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Wohnraum für Altonas Auszubildende! Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 20.02.2020 Bezirksversammlung Ö 6.5

Sachverhalt

Auszubildende in Handel und Handwerk bereichern unser Altona. Ihre Kreativität, Dynamik, Leistungsbereitschaft und Vielfalt sind die Grundlage für unsere wirtschaftliche und gesellschaftliche Kraft von morgen. Gleichzeitig bedürften Auszubildende unserer besonderen Unterstützung: Sie befinden sich am Beginn ihres Berufslebens, können oder wollen in der Regel ihre Karriere nicht langfristig planen und haben oftmals ein nur geringes Einkommen.

 

In dieser Situation ist eine bezahlbare Wohnung in der Nähe des eigenen Arbeitsplatzes von unschätzbarem Wert. Viele Auszubildende können sich gegenwärtig eine Wohnung nahe ihrer Ausbildungsstätte nicht leisten. Weite Wege bei frühem Arbeitsbeginn mindern die Attraktivität einer handwerklichen oder kaufmännischen Ausbildung in Altona erheblich. Die Belastung für die Auszubildenden und die Betriebe ist immens. Die Jungendberufsagentur Altona nennt Mietschulden einen der wichtigsten Schuldenfaktoren bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Es gilt, Altona ein Stück gerechter und wirtschaftlich attraktiver zumachen

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, durch Einwirkung auf die SAGA Unternehmensgruppe oder einen anderen Träger im Bezirk Altona, neue Wohnungen zu schaffen, die ausschließlich Auszubildenden zur Verfügung stehen sollen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, vor und nach Einreichung von Bauanträgen für Bauvorhaben in Gewerbe- und Mischgebieten die Antragsteller von sich aus auf die generelle Möglichkeit einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 und  2 BauGB (ggf. i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB) für den Bau zusätzlicher Wohngeschosse für Auszubildendenwohnungen hinzuweisen, ohne einer rechtlichen Prüfung im Einzelfall vorzugreifen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, in Kooperation mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die zu dieser Kooperation hiermit entsprechend gemäß § 27 BezVG aufgefordert wird, eine Übersicht über die Wohnsituation von Auszubildenden in Altona zu erstellen und der Bezirksversammlung vorzulegen.

 

  1. Die Bezirksversammlung wird in Zukunft den Bau von Auszubildendenwohnungen nach besten Kräften fördern. Sie wird bei der Erteilung von Baugenehmigungen in Gewerbe- und Mischgebieten Anträge auf Befreiung gem. § 31 Abs. 1 und 2 BauGB (ggf. i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB) für den Bau zusätzlicher Wohngeschosse für Auszubildendenwohnungen wohlwollend prüfen.

 

 

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Altona

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