21-0789

Wohnungsbaupotenziale an den Magistralen zügig umsetzen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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23.04.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2020 anliegende Drucksache 21-0162.1 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 31.03.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Der bereits laufende Arbeitsprozess zur Entwicklung der jeweiligen Magistralen sieht vor, gemeinsam Leitlinien zu verabreden sowie die relevanten Schlüsselprojekte und die dafür notwendigen Maßnahmen und Schritte der nächsten Jahre zu vereinbaren. Dieser Prozess findet derzeit statt. Er beinhaltet auch die Erörterung von dafür erforderlichen Ressourcen – in Bezug auf Planungsmittel und gegebenenfalls Investitionsmittel.

Alle Bezirksämter sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch bisher schon in den Magistralenräumen planerisch tätig gewesen. Der zusätzliche Aufwand erschließt sich erst aus einem abgestimmten Programm mit allen Bezirksämtern sowie den jeweils betroffenen Fachbehörden. Soweit eine Kostenübernahme von Planungsmitteln aus dem Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Haushalt erfolgen soll, wird dann mit Blick auf alle Bezirksämter eine Lösung erarbeitet werden. Erst mit Erkenntnissen aus diesem Prozess ergeben sich Hinweise für etwaige/tatsächliche Personalbedarfe. Derzeit kann dies noch nicht bewertet werden. Aus Sicht der BSW soll die Entwicklung der Magistralen nicht über Angebotspläne initiiert werden. Erst nach Klärung der konkreten Projektziele mit den beteiligten Akteuren und in Abstimmung mit den politischen Gremien soll neues passendes Planrecht - wo erforderlich - geschaffen werden. Das gilt auch für die Anwendung anderer planerischer Instrumente.

Im Übrigen ist die Sicherstellung der bezirklichen Personal- und Ressourcenausstattung zur Wahrnehmung der vielfältigen und wichtigen bezirklichen Aufgaben ein wichtiges Anliegen des Senats. Die Finanzbehörde und die BSW stehen daher im ständigen Austausch. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem laufenden Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2021/2022.

 

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