Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2019 die als Anlage beigefügte Drucksache 20-0472 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Jugendhilfeausschuss (JHA) überwiesen.
Der JHA hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 15.01.2020 mit dem Thema befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, dem wie folgt geänderten Beschlusstext zuzustimmen:
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
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Angesichts der in den letzten Jahren neu hinzugezogenen und der zu erwartenden neuen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Holstenquartier / Neue Mitte Altona fordert die Bezirksversammlung Altona die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration nach § 27 BezVG auf, in den kommenden Haushalten ausreichende zusätzliche Mittel für Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung bereitzustellen, um dort in ausreichendem und angemessenen Umfang offene Angebote bereit zu halten oder einrichten zu können.
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Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe des Bezirksamtes Altona wird nach § 19 BezVG gebeten, gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss und der AG 78 zu entwickeln, welche Einrichtungsformen der OKJA, weiterer Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung geschaffen werden müssen, für deren Betrieb die zusätzlichen Mittel verwendet werden sollen.
Die Ergebnisse sind dabei regelmäßig im Jugendhilfeausschuss zu berichten.