Winterdienstnetz anpassen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-2024.3B beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 27.05.2026 wie folgt Stellung genommen:
Maßgeblich für die Behörde für Inneres und Sport ist insbesondere die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst unter winterlichen Witterungsbedingungen. Hierzu zählen unter anderem die Befahrbarkeit relevanter Einsatzachsen sowie die Sicherstellung redundanter Fahrmöglichkeiten bei Einschränkungen einzelner Verkehrswege.
Die in der Drucksache genannten Straßen und Strecken im Bezirk Altona wurden bereits im Frühjahr 2026 gemeinsam von Stadtreinigung und Feuerwehr betrachtet und bewertet. Dabei erfolgte eine fachliche Abstimmung zu einsatztaktisch relevanten Verkehrswegen hinsichtlich bekannter Problemlagen bei winterlichen Wetterlagen.
Im Rahmen dieses Austausches konnten zahlreiche Strecken überprüft, ergänzt oder neu in die Streu- und Räumplanung aufgenommen werden. Insbesondere Straßen mit hoher Steigung, eingeschränkten Ausweichmöglichkeiten oder besonderer Bedeutung wurden grundsätzlich als einsatztaktisch relevant bewert
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie der Stadtreinigung Hamburg (SRH)mit Schreiben vom 09.06.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) bearbeitet – wie es das Hamburgische Wegegesetz (HWG) vorsieht – die als verkehrswichtig und besonders gefährlich eingestuften Strecken nach besten Kräften im Rahmen der Leistungsfähigkeit und im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Die Wetterlage ist hierbei von entscheidender Bedeutung.
Die in der Einleitung genannten Bereiche, für die eine Verantwortung der SRH besteht, sind unterschiedlich priorisiert. Dabei werden auch bekannte Hotspots, Knotenpunkte und besondere Gefahrenstellen im gesamten von der SRH zu bearbeitenden Streckennetz berücksichtigt. Sollte es hier zu Veränderungen kommen, wird dies regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt. Im Winterdienst wird in allen Stadteilen ein besonderes Augenmerk auf Hauptverkehrsstraßen, Busrouten, das abgestimmte Radwegenetz, hochfrequentierte Bereiche um Bahnhöfe und Zugangsstationen sowie Verbindungsachsen gelegt.
Die Hauptverkehrsstraßen und wichtige Verbindungsachsen werden regelhaft der Priorität 1 zugeordnet, da sie zentrale Verkehrsadern mit hoher Frequenz des inner- und überörtlichen Durchgangsverkehrs darstellen. Dies gilt auch für das abgestimmte Radwegenetz. Dieses wird zeitgleich mit den verkehrswichtigen Fahrbahnen vor den Hauptverkehrszeiten bearbeitet. Sofern die Wetterlage es erfordert, werden Volleinsätze, bei denen alle Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken vordringlich bearbeitet werden, durchgeführt, um die Verkehrssicherheit dieser Strecken zu gewährleisten.
Neben- und Wohnstraßen werden grundsätzlich nicht bzw. allenfalls nachrangig im bestehenden Winterdienstkonzept im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH im Winterdienst berücksichtigt. Hier wird die SRH nur auf spezielle Anforderung der Polizei oder Feuerwehr tätig, wenn dort besondere Gefahrenlagen vorhanden sind.
Um das Radfahren auch im Winter zu ermöglichen, führt die SRH auf einem ausgewählten, zusammenhängenden Radwegenetz von gesamtstädtischer Bedeutung, welches auch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abgestimmt wurde, einen Winterdienst durch. Zurzeit erstreckt sich das Gesamtnetz auf eine Streckenlänge von rd. 315 km bzw. eine Bearbeitungsstrecke von rd. 630 km. Dieses ist im Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einzusehen (Geoportal Hamburg).
