Herr Hielscher führt aus, das Amt habe anders als gefordert mit den Gewerbetreibenden und nicht den Grundstückseigentümer*innen gesprochen. Dass die Gewerbetreibenden alles so belassen wollten, wie es momentan sei, sei klar. Nun müsse die Umfrage bei den Grundstückseigentümern durchgeführt werden. Die gegenwärtige Situation im Lesebergweg sei ungenügend. Es solle aber kein Gewerbe in Wohnungsbau umgewandelt werden. An der Einmündung Lesebergweg zur Osdorfer Landstraße und in der Mitte des Lesebergwegs könnten Gewerbe- und Wohngebiet optimiert werden. Das Gewerbegebiet sei untergenutzt.
Herr Strate weist darauf hin, dass der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft (ArSW) vom Planungsausschuss um eine Stellungnahme gebeten worden sei. Der Antrag, eine Umfrage bei den Grundstückseigentümer*innen durchzuführen, sei noch nicht beschlossen worden.
Frau Boehlich merkt an, es sei eine Fehlentscheidung gewesen, den ArSW um eine Stellungnahme zu bitten, da hier der Planungsausschuss zuständig sei. Das bestehende Gewerbe solle nicht verdrängt, sondern sortiert und die Flächen besser genutzt werden. Die sich vor Ort befindende Bootslagerung etwa sei in ihrer Art und Weise heute nicht mehr zulässig. Deshalb müsse mit den Grundstückseigentümer*innen über eine Neuordnung gesprochen und gegebenenfalls neues Planrecht geschaffen werden.
Herr Adrian wirft ein, es sei offensichtlich, dass sich die Grundstückseigentümer*innen bei einer Umfrage für Wohnungsbebauung aussprechen würden.
Herr Bielfeldt bekräftigt, die derzeitigen Strukturen vor Ort müssten erhalten bleiben und seien für bestimmte Gewerbebetriebe sehr wichtig.
Herr Werner unterstreicht, das Gewerbegebiet sei nicht unsortiert, sondern funktional. Für das Betreiben von Bootslagern gebe es Auflagen, dafür werde kein neues Planrecht benötigt. Der Stellungnahme des ArSW solle gefolgt werden.
Der Planungsausschuss stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion 21-0911 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP zu.
Es liegt eine Neufassung der Drucksache vor (Anlage).
Frau Boehlich berichtet, es habe Beschwerden gegeben, dass die Online-Beteiligung für die Bürger*innen zu schwer sei. Viele der negativen Stellungnahmen hätten auf den Vergleich hingewiesen. Die Politik benötige eine schriftliche Stellungnahme des Rechtsamts dazu, um Rechtssicherheit zu haben. Die Sozialpolitiker*innen im Bezirk hätten verdeutlicht, dass die gut funktionierende Unterkunft im Björnsonweg weiter benötigt werde. Die Situation in den Folgeeinrichtungen sei häufig schlecht.
Frau Frauenlob berichtet, das Rechtsamt sei eng in dem Verfahren eingebunden gewesen. Ohne das Onlinetool seien Bauleitverfahren während der Corona-Pandemie nicht möglich. Diese seien auch nicht zu schwer. Daneben sei es den Bürger*innen auch ermöglicht worden, Stellungnahmen telefonisch oder schriftlich abzugeben sowie sich das Bebauungsplanverfahren nach Anmeldung im Technischen Rathaus erklären zu lassen.
Herr Dr. Schülke trägt eine Stellungnahme vor (Anlage). Der Vergleichstext sei nicht von Laien, sondern vom Vorsitzenden der Kammer entwickelt worden. Es sei unklar, warum die Flyer verteilt worden seien, wenn nun der Großteil der negativen Rückmeldungen nicht beachtet werde.
Herr Conrad stellt fest, dass der Planungsausschuss das Amt zum Verteilen der Flyer aufgefordert habe. Das Bezirksamt wolle die Unterkunft sichern und habe in der Drucksache seine rechtliche Einschätzung dargelegt. Statt einer Auswertung der Stellungnahmen könne über eine zeitnahe Öffentliche Plandiskussion nachgedacht werden.
