine Enteignung sei immer das letzte Mittel, zuerst müsse versucht werden, eine Einigung zu finden und darüber hinaus eine konkrete Planung vorliegen. Diese müsse von besonderer Wichtigkeit sein, um einen Eingriff in das Privateigentum zu rechtfertigen. Zudem hätten Eigentümer:innen einen Rechtsanspruch, die gelbe Straßenverkehrsfläche auf ihrem Grundstück an die Freie und Hansestadt Hamburg zu verkaufen.
Sie ergänzt, die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sei in Bebauungsplanverfahren immer eingebunden, um den Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen zu ermitteln. Sollte ein erhöhter Bedarf festgestellt werden, liege es in der Verantwortung der BSB, diesen mit den vorhandenen Schulen abzudecken oder auf einer Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg eine neue Schule zu bauen. Enteignungen erschienen in diesem Zusammenhang unwahrscheinlich.
Herr Tschubel führt aus, der potenzielle zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke sei mitverantwortlich für die Verzögerungen im Verfahren des Bebauungsplans Sülldorf 23/ Iserbrook 27 gewesen. Ein Bebauungsplan sei eine vorbereitende Planung. Daher habe es umfangreiche Abstimmungen zu den möglichen Flächenbedarfen gegeben, um vorausschauend einem künftigen Ausbau nicht entgegenzustehen. Konkrete Fragen zum Streckenausbau und der Taktung der S-Bahn lägen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, sondern bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie bei der Deutschen Bahn AG.
Das Thema Starkregen sei bereits in das Bebauungsplanverfahren Sülldorf 23/ Iserbrook 27einbezogen worden.Die im Plangebiet vorhandenen, bedenklichen Flusswege würden in der Planung beachtet und auch von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft geprüft. Auch das Thema Schallreflektion im Straßenraum werde beachtet und im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung geprüft. Die Festsetzung bestimmter Fassadenmaterialien sei abhängig vom Ergebnis der Untersuchung und grundsätzlich möglich. Er stellt zudem klar, dass Straßenlärm im Wesentlichen durch die Abrollgeräusche der Fahrzeuge entstehe und Elektroautos somit auch Lärm erzeugten. An der Sülldorfer Landstraße verkehrten 30.000 bis 40.000 Fahrzeuge pro Tag, erhebliche Veränderungen seien noch nicht absehbar.
Die Geschossigkeit sei im Gegensatz zum Bebauungsplan Sülldorf 23/ Iserbrook 27auf überwiegend drei Vollgeschosse auf den straßenseitigen Grundstücken herabgesetzt, um einen harmonischen Übergang zu den von der Sülldorfer Landstraße abgewandten Grundstücken mit niedrigerer Bebauung sicherzustellen. Zudem seien die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Sülldorf 23/ Iserbrook 27 in der Regel tiefer. Mögliche Mindestfestsetzungen zur Geschossigkeit und Regelungen zu Staffelgeschossen würden im weiteren Verfahren geprüft und zur Auslegung des Bebauungsplanes vorgelegt. Auch aufgrund der unterschiedlichen Grundstückstiefemüssten darüber hinaus vorliegende exemplarische Konzepte einer möglichen Straßenraumaufteilung, die bereits im Bebauungsplanverfahren Sülldorf 23/ Iserbrook 27 erstellt worden seien, überarbeitet werden und würden dann in das Verfahren eingebracht.
Er ergänzt, weitere Lücken in der straßenseitigen Bebauung würden in Betracht gezogen, müssten jedoch auch vor dem Hintergrund des Eingriffs in private Belange betrachtet werden, da jede weitere Baulücke eine Verringerung der Bebaubarkeit des Grundstücks bedeute. Vergleiche mit dem Rahmenplan Iserbrook seien aufgrund der verschiedenen Verfahrensstände nur bedingt möglich.
Nach Fertigstellung des Angebotsbebauungsplans beginne ein marktwirtschaftlicher Prozess, der die Realisierung von Bauvorhaben regele und von außen nicht steuerbar sei. Es müssten nicht zwangsläufig mehrere Grundstücke den gleichen Eigentümer:innen gehören, damit ein Bauvorhaben realisiert werden könne. Der Immobilienmarkt befinde sich gegenwärtig in einer schwierigen Phase, der Bebauungsplan sei jedoch auf eine jahrzehntelange Gültigkeit ausgelegt, in der der Markt auch andere Phasen durchlaufen werde. Der Hamburg-Standard spiele in diesem Bebauungsplanverfahren noch keine Rolle.
