Wie steht es um die Mittel des Bezirksamtes Altona in der Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern sowie der Nachpflanzung von Bäumen? Kleine Anfrage von Sven Hielscher (CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 01.11.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 12.4
Seit Jahren verliert Hamburg Straßenbäume. Der Stadt gelingt es nicht diesen Trend umzukehren und das, obwohl Stadtgrün zur Verbesserung des Mikroklimas beiträgt. Umso wichtiger, dass der Unterhalt von Grünanlagen, Gewässern und auch die Nachpflanzung von Bäumen konsequent verfolgt werden und auskömmlich finanziert sind.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
2021: Es wurden 104 Bäume in 2021 gepflanzt. Im Zusammenhang einzelner Tiefbaumaßnahmen werden Kosten für Nachpflanzungen übernommen. Die hierbei zur Verfügung gestellten Mittel sind nicht separat erfasst.
2022: Pflanzungen sind noch nicht abgeschlossen, Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor. Auch in 2022 werden Baumpflanzungen im Zusammenhang mit Tiefbaumaßnahmen finanziert. Zudem werden in 2022 ca. 50 Stk. Baumpflanzungen durch eine Ausgleichzahlung der DB realisiert.
Zu 1:
2021: 34 Stk.
2022: Pflanzungen sind noch nicht abgeschlossen, Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor.
Zu 2:
Die Kosten für Nachpflanzungen von Straßenbäumen beinhalten u.a. die Bruttokosten für Kampfmittelerkundung, Absperrmaßnahmen im Straßenraum, Bodenaustausch, Bodenentsorgung, Baumgrubensubstrat, Anpassungsarbeiten Tiefbau, Lieferung und Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege einschl. Bewässerung der Bäume und der Unterpflanzung bis zum 3. Standjahr nach der Pflanzung.
In 2021 betrugen die Bruttokosten ca. 3.200 € / Straßenbaum. In 2022 betragen die Bruttokosten ca. 3.700 € / Straßenbaum.
Zu 3:
Die Mittel der BUKEA betrugen ca. 388.000 € für 2021 + 2022 und haben bzw. werden zur Nachpflanzung der geplanten Nachpflanzungen ausreichen.
Zu 4:
Der Jahresabschluss 2021 sowie der aktuelle Mittelstand 2022 sind in den Haushaltsdrucksachen 21-3362 und 21-3363 zu entnehmen.
Diese lagen dem Ausschuss für Grün-Naturschutz und Sport am 04.10.2022 als nicht öffentliche Anlagen vor.
Zu 5:
Die Kosten werden im Rahmen der Inflationswerte und Teuerungsraten der betrieblichen Personal- und Nebenkosten steigen.
Zu 6:
Das Bezirksamt hat mehrfach bei der BUKEA Mehrbedarfe eingefordert.
Dies betrifft insbesondere die zentralen Titel Straßenbäume als auch den zentralen Titel für die Unterhaltung des Friedhofs.
Für die Bäume dient als Begründung die Herstellung der Verkehrssicherheit, aber auch fachbezogene Begründungen, wie die Beseitigung von Sturmschäden oder das Bekämpfen von Eichenprozessionsspinnern.
Für den Friedhof dient als Grund die Aufrechterhaltung des Bestattungsbetriebs und die Herstellung der Regelpflege.
Zu 7:
Generell ist das Thema Baumkontrolle sowie für Park- und Straßenbäume unterfinanziert.
Eine Stelle für ergänzende Baumkontrolle ist vorhanden wurde bereits zweifach erfolglos ausgeschrieben.
Zudem ist der Bereich der Gewässerunterhaltung unterfinanziert. Eine befristete, vakante Stelle konnte bislang nicht erfolgreich nachbesetzt werden.
Weiterhin ist die Zweckzuweisung für die Unterhaltung des Friedhofs nicht auskömmlich.
Der Bereich Naturschutz, mit der Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen, ist bislang lediglich befristet bis zum 31.03.2023 besetzt.
Die Verlängerung der Stelle steht in Abhängigkeit vom Haushaltsbeschluss.
Zu 8:
Aktuell sind rd. 280 Straßen-Baumstandorte unbesetzt und je nach Mittelverfügbarkeiten für kommende Nachpflanzungen vorgesehen. Bei Einschränkungen auf die Pflanzstandorte durch Bauarbeiten an Straßen, Kabelarbeiten in Fußwegen oder Beeinflussung durch angrenzende private Bauvorhaben oder aufwändige langfristige Standort-Prüfungen durch den Landesbetrieb Feuerwehr im Rahmen der Kampfmittelprüfung verzögern sich die Nachpflanzungen ggf. auch um mehr als 12 Monate.
Zu 9:
Eine Statistik von Strom-, Öl- und Gaskosten und -verbrauche werden im Amt nicht geführt. Für die Verbraucher im Bereich Stadtgrün mit Friedhof fallen für das Jahr 2021 Gesamtkosten von grob geschätzt 150.000,- € aus der RZ Rahmenzuweisung Grün an. Für das laufende Jahr 2022 können noch keine Kostenschätzungen benannt werden.
9.a Welches Defizit wies die Gewässerunterhaltung in den Jahren 2021 und 2022 auf?
Zu 9 a.:
Siehe Haushaltsdrucksachen 21-3362 und 21-3363 zu Frage 4.
Generell besteht in dem Sachgebiet durch Personalabgang ein Defizit an Arbeitskapazität. Aber auch spezielle für einzelne Themen, wie z.B. die Baumkontrolle und -Pflege auf Gewässerparzellen besteht eine Unterfinanzierung.
Zu 10 und 11:
Grundsätzlich werden alle neu gepflanzten Bäume bis zum Ende des 3. Standjahres regelhaft bewässert. Darüber hinaus werden in besonders trockenen Sommern auch Bäume im 4. und 5. Standjahr noch bewässert. Es ist aufgrund der klimatischen Veränderungen vorgesehen, künftig Jungbäume bis zum Ende des 5 Standjahres zu bewässern. Die Ausschreibungen sollen dahingehend angepasst werden. Zudem wird in einem Pilotprojekt derzeit getestet, Neupflanzungen mit Sensorik auszustatten. Dabei werden die Trockenheit und der Wasserbedarf am Ballen des Jungbaumes in der Erde gemessen und auf eine App gesendet. Dadurch kann die Wassergabe gezielt bedarfsweise erfolgen. Die Bezirke tauschen sich im Rahmen des bei der BUKEA monatlich tagenden Arbeitskreises Stadtbäume auch zum Thema Bewässerung aus.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.