Wohnungsbauprogramm Altona 21 (Entwurf) Hier: Quantifizierung des induzierten zusätzlichen Flächenverbrauchs Kleine Anfrage von Dr. Claus Schülke (AfD)
Das Amt hat mit Drucksache 21-1965.1 dem Planungsausschuss empfohlen, seinerseits der Bezirksversammlung zu empfehlen, dem Entwurf des Altonaer Wohnungsbauprogramms 2021 zuzustimmen. Der Planungsausschuss hat seine Entscheidung darüber um vier Wochen vertagt.
In diesem Entwurf hat das Amt eine Vielzahl von in drei Kategorien aufgeteilten sog. Potenzialflächen identifiziert und jeweils mit Rahmenbedingungen, städtebaulichem Konzept, Nutzungsvorschlag und Eignung vorgestellt. Unter der Überschrift Nutzungsvorschlag hat es überschlägig die Anzahl der jeweils möglichen neuen Wohneinheiten (WE) angegeben.
Es hat aber leider die Kriterien nicht offenbart, anhand derer es zu dieser Zahl der empfohlenen zusätzlichen WE gelangt ist. Auch hat es nicht angegeben, wie die errichtet werden sollen, also mittels Aufstockung bestehender Gebäude oder mittels Neubau.
Somit ist es dem Planungsausschuss definitiv nicht einmal ansatzweise möglich, den Entscheidungsfindungsprozess des Amts nachzuvollziehen und die Plausibilität der für jede Potenzialfläche mitgeteilten Zahl der WE im Spannungsverhältnis zwischen Schutz des Bestandes einerseits und Bedürfnis nach zusätzlicher Wohnbebauung andererseits zu prüfen. Der Planungsausschuss würde der BV nur die Zustimmung zu einer blackbox empfehlen können.
Ein Anderes würde gelten, wenn zusammen mit der Zahl der projektierten WE auch die voraussichtlichen Änderungen der damit einhergehenden einschlägigen Kennzahlen – GRZ und (gegebenenfalls) GFZ – angegeben würden. Denn anhand derer könnte der Planungsausschuss das Maß der geplanten Nachverdichtung und damit deren Stadtverträglichkeit bereits im jetzigen Stadium sachgerecht prüfen und das Ergebnis dessen zum Gegenstand einer Empfehlung an die Adresse der BV machen.
Ich bitte das Amt daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die nachfolgende Tabelle stellt die Grundflächenzahl (GRZ) der Potenzialflächen B56 – B61 und C4 – C93 des Wohnungsbauprogramms 2021 (Entwurf) dar. Für größere Potenzialflächen ist eine gemittelte GRZ angegeben. Die Ermittlung der GFZ der unterschiedlichen Potenzialflächen ist in der für die Beantwortung der schriftlichen kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es müsste eine Vielzahl von Bauakten jeweils einzeln ausgewertet werden.
|
Vor Realisierung |
GRZ der Potenzialfläche | |
B 56 |
0,00 |
B 57 |
0,00 |
B 59 |
~ 0,23 |
B 60 |
0,00 |
B 61 |
~ 0,27 |
B 100 |
~ 0,26 |
C 04 |
~ 0,20 |
C 05 |
~ 0,24 |
C 06 |
~ 0,27 |
C 07 |
0,00 |
C 09 |
~ 0,21 |
C 63 |
0,00 |
C 67 |
~ 0,1 |
C 68 |
~ 0,17 |
C 69 |
~ 0,11 |
C 70 |
~ 0,26 |
C 92 |
~ 0,18 |
C 93 |
~ 0,21 |
Die konkrete Änderung der GRZ und GFZ bei der Realisierung der Wohnungsbaupotenziale kann nicht vorhergesagt werden, da die Art und Weise der Umsetzung durch die jeweiligen Eigentümer/innen zunächst zu planen wäre und folglich maßgeblich das Maß der Bebauung beeinflusst.
Das Wohnungsbauprogramm Altona stellt lediglich grundsätzliche Potenziale dar und ist als Hinweis an die Eigentümer/innen zu verstehen, ihre Grundstücke entsprechend zu prüfen. Um ein Projekt realisieren zu können, ist eine entsprechende Baugenehmigung erforderlich. Das Wohnungsbauprogramm trifft hierzu keine Vorfestlegungen.
Zu 2:
Zum jetzigen Planungsstand kann noch keine Aussage getroffen werden, ob die geschätzten WE in Form von Aufstockungen bestehender Wohngebäude oder durch zusätzlichen Flächenverbrauch realisiert werden. Dies bedarf weiterer Planungen durch die Eigentümer/innen und ist abhängig vom jeweiligen Planungskonzept.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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