21-1466

Bebauungsplan Blankenese 52; Einleitungsbeschluss (NEUFASSUNG) Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.12.2020
02.12.2020
Sachverhalt

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet südlich des Björnsonweg zu beschließen. In diesem Gebiet befinden sich derzeit, umgeben von einem Waldgebiet, Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerbende. Das künftige Plangebiet befindet sich im Außenbereich und teilweise auch im Landschaftsschutzgebiet. Es liegt in einer im Landschaftsprogramm ausgewiesenen Landschaftsachse und auf einer im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche.

 

Mit dem Bebauungsplan Blankenese 52 soll der für seinen Geltungsbereich bestehende Baustufenplan aufgehoben und die künftige Nutzung des Plangebiets nach Beendigung der aktuellen Nutzung als zeitlich befristete Unterkunft für Geflüchtete und Asylbegehrende gesichert werden. Anlass dafür ist, dass Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbegehrende im Stadtgebiet äußerst knapp sind und solche Unterkünfte auch für einen überschaubaren Zeitraum in der Zukunft dringend benötigt werden. Planungsziel ist daher eine zeitlich befristete Nutzung im Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentlich-rechtliche Unterbringung (FHH)“ mit zweigeschossiger Bauweise sowie – nach Ablauf der zeitlich befristeten baulichen Nutzung – der Rückbau der Unterkünfte und die Folgenutzung des gesamten Plangebiets als „Fläche für Wald“.

 

Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt ist erforderlich, weil die bestehende bauliche Nutzung bis zum 01.04.2023 zurückgebaut werden müsste, sofern nicht zuvor gegenläufige bauleitplanerische Festsetzungen durch einen neuen Bebauungsplan getroffen werden. Dazu hatte sich das Bezirksamt in einem gerichtlichen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht verpflichtet. Gegenstand des Vergleichs war die Anfechtung der für das derzeit bestehende Bauvorhaben erteilten Baugenehmigung. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wurde durch den Vergleich dagegen nicht ausgeschlossen. Vielmehr wurde diese Möglichkeit im Vergleich ausdrücklich vorgesehen und zwar in der Weise, dass die Verpflichtung zum Rückbau der bestehenden Unterkünfte entfallen soll, wenn vor Ablauf der Geltungsdauer der dafür erteilten Baugenehmigung am 01.04.2023 gegenläufige bauleitplanerische Festsetzungen getroffen werden. Schließlich war auch eine auf Grundlage des neuen Bebauungsplans zu erteilende Baugenehmigung für eine zeitlich befristete weitere Nutzung der Flächen im Plangebiet als Unterkunft für Geflüchtete und Asylbegehrende nicht Gegenstand des Vergleichs.

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 17.06.2020 beschlossen, dass bereits vor Einleitung des Verfahrens das Meinungsbild der Bürger*innen hinsichtlich der beabsichtigten Planung eingeholt werden soll.

 

Die Bürger*innen im unmittelbaren Umfeld (546 Haushalte) zur Unterkunft für Geflüchtete und Asylbewerbende wurden durch einen Informationsflyer über die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung informiert. In der Zeit vom 28.10.2020 bis einschl. 18.11.2020 konnten Meinungen und Anregungen über das Onlineportal „Bauleitplanung“ oder auf schriftlichem Wege eingereicht werden. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erreichten insgesamt 48 Schreiben, welche der Drucksache als Anlage beigefügt sind. In diesen äußerten sich 38 Haushalte negativ und 10 Haushalte positiv zu der beabsichtigten Planung. Die Beteiligung lag bei ca. 8,8 Prozent.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit o.g. Ziel mit der Bezeichnung Blankenese 52 zu beschließen.

 

Anhänge

Karte mit Geltungsbereich

Tabelle Meinungsbild zur Bürgerinformation; Stand 23.11.2020