21-3453

Wie steht es um die Mittel des Bezirksamtes Altona in der Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern sowie der Nachpflanzung von Bäumen? Kleine Anfrage von Sven Hielscher (CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.11.2022
27.10.2022
Sachverhalt

Seit Jahren verliert Hamburg Straßenbäume. Der Stadt gelingt es nicht diesen Trend umzukehren und das, obwohl Stadtgrün zur Verbesserung des Mikroklimas beiträgt. Umso wichtiger, dass der Unterhalt von Grünanlagen, Gewässern und auch die Nachpflanzung von Bäumen konsequent verfolgt werden und auskömmlich finanziert sind.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Wie viele Straßenbäume wurden in Altona aus den Mitteln der BUKEA in den jeweiligen Jahren 2021 und 2022 gepflanzt?

 

Zu 1:

2021: Es wurden 104 Bäume in 2021 gepflanzt. Im Zusammenhang einzelner Tiefbaumaßnahmen werden Kosten für Nachpflanzungen übernommen. Die hierbei zur Verfügung gestellten Mittel sind nicht separat erfasst.

2022: Pflanzungen sind noch nicht abgeschlossen, Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor. Auch in 2022 werden Baumpflanzungen im Zusammenhang mit Tiefbaumaßnahmen finanziert. Zudem werden in  2022 ca. 50 Stk. Baumpflanzungen durch eine Ausgleichzahlung der DB realisiert.

 

  1. Wie viele wurden nicht aus den Mitteln der BUKEA gepflanzt?

 

Zu 1:

2021: 34 Stk.

2022: Pflanzungen sind noch nicht abgeschlossen, Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor.

 

  1. Welche durchschnittlichen Kosten sind für die Nachpflanzungen von Straßenbäumen in den Jahren 2021 und 2022 angefallen?

 

Zu 2:

Die Kosten für Nachpflanzungen von Straßenbäumen beinhalten u.a. die Bruttokosten für Kampfmittelerkundung, Absperrmaßnahmen im Straßenraum, Bodenaustausch, Bodenentsorgung, Baumgrubensubstrat, Anpassungsarbeiten Tiefbau, Lieferung und Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege einschl. Bewässerung der Bäume und der Unterpflanzung bis zum 3. Standjahr nach der Pflanzung.

In 2021 betrugen die Bruttokosten ca. 3.200 € / Straßenbaum. In 2022 betragen die Bruttokosten ca. 3.700 € / Straßenbaum.

 

  1. Wie hoch waren die von der BUKEA zur Verfügung gestellten Mittel für Nachpflanzungen von gefällten Straßenbäume? Haben diese Mittel zur Nachpflanzung gereicht? Wenn nein, wieso nicht und welche Mittel wurden verwendet?

 

Zu 3:

Die Mittel der BUKEA betrugen  ca. 388.000 € für 2021 + 2022 und haben bzw. werden zur Nachpflanzung der geplanten Nachpflanzungen ausreichen.

 

  1. Welches Defizit wies die Grünanlagenunterhaltung (Sachkosten) in den Jahren 2021 und 2022 auf?

 

Zu 4:

Der Jahresabschluss 2021 sowie der aktuelle Mittelstand 2022 sind in den Haushaltsdrucksachen 21-3362 und 21-3363 zu entnehmen.

Diese lagen dem Ausschuss für Grün-Naturschutz und Sport am 04.10.2022 als nicht öffentliche Anlagen vor.

 

  1. Werden aus Sicht des Bezirksamtes die Kosten für die Nachpflanzung von Straßenbäumen steigen? Wenn ja, wieso und mit welcher Höhe wird kalkuliert?

 

Zu 5:

Die Kosten werden im Rahmen der Inflationswerte und Teuerungsraten der betrieblichen Personal- und Nebenkosten steigen.

 

  1. Hat das Bezirksamt Altona Mehrbedarfe bei der BUKEA angemeldet? Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

Zu 6:

Das Bezirksamt hat mehrfach bei der BUKEA Mehrbedarfe eingefordert.

Dies betrifft insbesondere die zentralen Titel Straßenbäume als auch den zentralen Titel für die Unterhaltung des Friedhofs.

Für die Bäume dient als Begründung die Herstellung der Verkehrssicherheit, aber auch fachbezogene Begründungen, wie die Beseitigung von Sturmschäden oder das Bekämpfen von Eichenprozessionsspinnern.

