22-2275

Winterdienstnetz anpassen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-2024.3B beschlossen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 27.05.2026 wie folgt Stellung genommen:

Maßgeblich für die Behörde für Inneres und Sport ist insbesondere die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst unter winterlichen Witterungsbedingungen. Hierzu zählen unter anderem die Befahrbarkeit relevanter Einsatzachsen sowie die Sicherstellung redundanter Fahrmöglichkeiten bei Einschränkungen einzelner Verkehrswege.

Die in der Drucksache genannten Straßen und Strecken im Bezirk Altona wurden bereits im Frühjahr 2026 gemeinsam von Stadtreinigung und Feuerwehr betrachtet und bewertet. Dabei erfolgte eine fachliche Abstimmung zu einsatztaktisch relevanten Verkehrswegen hinsichtlich bekannter Problemlagen bei winterlichen Wetterlagen.

Im Rahmen dieses Austausches konnten zahlreiche Strecken überprüft, ergänzt oder neu in die Streu- und Räumplanung aufgenommen werden. Insbesondere Straßen mit hoher Steigung, eingeschränkten Ausweichmöglichkeiten oder besonderer Bedeutung wurden grundsätzlich als einsatztaktisch relevant bewert

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie der Stadtreinigung Hamburg (SRH)mit Schreiben vom 09.06.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) bearbeitet wie es das Hamburgische Wegegesetz (HWG) vorsieht die als verkehrswichtig und besonders gefährlich eingestuften Strecken nach besten Kräften im Rahmen der Leistungsfähigkeit und im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Die Wetterlage ist hierbei von entscheidender Bedeutung.

Die in der Einleitung genannten Bereiche, für die eine Verantwortung der SRH besteht, sind unterschiedlich priorisiert. Dabei werden auch bekannte Hotspots, Knotenpunkte und besondere Gefahrenstellen im gesamten von der SRH zu bearbeitenden Streckennetz berücksichtigt. Sollte es hier zu Veränderungen kommen, wird dies regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt. Im Winterdienst wird in allen Stadteilen ein besonderes Augenmerk auf Hauptverkehrsstraßen, Busrouten, das abgestimmte Radwegenetz, hochfrequentierte Bereiche um Bahnhöfe und Zugangsstationen sowie Verbindungsachsen gelegt.

Die Hauptverkehrsstraßen und wichtige Verbindungsachsen werden regelhaft der Priorität 1 zugeordnet, da sie zentrale Verkehrsadern mit hoher Frequenz des inner- und überörtlichen Durchgangsverkehrs darstellen. Dies gilt auch für das abgestimmte Radwegenetz. Dieses wird zeitgleich mit den verkehrswichtigen Fahrbahnen vor den Hauptverkehrszeiten bearbeitet. Sofern die Wetterlage es erfordert, werden Volleinsätze, bei denen alle Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken vordringlich bearbeitet werden, durchgeführt, um die Verkehrssicherheit dieser Strecken zu gewährleisten.

Neben- und Wohnstraßen werden grundsätzlich nicht bzw. allenfalls nachrangig im bestehenden Winterdienstkonzept im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH im Winterdienst berücksichtigt. Hier wird die SRH nur auf spezielle Anforderung der Polizei oder Feuerwehr tätig, wenn dort besondere Gefahrenlagen vorhanden sind.

Um das Radfahren auch im Winter zu ermöglichen, führt die SRH auf einem ausgewählten, zusammenhängenden Radwegenetz von gesamtstädtischer Bedeutung, welches auch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abgestimmt wurde, einen Winterdienst durch. Zurzeit erstreckt sich das Gesamtnetz auf eine Streckenlänge von rd. 315 km bzw. eine Bearbeitungsstrecke von rd. 630 km. Dieses ist im Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einzusehen (Geoportal Hamburg).

