Zwei Jahre Erneuerung der Elbgaustraße Präventiv sichere Querung für den Rad-und Fußverkehr an der Kieler Straße Höhe Sola Bona Park (Freizeitroute 11) einrichten Drs.22-1106, Beschluss der BV vom 26.06.2025
Letzte Beratung: 10.09.2025 Mobilität Ö 4.2
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 27 wie folgt Stellung:
Im Rahmen der Erneuerung der Elbgaustraße bis voraussichtlich Mai 2027 wird die Verkehrsführung temporär angepasst. Während der Bauzeit ist die Elbgaustraße überwiegend als Einbahnstraße in Richtung Lurup befahrbar. Der Kfz-Verkehr in Gegenrichtung wird über die Reichsbahnstraße umgeleitet. Der Radverkehr wird nicht wie in der Drucksache beschrieben, über die Reichsbahnstraße umgeleitet. Die Umleitungsführung für den Radverkehr im Bereich Eidelstedt verläuft über Redingskamp – Mählstraße – Waterhörnstraße – Zugführerweg – Niekampsweg zur Elbgaustraße. Von dort aus ist es Radfahrenden weiterhin möglich, entgegen der Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr in Richtung Kieler Straße zu fahren. Für den Fußgängerverkehr bleibt die Elbgaustraße nutzbar. Somit ergeben sich für den Rad- und Fußverkehr im Bereich Eidelstedt keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem regulären Zustand.
In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Verkehrszählungen in Höhe des Sola-Bona-Parks mit dem Ergebnis durchgeführt, dass eine Errichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit nicht erforderlich ist. Eine aktuelle Verkehrsbeobachtung vom 18.07.2025 bestätigte diese Feststellungen.
Gesicherte Querungsmöglichkeiten über die Kieler Straße an Lichtsignalanlagen (LSA) sind in Höhe Reichsbahnstraße und Wördemannsweg in zumutbarer Entfernung (80m und 240m) vorhanden.
Der Radverkehr wird aufgrund der Baumaßnahmen nicht wie in der Drucksache beschrieben umgeleitet, es ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen für den Radverkehr. Die Erforderlichkeit einer weiteren Querungsstelle kann aufgrund der festgestellten niedrigen Anzahl Querungswilliger und den in der Nähe befindlichen LSA nicht begründet werden.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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