20-5254.2

Zuwendungsantrag ASB Jugendzentrum Kiebitz - Erfüllung der Brandschutzauflagen Beratungen des Haushalts- und Vergabeausschusses und Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Antragsteller:ASB Sozialeinrichtungen Hamburg GmbH

Projekt:       Herrichtung einer F30 Decke im 1. OG zur kurzfristigen Erfüllung der Auflagen der Brandverhütungsschau vom 15.08.2018

Projektkosten:ca. 20.632 Euro

Zeitraum:November 2018

 

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 16.10.2018 mit der Drucksache 20-5254 und dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 17.10.2018 mit der Drucksache 20-5254.1 vor.

 

Im Rahmen einer Brandschutzbegehung der Feuerwehr wurde u.a. die Auflage zur Herstellung einer Brandschutz-Decke im 1. OG erstellt. Hierfür benötigt der Träger des Jugendzentrums Kiebitz eine Zuwendung.

 

Es handelt sich um eine investive Maßnahme mit einer Bindungsdauer von 15 Jahren. Im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sind nur noch konsumtive Mittel vorhanden, daher werden Politikmittel beantragt.

 

Das Jugendzentrum Kiebitz ist eine Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung nach § 11 SGB VIII. Die Zielgruppe der Einrichtung umfasst die Altersgruppen 8-18 Jahren und Jungerwachsene.

 

Die genaue Höhe der Ausgaben steht noch nicht fest. Es liegt eine Kostenschätzung i.H.v. 20.632 Euro vor. Die tatsächliche Höhe der Ausgaben lässt sich erst nach Klärung einiger Details mit der Feuerwehr und den Baufirmen erschließen. Um auch eine 10-prozentige Kostensteigerung becksichtigen zu können, sollte eine Zuwendung in Höhe von 22.695,20 Euro bereitgestellt werden.

 

Aus Sicherheitsgründen muss die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Eine Verzögerung würde den Betrieb gefährden und eine Schließung der Einrichtung provozieren.

 

Das Fachamt für Jungend- und Familienhilfe unterstützt den Antrag, um den laufenden Betrieb aufrecht erhalten zu können. Im Rahmen der Verkehrssicherung wird die Bezirksversammlung gebeten, dem Antrag zuzustimmen.

 

In der Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses vom 16.10.2018 hat das Amt Folgendes vorgeschlagen:

 

Vorbehaltlich einer Zustimmung des Jugendhilfeausschusses am 17.10.2018 und der zuwendungsrechtlichen Prüfung sollten investive Politikmittel i.H.v. 22.695,20 Euro zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden konsumtive Abschreibungsmittel i.H.v. 1.513 Euro für 15 Jahre benötigt.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat die Drucksache 20-5254 ohne Votum an die Bezirksversammlung überwiesen.

 

Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.10.2018 hat das Amt ergänzend Folgendes mitgeteilt:

 

In der „Rahmenzuweisung Offene Kinder- und Jugendarbeit Investiv“ gibt es zur Deckung der o.a. Kosten, keine ausreichenden Mittel mehr, daher sollten investive Politikmittel i.H.v. 22.695,20 Euro zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden konsumtive Abschreibungsmittel i.H.v. 1.513 Euro für 15 Jahre benötigt.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem ASB Jugendzentrum Kiebitz werden für die Erfüllung von Brandschutzauflagen Restmittel aus dem Quartiersfonds investiv oder Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv in Höhe von 22.695,20 Euro zur Verfügung gestellt.

(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv in Höhe von 1.513 Euro jährlich bei einer Bindungsdauer von 15 Jahren.)

 

Anhänge

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