Die notwendigen Ressourcen für den Winterdienst der SRH, wie Fahrzeuge, Streumittel und Personal, schließen einen hohen Anteil an Vorhaltekosten ein, weshalb sich die Planung an einem durchschnittlichen Winter orientiert. Vor diesem Hintergrund ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen, dessen Planung auf einem durchschnittlichen Winter beruht und auch den Anliegerinnen und Anliegern eine große Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zuweist. In Hamburg hat es seit Anfang 2026 so viel geschneit wie in den vergangenen 15 Jahren nicht. Die Planung von Maschinen und Personalreserven kann nicht dauerhaft an solchen seltenen Extremereignissen ausgerichtet werden. Dies wäre aufgrund begrenzter Haushaltsermächtigungen nicht finanzierbar.

Wintersituationen werden auch zukünftig im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH nach besten Kräften und unter Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger als Gemeinschaftsaufgabe zu bewältigen sein. Vor diesem Hintergrund wird es auch beim Winterdienst nicht möglich sein, alle Erwartungen zu erfüllen und die städtischen Einsatzmöglichkeiten elementar auszuweiten. Ungeachtet dessen ist die Überprüfung, ob und inwieweit eine Optimierung des Winterdienstes möglich ist, Gegenstand der fortlaufenden Anstrengungen des Senats.

Dies vorausgeschickt nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung der BVM sowie der SRH zu o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Zu 1:

Die Prüfung der von der Bezirksversammlung Altona vorgeschlagenen Änderungen des Winterdienstes auf Fahrbahnen zur nächsten Winterdienstsaison ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

Die vorgeschlagene vorrangige Priorisierung der nachfolgenden Streckenabschnitte wurde bereits in der letzten Winterdienstsaison im Winterdienst-Plan der SRH mit einer vorrangigen Priorisierung aufgenommen bzw. wird zukünftig berücksichtigt:

Schulauer Weg: Abschnitt Tinsdaler Heideweg - Grenzweg,

Wittenberger Weg: Abschnitt Tinsdaler Kirchenweg - Falkensteiner Ufer,

Wittenberger Weg: Abschnitt Falkensteiner Ufer - Tinsdaler Kirchenweg,

Wittenberger Weg: Abschnitt Tinsdaler Kirchenweg Farnstieg,

Rissener Landstraße: Abschnitt Storchenheimweg sterbergstre,

Sieversstücken,

Falkensteiner Ufer: Kehre bei Hausnummer 105,

Richard-Dehmel-Straße: Abschnitt Blankeneser Landstraße Oesterleystraße,

Richard-Dehmel-Straße: Abschnitt Oesterleystraße Blankeneser Landstraße,

lldorfer Landstraße: Abschnitt Nr. 176a lldorfer Kirchenweg,

lldorfer Landstraße: Abschnitt S-Bahn-Brücke Forsteck,

lldorfer Landstraße: Abschnitt Jochen-Fink-Weg tt Iserbrook,

Luruper Hauptstraße: Abschnitt Nr. 82 Elbgaustraße,

Rugenbarg: Abschnitt Löwenzahnweg Flurstraße,

Osdorfer Landstraße: Abschnitt Nr. 8 Notkestraße,

Osdorfer Weg: Abschnitt Schwingeweg Ebertallee,

Reventlowstraße: Abschnitt Emkendorfstraße Roosens Weg,

Reventlowstraße: Abschnitt Agathe-Lasch-Weg Emkendorfstraße,

Halbmondsweg: Abschnitt Nr. 57 Agathe-Lasch-Weg,

Bleickenallee: Abschnitt Hohenzollernring Othmarscher Kirchenweg,

Bleickenallee: Abschnitt Othmarscher Kirchenweg Hohenzollernring,

Bleickenallee, Keppler/Arnold/ Lobusch: Abschnitt Hohenzollernring Max-Brauer-Allee,