Die notwendigen Ressourcen für den Winterdienst der SRH, wie Fahrzeuge, Streumittel und Personal, schließen einen hohen Anteil an Vorhaltekosten ein, weshalb sich die Planung an einem durchschnittlichen Winter orientiert. Vor diesem Hintergrund ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen, dessen Planung auf einem durchschnittlichen Winter beruht und auch den Anliegerinnen und Anliegern eine große Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zuweist. In Hamburg hat es seit Anfang 2026 so viel geschneit wie in den vergangenen 15 Jahren nicht. Die Planung von Maschinen und Personalreserven kann nicht dauerhaft an solchen seltenen Extremereignissen ausgerichtet werden. Dies wäre aufgrund begrenzter Haushaltsermächtigungen nicht finanzierbar.
Wintersituationen werden auch zukünftig im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH nach besten Kräften und unter Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger als Gemeinschaftsaufgabe zu bewältigen sein. Vor diesem Hintergrund wird es auch beim Winterdienst nicht möglich sein, alle Erwartungen zu erfüllen und die städtischen Einsatzmöglichkeiten elementar auszuweiten. Ungeachtet dessen ist die Überprüfung, ob und inwieweit eine Optimierung des Winterdienstes möglich ist, Gegenstand der fortlaufenden Anstrengungen des Senats.
Dies vorausgeschickt nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung der BVM sowie der SRH zu o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1:
Die Prüfung der von der Bezirksversammlung Altona vorgeschlagenen Änderungen des Winterdienstes auf Fahrbahnen zur nächsten Winterdienstsaison ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Die vorgeschlagene vorrangige Priorisierung der nachfolgenden Streckenabschnitte wurde bereits in der letzten Winterdienstsaison im Winterdienst-Plan der SRH mit einer vorrangigen Priorisierung aufgenommen bzw. wird zukünftig berücksichtigt:
Schulauer Weg: Abschnitt Tinsdaler Heideweg - Grenzweg,
Wittenberger Weg: Abschnitt Tinsdaler Kirchenweg - Falkensteiner Ufer,
Wittenberger Weg: Abschnitt Falkensteiner Ufer - Tinsdaler Kirchenweg,
Wittenberger Weg: Abschnitt Tinsdaler Kirchenweg – Farnstieg,
Rissener Landstraße: Abschnitt Storchenheimweg – Kösterbergstraße,
Sieversstücken,
Falkensteiner Ufer: Kehre bei Hausnummer 105,
Richard-Dehmel-Straße: Abschnitt Blankeneser Landstraße – Oesterleystraße,
Richard-Dehmel-Straße: Abschnitt Oesterleystraße – Blankeneser Landstraße,
Sülldorfer Landstraße: Abschnitt Nr. 176a – Sülldorfer Kirchenweg,
Sülldorfer Landstraße: Abschnitt S-Bahn-Brücke – Forsteck,
Sülldorfer Landstraße: Abschnitt Jochen-Fink-Weg – Lütt Iserbrook,
Luruper Hauptstraße: Abschnitt Nr. 82 – Elbgaustraße,
Rugenbarg: Abschnitt Löwenzahnweg – Flurstraße,
Osdorfer Landstraße: Abschnitt Nr. 8 – Notkestraße,
Osdorfer Weg: Abschnitt Schwingeweg – Ebertallee,
Reventlowstraße: Abschnitt Emkendorfstraße – Roosens Weg,
Reventlowstraße: Abschnitt Agathe-Lasch-Weg– Emkendorfstraße,
Halbmondsweg: Abschnitt Nr. 57 – Agathe-Lasch-Weg,
Bleickenallee: Abschnitt Hohenzollernring – Othmarscher Kirchenweg,
Bleickenallee: Abschnitt Othmarscher Kirchenweg – Hohenzollernring,
Bleickenallee, Keppler/Arnold/ Lobusch: Abschnitt Hohenzollernring – Max-Brauer-Allee,
Lobusch/Klaus/Eulen: Abschnitt Bleickenallee Max-Brauer-Allee – Hohenzollernring,
Von-Sauer-Straße: Abschnitt Bahrenfelder Chaussee – Bahrenfelder Kirchenweg,
Neumühlen: Abschnitt Große Elbstraße – Övelgönne,
Neumühlen: Abschnitt Övelgönne – Große Elbstraße,
Mörkenstraße (Radspur auf der Fahrbahn): Abschnitt Lessers Passage – Virchowstraße,
Mörkenstraße: Abschnitt Elmenhorstraße – Max-Brauer-Allee,
Funkstraße: Abschnitt Mörkenstraße – Jessenstraße,
Louise-Schroeder-Straße (Radspur): Abschnitt Holstenstraße – Virchowstraße,
Louise-Schroeder-Straße (Radspur): Abschnitt Virchowstraße – Holstenstraße,
Palmaille: Abschnitt Max-Brauer-Allee – Nr. 46,
Breite Straße: Abschnitt Nr. 98 – Kirchenstraße.