Frau Boehlich erläutert, mögliche Befreiungen vom bisher gültigen Planrecht fielen in die Zuständigkeit des Bauausschusses. Auch die Nutzung der gelben Straßenverkehrsfläche werde nicht im Stadtentwicklungsausschuss entschieden, hier sei der Mobilitätsausschuss zuständig. Dies gelte auch für Fragen zu den Bezirksradrouten. Bezüglich der Absage der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende verliest sie die eingegangene Stellungnahme (siehe Anlage).
Sie ergänzt, bei jedem Grundstücksverkauf werde geprüft, ob die Freie und Hansestadt Hamburg ein Vorkaufsrecht habe. Dies beziehe sich lediglich auf die gelben Straßenverkehrsflächen. Ein Verkauf der restlichen Grundstücksfläche obliege allein dem:der Eigentümer:in und sei ein reines Privatgeschäft.
Herr Lehmberg erläutert, bezüglich möglicher Ausgleichsflächen werde, wie in Bebauungsplanverfahren üblich, eine Eingriffsausgleichsbilanzierung durchgeführt, um den Umfang der Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln. Hierbei werde auch beachtet, dass die neuen Gebäude Dachbegrünung erhalten sollten. Auch eine mögliche Festsetzung von Fassadenbegrünung würde beachtet. Die Abteilung Landschaftsplanung des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung sei dafür verantwortlich, potenzielle Ausgleichsflächen zu identifizieren.
Frau Macele ergänzt, die Festsetzung von drei bis vier Vollgeschossen im Urbanen Gebiet sei auch eine Mindestfestsetzung von drei Vollgeschossen. Die Festsetzungen im rückwärtigen Bereich des Plangebiets seien lediglich eine Obergrenze, die nicht ausgereizt werden müsse.
Stellungnahmen der Fraktionen
Herr Riekers führt aus, es seien viele Fragen zu Bau-, Plan- und Verkehrsrecht gestellt worden. Die Politik nehme aus der Veranstaltung mit, dass dies besser dargelegt werden müsse. Auch die Befürchtung eines zügigen Baubeginns und die Frage nach der Vorgartengestaltung sei genannt worden. Die CDU-Fraktion werde die Sorgen und Nöte der Bürger:innen in der Fraktion diskutieren und spreche sich klar gegen Enteignungen aus. Das Amt habe jedoch dargelegt, dass solche Fälle in Hamburg bisher nicht eingetreten seien.
Frau Koppke stellt fest, die Öffentlichkeit wünsche maßvolleres, aufgelockertes Bauen als es bis jetzt angedacht gewesen sei. Die Fraktion DIE LINKE sehe dies ähnlich, da der jetzige Charakter des Viertels nicht vollkommen zerstört werden solle. Zudem müsse die Geschossigkeit der Bebauung im unmittelbaren Umfeld des denkmalgeschützten Ensembles überdacht werden. Sie sehe die Verbreiterung der Straße skeptisch. Es müsse mitder vorhandenen Fläche ausgekommen und die Gestaltung dieser beraten werden. Es bestehe Einigkeit, dass mehr Straßengrün, als bisher vorhanden, wünschenswert sei. Auch die weitere Betrachtung der Freiraumqualität der Grundstücke sei wünschenswert. Sie ergänzt, die Fachgutachten stünden aktuell noch nicht zur Verfügung, seien jedoch von großer Bedeutung, besonders zum Thema Lärmschutz. Bei der Öffentlichen Plandiskussion zu Sülldorf 23 sei von Lärmemissionen von 70 Dezibel an Hauswänden berichtet worden. Dies sei ein gesundheitsschädlicher Wert, weshalb das Thema zwingend weiter beachtet werden müsse.
Herr Jebe erläutert, die FDP-Fraktion begrüße den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der Bebauung, da ein wichtiger Beitrag geleistet werde, den in Hamburg so dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Ein Abschluss des Verfahrens innerhalb der nächsten drei Jahre sei erstrebenswert. Kritisch sehe er hingegen die vorgesehene Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche. Vor dem Hintergrund der Abwesenheit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bei der heutigen Veranstaltung sei die Notwendigkeit der Verbreiterung fraglich. Stattdessen könnten fünf Meter breite Vorgartenzonen vorgesehen werden, um eine breitere Pufferzone zwischen der Wohnbebauung und der ohnehin breiten Straße zu schaffen. Die Themen Gestaltung, Versiegelung und Retention seien wichtig und nach Abschluss der Fachgutachten besonders zu beachten.