Lobusch/Klaus/Eulen: Abschnitt Bleickenallee Max-Brauer-Allee Hohenzollernring,

Von-Sauer-Straße: Abschnitt Bahrenfelder Chaussee Bahrenfelder Kirchenweg,

Neumühlen: Abschnitt Große Elbstraße Övelgönne,

Neumühlen: Abschnitt Övelgönne Große Elbstraße,

rkenstraße (Radspur auf der Fahrbahn): Abschnitt Lessers Passage Virchowstraße,

rkenstraße: Abschnitt Elmenhorstraße Max-Brauer-Allee,

Funkstraße: Abschnitt Mörkenstraße Jessenstraße,

Louise-Schroeder-Straße (Radspur): Abschnitt Holstenstraße Virchowstraße,

Louise-Schroeder-Straße (Radspur): Abschnitt Virchowstraße Holstenstraße,

Palmaille: Abschnitt Max-Brauer-Allee Nr. 46,

Breite Straße: Abschnitt Nr. 98 Kirchenstraße.

Aufgrund eines Verwaltungsversehens wird im Geoportal der FHH ein veralteter Datensatz von Februar 2024 abbildet. Die Aktualisierung erfolgt kurzfristig.

In der Winterdienstsaison 2026/2027 wird der Hellgrundweg (Abschnitt Luftbadweg Volksparkstation) wie vorgeschlagen aus dem Winterdienst-Plan der SRH herausgenommen, da eine Verkehrswichtigkeit nicht erkennbar ist.

Die vorgeschlagene Aufnahme der nachfolgenden Streckenabschnitte in den Winterdienst-Plan der SRH mit einer nachrangigen bzw. vorrangigen Priorisierung wird nicht gefolgt, da es sich nicht um besonders gefährliche Stellen von verkehrswichtigen Wegen handelt:

Falkensteiner Ufer: Abschnitt Hausnummer 105 Strandweg,

Falkensteiner Weg,

Richard-Dehmel-Straße: Abschnitt Waseberg llbergsterrasse,

Holztwiete: Abschnitt Elbchaussee Hochrad:

Über die Holztwiete führen zwar die Buslinien 21 und X86, eine Haltestelle existiert hier jedoch nicht. Bei winterlichen Verhältnissen können Busse insoweit die Straßenverhältnisse dieses erfordern einen Umweg über die Parkstraße, Klein Flottbeker Weg und Hochrad nutzen, für die ein nachrangiger bzw. vorrangiger Winterdienst vorgesehen ist.

Den vorgeschlagenen Änderungen der Prioritäten der nachfolgenden Streckenabschnitte wird nicht gefolgt:

Karstenstraße: Abschnitt Oesterleystraße Hardenbergstraße:

Bei dem in Rede stehende Streckenabschnitt der Karstenstraße handelt es sich nicht um eine besonders gefährliche Stelle eines verkehrswichtigen Weges. Daher wurde dieser Streckenabschnitt bereits aus dem Winterdienst-Plan der SRH herausgenommen. D.h. es erfolgt auch kein nachrangiger Winterdienst.

Siebenbuchen: Abschnitt Eichengrund lldorfer Kirchenweg (Priorität 2),

Siebenbuchen: Abschnitt Sülldorfer Kirchenweg Eichengrund (Priorität 2),

Babendiekstraße/ Eichengrund: Abschnitt Sülldorfer Kirchenweg Siebenbuchen (Priorität 2),

Babendiekstraße/ Eichengrund: Abschnitt Siebenbuchen lldorfer Kirchenweg (Priorität 2),

Schenefelder Holt: Abschnitt Holtbarg Holtbarg (Priorität 1),

Große Elbstraße: Abschnitt Nr. 164 245 (Priorität 1),

Große Elbstraße: Abschnitt Nr. 141 117 (Priorität 1),

Louise-Schroeder-Straße: Abschnitt Holstenstraße Virchowstraße ((Priorität 1),

nigstraße: Abschnitt Mörkenstraße Max-Brauer-Allee (Priorität 1),

nigstraße: Abschnitt Max-Brauer-Allee rkenstraße (Priorität 1).