Herr Strate betont, es sei der freie Wille der Bezirksversammlung, die Unterkunft zu sichern, was unabhängig vom Vergleich sei. Den Ausschuss habe zusätzlich zu den Stellungnahmen in der Drucksache ein Schreiben erreicht, dass von 60 Personen unterschrieben sei.
Herr Adrian unterstreicht, Bebauungspläne würden nicht nur im Interesse der Anwohnenden, sondern auch im Interesse der Öffentlichkeit gemacht. Hier sollten die in der Unterkunft lebenden Menschen weiter geschützt werden. Er schlägt vor, das Petitum anzupassen: Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, im Plangebiet auch nach Beendigung der jetzigen Nutzung eine Unterkunft für Geflüchtete und Asylbewerbende mit der Bezeichnung Blankenese 52 zu beschließen.
Herr Bielfeldt legt dar, dass die Unterkunft einerseits langfristig geschützt werden müsse, andererseits ehrlich mit den Anwohnenden umgegangen werden müsse. Es sei nur eine Bilanz der Stellungnahmen gezogen worden, eine inhaltliche Auswertung fehle. Das sei für eine Abwägung wichtig.
Herr Hielscher erklärt, der Aufruf, Stellungnahmen einzureichen, sei dazu gedacht, ein ehrliches Feedback der Bürger*innen zu erhalten, ob die Unterkunft eine hohe Belastung für das Gebiet darstelle. Nur eine einzige Stellungnahme habe die Unterkunft als Belastung kritisiert.
Er selbst habe im Bauausschuss in der Vergangenheit für eine unbegrenzte Baugenehmigung gestimmt, zum Vergleich sei der Bauausschuss aber nie befragt worden. Es sei fraglich, ob der Plangeber durch den Vergleich gebunden sei.
Frau Blume betont, dass die Unterkunft weiterhin dringend gebraucht werde. Dies müsse durch die Politik und das Amt kommuniziert werden. Aus einigen Stellungnahmen entstehe der Eindruck, dass sich die Geflüchtetenproblematik bereits entspannt habe, was nicht richtig sei. Die konkreten Vorschläge, die in einigen Stellungnahmen gemacht würden, sollten im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache einvernehmlich bis zu Sitzung am 16.12.2020. Das Rechtsamt wird um eine schriftliche Stellungnahme zum Vergleich gebeten.
Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der SPD-Fraktion neu aufgenommen.
Herr Strate berichtet, es handle sich um die Bebauung am Iserbarg. Auf der entsprechenden Website tauchten die öffentlich geförderten Wohnungen gar nicht auf und nur die Eigentumswohnungen würden vermarktet.
Frau Frauenlob führt aus, es gebe ein Controlling-System für die öffentlich geförderten Wohnungen. Beim Vorhaben Iserbarg habe es bislang keinen Verzug gegeben. Gemäß dem Städtebaulichen Vertrag müsse die Fertigstellung der Wohnungen bis September 2022 erfolgen. Der Geschosswohnungsbau sei fast abgeschlossen.
Bei preisgedämpften Mieten für Gewerbebetriebe lasse sich das Amt die Betriebe und die Mietverträge zeigen. Beim geförderten Wohnungsbau genüge die Förderbescheinigung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) als Nachweis.
Herr Conrad ergänzt, das Amt verlasse sich auf die IFB, weil über diese ein Großteil der geförderten Wohnungen laufe. Ohne die IFB seien geförderte Wohnungen für das Amt nicht prüfbar.
Herr Hielscher regt an, die Kontrolle des geförderten Wohnungsbaus auf eine andere Behörde zu verlagern. Die Anzahl der preisgedämpften Wohnungen werde zukünftig noch weiter zunehmen.
Es gibt keine Mitteilungen.
Herr Conrad erklärt auf Nachfrage, dass Thema Notkestraße 23 sei im Jugendhilfeausschuss anhängig.