Aufgrund eines Verwaltungsversehens wird im Geoportal der FHH ein veralteter Datensatz von Februar 2024 abbildet. Die Aktualisierung erfolgt kurzfristig.
In der Winterdienstsaison 2026/2027 wird der Hellgrundweg (Abschnitt Luftbadweg – Volksparkstation) – wie vorgeschlagen – aus dem Winterdienst-Plan der SRH herausgenommen, da eine Verkehrswichtigkeit nicht erkennbar ist.
Die vorgeschlagene Aufnahme der nachfolgenden Streckenabschnitte in den Winterdienst-Plan der SRH mit einer nachrangigen bzw. vorrangigen Priorisierung wird nicht gefolgt, da es sich nicht um besonders gefährliche Stellen von verkehrswichtigen Wegen handelt:
Falkensteiner Ufer: Abschnitt Hausnummer 105 – Strandweg,
Falkensteiner Weg,
Richard-Dehmel-Straße: Abschnitt Waseberg – Süllbergsterrasse,
Holztwiete: Abschnitt Elbchaussee – Hochrad:
Über die Holztwiete führen zwar die Buslinien 21 und X86, eine Haltestelle existiert hier jedoch nicht. Bei winterlichen Verhältnissen können Busse – insoweit die Straßenverhältnisse dieses erfordern – einen Umweg über die Parkstraße, Klein Flottbeker Weg und Hochrad nutzen, für die ein nachrangiger bzw. vorrangiger Winterdienst vorgesehen ist.
Den vorgeschlagenen Änderungen der Prioritäten der nachfolgenden Streckenabschnitte wird nicht gefolgt:
Karstenstraße: Abschnitt Oesterleystraße – Hardenbergstraße:
Bei dem in Rede stehende Streckenabschnitt der Karstenstraße handelt es sich nicht um eine besonders gefährliche Stelle eines verkehrswichtigen Weges. Daher wurde dieser Streckenabschnitt bereits aus dem Winterdienst-Plan der SRH herausgenommen. D.h. es erfolgt auch kein nachrangiger Winterdienst.
Siebenbuchen: Abschnitt Eichengrund – Sülldorfer Kirchenweg (Priorität 2),
Siebenbuchen: Abschnitt Sülldorfer Kirchenweg – Eichengrund (Priorität 2),
Babendiekstraße/ Eichengrund: Abschnitt Sülldorfer Kirchenweg – Siebenbuchen (Priorität 2),
Babendiekstraße/ Eichengrund: Abschnitt Siebenbuchen – Sülldorfer Kirchenweg (Priorität 2),
Schenefelder Holt: Abschnitt Holtbarg – Holtbarg (Priorität 1),
Große Elbstraße: Abschnitt Nr. 164 – 245 (Priorität 1),
Große Elbstraße: Abschnitt Nr. 141 – 117 (Priorität 1),
Louise-Schroeder-Straße: Abschnitt Holstenstraße – Virchowstraße ((Priorität 1),
Königstraße: Abschnitt Mörkenstraße – Max-Brauer-Allee (Priorität 1),
Königstraße: Abschnitt Max-Brauer-Allee – Mörkenstraße (Priorität 1).
