Zuwendungsantrag Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein Umbau gestalten - Quartiersbauwagen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit
Antragsstellende |
Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein |
Projekt |
Umbau gestalten - Quartiersbauwagen |
Antragseingang |
26.08.2022 |
Gesamtkosten |
19.895 Euro |
Beantragte Zuwendung |
investiv 18.895 Euro |
Eigenmittelanteil |
1.000 Euro |
Bindungsdauer |
10 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
1.889,50Euro |
Projektdauer |
01.10.2022 – 30.09.2025 |
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit in seiner Sitzung vom 21.11.2022 mit der Drucksache 21-3480 vor.
Das Trinitas-Quartier bringt eine soziale und baulich ansprechende Stadtentwicklung für den Bezirk Altona und die Stadt Hamburg mit sich. Das Angebot liegt somit im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das Projekt bedient einen wesentlichen Maßnahmenpunkt des Positionspapiers Perspektivwechsel, bei dem es um die konkrete Umsetzung von kleineren Maßnahmen in den Sozialräumen des Bezirkes gehen soll, die dem friedlichen Zusammenleben in den Nachbarschaften des Bezirkes dienlich sind. Somit ein wichtiger Baustein für die bezirkliche Strategie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Austausch mit den Kolleg:innen der Abteilung Integrierte Sozialplanung des Bezirksamtes Altona findet, zwecks Kooperationsmöglichkeiten, statt.
Aufgrund des Bedarfs nach investiven Mitteln wurde ein Antrag auf investive Politikmittel gestellt.
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und FDP, folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Projekt „Umbau gestalten – Quartiersbauwagen“ werden dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein Politikmittel in Höhe von 18.895 Euro zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 1.889,50 Euro bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.)
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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