Herr Filejski berichtet, die Volt-Fraktion werde sich dafür einsetzen, dass die zusätzliche Straßenverkehrsfläche möglichst sinnvoll genutzt werde. Dies müsse unter Anwendung alternativer Mobilitätskonzepte geschehen. Dazu gehörten die Stärkung des Radverkehrs und der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Ein weiteres wichtiges Thema sei die Klimaresilienz. Die Freie und Hansestadt Hamburg sei bereits Teil eines EU-Projektes zum Thema, auch hier müsse die Klimaresilienz durch grüne Gestaltung geprüft werden. Fassaden- und Dachbegrünung seien in diesem Zusammenhang grundsätzlich gute Ideen, jedoch seien diese sehr pflegeintensiv. Es gebe auch alternative Konzepte. Sobald nach Feststellung des Bebauungsplans die ersten Wohnungsbauvorhaben starteten, werde die Volt-Fraktion sich für geförderten und bezahlbaren Wohnraum einsetzen.
Herr Batenhorst merkt an, die Aufenthaltsqualität sei im Zuge der Magistralenentwicklung zu beachten. Zu einer ansprechenden Gestaltung gehörten vielfältige Fassaden, grüne Vorgartenbereiche mit Ladezonen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie regelmäßige Lücken in der Bebauung, um gerade im Sommer eine ausreichende Durchlüftung sicherzustellen. Es müsse unbedingt vermieden werden, dass sich Negativbeispiele wie an den Luruper Höfen oder an der Osdorfer Landstraße/ Ecke Goosacker wiederholten, um die Entstehung von grünen und lebenswerten Quartieren sicherzustellen.
Herr Eschenburgführt aus, der angesprochene Leerstand könne über die Grundsteuer für die Eigentümer:innen kostspieliger gemacht werden. Er verweist zudem auf den Leerstandsmelder des Bezirksamtes. Darüber hinaus sei die Anregung, teilweise Dachneigung vorzusehen, zu begrüßen. Bezüglich der gelben Straßenverkehrsfläche könne der Bedarf für den Ausbau der Nebenflächen und die Notwendigkeit der aktuellen Straßenbreite überprüft und der aktuelleBedarf von 2,5 Metern zusätzlicher Fläche überdacht werden. Hierbei spiele jedoch auch der zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke eine Rolle, auf den die Bezirksversammlung wenig Einfluss nehmen könne. Der Ausbau sei bereits vielfach gefordert worden. Weitere Durchbrechungen der geschlossenen Bebauung seien denkbar und eine hochwertige Bebauung im Interesse aller.
Herr Strate erläutert, der Bebauungsplan sei im Kontext des Masterplans Magistralen 2040+ ein Generationenprojekt, mit dem die Grundlagen für viele Jahrzehnte geschaffen würden. Die Verdichtung an den Magistralen sei gedacht, um eine Bebauung der bestehenden Grünflächen zu verhindern, aber dennoch den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Der Bezirk Altona habe sich klar gegen eine Bebauung der Feldmark ausgesprochen. Im Zuge der Magistralenentwicklung müssten grüne, lebenswerte Alleen entstehen, hierfür sei jedoch Platz erforderlich. Eine Verbreiterung der Nebenflächen sei somit notwendig, jedoch fraglich, ob tatsächlich 2,5 Meter benötigt würden. Die Anregung, Fahrradwege von den Magistralen in die zweite Reihe zu verlegen, sei zu begrüßen. Die Festsetzung von drei Vollgeschossen werde als richtig wahrgenommen. Auch die Anregungen zum Thema Schulbau und sozialen Einrichtungen würden beachtet. In Iserbrook sei eine neue weiterführende Schule vorgesehen, in den Urbanen Gebieten könnten soziale Einrichtungen sowie Nahversorgungsangebote entstehen. Den Ausführungen von Herrn Eschenburg zum Ausbau der S-Bahnstrecke schließe er sich an. Das Verfahren müsse nun schnell abgeschlossen werden, auch um den Leerstand zu beseitigen. Die Menschen seien bereit, zu bauen.
Anlagen
Präsentation ÖPD SÜ 25 (9449 KB)
Schriftliche Stellungnahme (2415 KB)
Stn vom 20.02.2025 - Referentenabsage BVM zur ÖPD Sülldorf 25 (142 KB)