Für den Friedhof dient als Grund die Aufrechterhaltung des Bestattungsbetriebs und die Herstellung der Regelpflege.

 

  1. In welchen Bereichen, die von der BUKEA finanziert werden, liegt aus Sicht des Bezirksamtes eine Unterfinanzierung bzw. eine Unterbesetzung an VZÄ vor? Wenn möglich, bitte eine konkrete Bezifferung sowie ggf. entsprechende Gründe mitangeben.

 

Zu 7:

Generell ist das Thema Baumkontrolle sowie für Park- und Straßenbäume unterfinanziert.

Eine Stelle für ergänzende Baumkontrolle ist vorhanden wurde bereits zweifach erfolglos ausgeschrieben.

Zudem ist der Bereich der Gewässerunterhaltung unterfinanziert. Eine befristete, vakante Stelle konnte bislang nicht erfolgreich nachbesetzt werden.

Weiterhin ist die Zweckzuweisung für die Unterhaltung des Friedhofs nicht auskömmlich.

Der Bereich Naturschutz, mit der Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen, ist bislang lediglich befristet bis zum 31.03.2023 besetzt.

Die Verlängerung der Stelle steht in Abhängigkeit vom Haushaltsbeschluss.

 

  1. Wie viele offene ungenutzten Baumstandorte weist der Bezirk derzeit auf und wieso werden diese nicht bepflanzt?

 

Zu 8:

Aktuell sind rd. 280 Straßen-Baumstandorte unbesetzt und je nach Mittelverfügbarkeiten für kommende Nachpflanzungen vorgesehen. Bei Einschränkungen auf die Pflanzstandorte durch Bauarbeiten an Straßen, Kabelarbeiten in Fußwegen oder Beeinflussung durch angrenzende private Bauvorhaben oder aufwändige langfristige Standort-Prüfungen durch den Landesbetrieb Feuerwehr im Rahmen der Kampfmittelprüfung verzögern sich die Nachpflanzungen ggf. auch um mehr als 12 Monate.

 

  1. Welche Strom-, Öl- und Gaskosten und -verbrauche sind in den Jahren 2021 und 2022 in den Bereichen angefallen, welche von der BUKEA getragen werden?

 

Zu 9:

Eine Statistik von Strom-, Öl- und Gaskosten und -verbrauche werden im Amt nicht geführt. Für die Verbraucher im Bereich Stadtgrün mit Friedhof fallen für das Jahr 2021 Gesamtkosten von grob geschätzt 150.000,- € aus der RZ Rahmenzuweisung Grün an. Für das laufende Jahr 2022 können noch keine Kostenschätzungen benannt werden.

 

9.a Welches Defizit wies die Gewässerunterhaltung in den Jahren 2021 und 2022 auf?

 

Zu 9 a.:

Siehe Haushaltsdrucksachen 21-3362 und 21-3363 zu Frage 4.

Generell besteht in dem Sachgebiet durch Personalabgang ein Defizit an Arbeitskapazität. Aber auch spezielle für einzelne Themen, wie z.B. die Baumkontrolle und -Pflege auf Gewässerparzellen besteht eine Unterfinanzierung.

 

  1. Sollten aus Sicht des Bezirksamtes die Bäume bewässert werden? Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso nicht?

 

  1. Plant das Bezirksamt die Bewässerung von Bäumen? Wenn ja, welche und nach welcher Auswahl? Wenn nein, wieso nicht?

 

Zu 10 und 11:

Grundsätzlich werden alle neu gepflanzten Bäume bis zum Ende des 3. Standjahres regelhaft bewässert. Darüber hinaus werden in besonders trockenen Sommern auch Bäume im 4. und 5. Standjahr noch bewässert. Es ist aufgrund der klimatischen Veränderungen vorgesehen, künftig Jungbäume bis zum Ende des 5 Standjahres zu bewässern. Die Ausschreibungen sollen dahingehend angepasst werden. Zudem wird in einem Pilotprojekt derzeit getestet, Neupflanzungen mit Sensorik auszustatten. Dabei werden die Trockenheit und der Wasserbedarf am Ballen des Jungbaumes in der Erde gemessen und auf eine App gesendet. Dadurch kann die Wassergabe gezielt bedarfsweise erfolgen. Die Bezirke tauschen sich im Rahmen des bei der BUKEA monatlich tagenden Arbeitskreises Stadtbäume auch zum Thema Bewässerung aus.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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