Wohnraum für Altonas Auszubildende! Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-0697
Letzte Beratung: 20.02.2020 Bezirksversammlung Ö 6.5.1
Die Bezirksversammlung beschließt zusätzlich:
Die Nettokaltmiete darf hierbei maximal 6,80 Euro pro qm betragen.
Begründung:
Viele Auszubildende verdienten bis Ende 2018 weniger als 500 Euro monatlich, viele sogar weniger als 400 Euro. Am 1. Januar 2020 ist das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) inkraft getreten, welches nun einen Azubi-Mindestlohn von 515 Euro monatlich vorsieht. Dies bezieht sich jedoch nur auf junge Menschen, die ihre Ausbildung nun erst beginnen. Zudem sind Ausnahmen möglich, die die Mindestvergütung unterschreiten dürfen, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Regelungen treffen. Möchte die FHH dem Fachkräftemangel entgegenwirken und ausbilden, muss sie geeignete Rahmenbedingungen schaffen.
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