Aktuell sind die nachfolgenden Radstrecken nicht im abgestimmten Radwegenetz, für das ein Winterdienst durch die SRH erfolgt, enthalten:
Humannstraße: Abschnitt Manteuffelstraße – Up de Schanz,
Langenhegen: Abschnitt Nienstedtener Straße – Jürgensallee,
Friedrichshulder Weg,
Rugenfeld, Rugenbarg: Abschnitt Osdorfer Landstraße – Elbgaustraße,
Rugenfeld, Rugenbarg: Abschnitt Elbgaustraße – Osdorfer Landstraße,
Grubenstieg: Abschnitt Rugenbarg – Blomkamp,
Elbgaustraße: Abschnitt Luruper Hauptstraße – Bahnbrücke,
Elbgaustraße: Abschnitt Bahnbrücke – Luruper Hauptstraße,
Elbchaussee: Abschnitt Jenischpark – Sieberlingstraße,
Elbchaussee: Abschnitt Teufelsbrück – Holztwiete,
Elbchaussee: Abschnitt Parkstraße – Holztwiete,
Max-Brauer-Allee: Abschnitt Große Bergstraße – Holstenstraße,
Max-Brauer-Allee: Abschnitt Goetheallee – Paul-Nevermann-Platz,
Othmarscher Kirchenweg: Abschnitt Höhe Stiegkamp.
Grundsätzlich begrüßen die BVM sowie die BUKEA das Anliegen der Bezirksversammlung Altona, das Winterdienstnetz für den Radverkehr insbesondere an verkehrswichtigen und neu gebauten Strecken – wie der Max-Brauer-Allee und der Louise-Schröder-Straße – zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die sichere Befahrbarkeit der Radinfrastruktur ist ein zentrales Ziel der BVM und trägt wesentlich zur Attraktivität des Radverkehrs bei.
Die zuständigen Behörden werten aktuell den vergangenen Winter und dessen Winterdienst aus. Die BVM wird sodann die vorgeschlagenen Änderungen bei der Festlegung des Winterdienstnetzes für den Winter 2026/2027 prüfen, wobei die Aufnahme neuer Strecken aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nur zu Lasten anderer Strecken möglich ist. Die Straßen Elbchaussee, Rugenfeld, Rugenbarg und Elbgaustraße können nicht aufgenommen werden, ohne längere Verbindungsstrecken zu den bisherigen Einsatzrouten mit aufzunehmen.
Die nachfolgenden Strecken sind im Radwegenetz für den Winterdienst enthalten:
Hochrad, Klein Flottbeker Weg: Abschnitt Reventlowstraße – Hochrad 3
Agathe-Lasch-Weg: Abschnitt Emkendorfstraße – Reventlowstraße
Agathe-Lasch-Weg: Abschnitt Nr. 2 – Emkendorfstraße
Agathe-Lasch-Weg: Abschnitt Emkendorfstraße – Nr. 2
Othmarscher Kirchenweg: Abschnitt Holmbrook – Bleickenallee
Othmarscher Kirchenweg: Abschnitt Bleickenallee – Holmbrook
Zur vorgeschlagenen Herausnahme der Radstrecken aus dem Radwegenetz bleibt das Ergebnis der Auswertung des Winterdienstes abzuwarten (siehe Erläuterung zu den vorgeschlagenen Neuaufnahmen).
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die SRH bereits im Sommer 2024 gemeinsam mit allen Bezirken eine umfassende Aktualisierung der Winterdienstnetzes vorgenommen hat.
Zu 2:
Bei dem Falkensteiner Weg ist eine Verkehrswichtigkeit nicht erkennbar. Dies wurde bereits umfänglich in der Stellungnahme der BUKEA vom 15.04.2026 zur bezirklichen Eingabe (Drs. 22-1593) erläutert, so dass auf diese verwiesen wird.
Die Beschlussempfehlung wurde damit aufgegriffen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.