Wohnungsbau an Magistralen
Letzte Beratung: 02.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7
Antrag der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich und Fraktion der CDU
Die CDU hat bereits Anfang 2017 mit dem Antrag Drs. 20/1073 („Innenentwicklung“) das Ziel verfolgt, zusätzlichen Wohnungsbau durch die Nachverdichtung innerstädtischer Flächen in Bergedorf zu ermöglichen. Dennoch wird weiterhin in Bergedorf im Bereich des Wohnungsbaus zu sehr auf das Prinzip „Stadt an neuen Orten“ (Außenentwicklung) gesetzt. Das Projekt Oberbillwerder, ohne die detaillierte Prüfung von Alternativen in der Innenentwicklung, widerspricht dem Grundsatz des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Wohnen auf der ehemaligen grünen Wiese hat deutliche Nachteile gegenüber der Innenentwicklung. Dabei sind exemplarisch die zusätzliche Versiegelung und die zusätzlich nötige Infrastruktur zu nennen. Der ehemalige Oberbaudirektor Prof. Jörg Walter hat bereits vor Jahren von möglichen 100.000 Wohneinheiten Entwicklungspotential gesprochen. Im Bezirk Altona sind mehrere tausend mögliche Wohneinheiten durch eben diese Konzepte belegt worden.
Im Sommer 2019 hat sich die „Planungsöffentlichkeit“ im Zuge des Internationalen Bauforums der Magistralen der Stadt Hamburg angenommen. Der neue Oberbaudirektor wird bei Hamburger Abendblatt Online vom 10.11.2019 sinngemäß dahingehend zitiert, dass man die Magistralen im Blick haben müsse, wenn man das Wachstum der Stadt gestalten wolle und viele Stadtplaner von den Möglichkeiten überrascht seien. Abzuleitende Ergebnisse bzw. Impulse für den Bezirk Bergedorf im Bereich der Innenentwicklung sind dabei leider nicht entstanden. Dies wurde auch durch das Landesplanungsamt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Dezember 2019 eingeräumt.
Das bezirkliche Entwicklungskonzept für Bergedorf könnte hier eventuell Antworten liefern, Ergebnisse liegen aktuell nicht vor. Auch im aktuellen Wohnungsbauprogramm sind keine Ideen für eine Entwicklung der Magistralen im Bezirk Bergedorf enthalten. Man bekommt den Eindruck, dass die Planung von Oberbillwerder nicht durch das Aufzeigen von eventuellen Alternativen gestört werden darf. Die stadtplanungspolitischen Impulse in Bergedorf, außerhalb von Oberbillwerder, beschränken sich auf die Sicherung von Baustillständen (Bsp. Bergedorfer Tor) und die Vernichtung von Sportanlagen (Bsp. Fritz Reuter Platz).
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Bergedorf beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert wohnungsbauliche Entwicklungspotentiale, u.a. an den kompletten Straßenzügen Am Beckerkamp, Bergedorfer Straße, Binnenfeldredder, Holtenklinker Straße, Lohbrügger Landstraße, Reinbeker Redder und Wentorfer Straße, zu ermitteln, in öffentlichen Veranstaltungen die Beteiligung der Bergedorferinnen und Bergedorfer zu ermöglichen und die Ergebnisse in den Entwurf des Bergedorfer Wohnungsbauprogramms 2021 einfließen zu lassen.
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