Wohnungen in der Barnerstraße / Bahrenfelder Straße bauen Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 28.03.2024 Bezirksversammlung Ö 8.4
2018 wurde ein Wettbewerbsverfahren für die Bebauung der Ecke Barnerstraße 42/ Bahrenfelder Straße 215 (Barner 42) durchgeführt. Der Siegerentwurf sah eine Bebauung der Fläche mit 66 Wohnungen und Gewerbeeinheiten für Gastronomie und Kleingewerbe im EG vor. Am 21.02.24 wurde dem Planungsausschuss eine neue Planung für das Vorhaben Barner 42 vorgestellt, mit der Begründung, dass die nachbarliche Zustimmung nicht erreicht werden konnte, die für den Bau von Wohnraum im dortigen durch Baustufenplan ausgewiesenen Geschäftsgebiet notwendig ist. In der vorgestellten Neuplanung finden die ehemaligen Mieter:innen und gastronomischen Betriebe, mit denen ein Rückkehrrecht vereinbart wurde, keine Berücksichtigung mehr in der Barner 42. Vielmehr will dort nun die Sparda-Bank Hamburg eine neue Verwaltungszentrale mit Filiale für den Publikumsverkehr und Büros bauen. Wohnungen sind stattdessen in der Präsident-Krahn-Straße geplant. Um den Flächenbedarf für das Verwaltungsgebäude der Sparda-Bank realisieren zu können, wird auch das Wohnhaus Bahrenfelder Straße 219/221 in die Planung einbezogen und damit mindestens 6 weitere Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen.
Die neue Planung verwundert insofern, da der geltende Baustufenplan zwar in der Barnerstraße ein Geschäftsgebiet vorsieht, in der Bahrenfelder Straße jedoch ein Wohngebiet, Wohnen dort also durchaus möglich wäre. Erst vor ein paar Jahren wurde in unmittelbarer Nähe mit Zeise 2 ein Bürogebäude statt Wohnungen gebaut. Daran gab es viel Kritik bei den Altonaer:innen. Der damalige Unmut ist verständlich, denn wie in anderen Stadtteilen Altonas werden in Ottensen dringend Wohnungen, insbesondere öffentlich geförderte Wohnungen, gebraucht. Insofern ist schwer nachvollziehbar, dass in der Barnerstraße und der Bahrenfelder Straße nun weitere Büros statt Wohnungen gebaut werden sollen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert:
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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