Aktuell sind die nachfolgenden Radstrecken nicht im abgestimmten Radwegenetz, für das ein Winterdienst durch die SRH erfolgt, enthalten:

Humannstraße: Abschnitt Manteuffelstraße Up de Schanz,

Langenhegen: Abschnitt Nienstedtener Straße rgensallee,

Friedrichshulder Weg,

Rugenfeld, Rugenbarg: Abschnitt Osdorfer Landstraße Elbgaustraße,

Rugenfeld, Rugenbarg: Abschnitt Elbgaustraße Osdorfer Landstraße,

Grubenstieg: Abschnitt Rugenbarg Blomkamp,

Elbgaustraße: Abschnitt Luruper Hauptstraße Bahnbrücke,

Elbgaustraße: Abschnitt Bahnbrücke Luruper Hauptstraße,

Elbchaussee: Abschnitt Jenischpark Sieberlingstraße,

Elbchaussee: Abschnitt Teufelsbrück Holztwiete,

Elbchaussee: Abschnitt Parkstraße Holztwiete,

Max-Brauer-Allee: Abschnitt Große Bergstraße Holstenstraße,

Max-Brauer-Allee: Abschnitt Goetheallee Paul-Nevermann-Platz,

Othmarscher Kirchenweg: Abschnitt Höhe Stiegkamp.

Grundsätzlich begrüßen die BVM sowie die BUKEA das Anliegen der Bezirksversammlung Altona, das Winterdienstnetz für den Radverkehr insbesondere an verkehrswichtigen und neu gebauten Strecken wie der Max-Brauer-Allee und der Louise-Schröder-Straße zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die sichere Befahrbarkeit der Radinfrastruktur ist ein zentrales Ziel der BVM und trägt wesentlich zur Attraktivität des Radverkehrs bei.

Die zuständigen Behörden werten aktuell den vergangenen Winter und dessen Winterdienst aus. Die BVM wird sodann die vorgeschlagenen Änderungen bei der Festlegung des Winterdienstnetzes für den Winter 2026/2027 prüfen, wobei die Aufnahme neuer Strecken aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nur zu Lasten anderer Strecken möglich ist. Die Straßen Elbchaussee, Rugenfeld, Rugenbarg und Elbgaustraße können nicht aufgenommen werden, ohne längere Verbindungsstrecken zu den bisherigen Einsatzrouten mit aufzunehmen.

Die nachfolgenden Strecken sind im Radwegenetz für den Winterdienst enthalten:

Hochrad, Klein Flottbeker Weg: Abschnitt Reventlowstraße Hochrad 3

Agathe-Lasch-Weg: Abschnitt Emkendorfstraße Reventlowstraße

Agathe-Lasch-Weg: Abschnitt Nr. 2 Emkendorfstraße

Agathe-Lasch-Weg: Abschnitt Emkendorfstraße Nr. 2

Othmarscher Kirchenweg: Abschnitt Holmbrook Bleickenallee

Othmarscher Kirchenweg: Abschnitt Bleickenallee Holmbrook

Zur vorgeschlagenen Herausnahme der Radstrecken aus dem Radwegenetz bleibt das Ergebnis der Auswertung des Winterdienstes abzuwarten (siehe Erläuterung zu den vorgeschlagenen Neuaufnahmen).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die SRH bereits im Sommer 2024 gemeinsam mit allen Bezirken eine umfassende Aktualisierung der Winterdienstnetzes vorgenommen hat.

Zu 2:

Bei dem Falkensteiner Weg ist eine Verkehrswichtigkeit nicht erkennbar. Dies wurde bereits umfänglich in der Stellungnahme der BUKEA vom 15.04.2026 zur bezirklichen Eingabe (Drs. 22-1593) erläutert, so dass auf diese verwiesen wird.

Die Beschlussempfehlung wurde damit aufgegriffen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.