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Zuwendungsantrag der Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920 e.V. für den Einbau eines Wärmetauschers in der Haubachhalle Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.05.2019
07.05.2019
Sachverhalt

Antragstellende:Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920 e.V.

Projekt:Einbau eines Wärmetauschers in der Haubachhalle

Gesamtkosten: 12.000 Euro

Beantragte Zuwendung:    6.500 Euro (investiv)

Amtsseitig befürwortete Zuwendung:      6.500 Euro (investiv)

Eigenmittelanteil:       4.000 Euro

Ggf. Drittmittel:      1.000 Euro

Projekt-/Bindungsdauer:              15 Jahre

Abschreibungen für Anlagen:             433 Euro

 

 

Die SV Polizei von 1920 e.V. betreibt und unterhält eine Zweifeldsporthalle in der Haubachstraße 62, die ihm per Sportrahmenvertrag übertragen wurde. In 2018 kam es zum Rohrbruch in Folge dessen zwei defekte Heizungsleitungen erneuert werden mussten. In dem Zusammenhang wurden umfangreiche Reparaturmaßnahmen durchgeführt (Öffnen des Hallenbodens, Reparatur des Rohrbruchs auf 4 m Länge, Wiederherstellung des Hallenbodens sowie dem Aus- und Einbau des Prallschutzes). Um weitere Schäden zu vermeiden, wird empfohlen den Wärmekreislauf vom Heizungskreislauf durch einen Wärmetauscher zu trennen. Für den Einbau des Wärmestauschers im Zuge der Reparatur wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt und amtsseitig zum 31.08.2018 genehmigt. Der Verein beantragt die Übernahme der Kosten in Höhe von 6.500 Euro für den Einbau eines Wärmetauschers in die bestehende Heizungsanlage der Haubachhalle.

 

Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben.

 

Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus fachlicher Sicht heraus notwendig und angemessen einzuschätzen.

 

 

 

Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, für die Finanzierung eines Wärmetauschers Politikmittel in Höhe von 6.500 Euro zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden konsumtive Abschreibungsmittel in Höhe von 433 Euro für 15 Jahre benötigt.

 

Anhänge

Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)