22-2466

Wie schützt Altona seinen Baumbestand und insbesondere Neupflanzungen in Trockenphasen? Kleine Anfrage von Kristina von Ehren (FDP)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

Hitze- und Trockenperioden belasten den öffentlichen Baumbestand in Altona erheblich. Besonders empfindlich sind junge und neu gepflanzte Bäume, deren Anwuchs von einer fachgerechten Pflanzung, ausreichender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie bedarfsgerechter Bewässerung abhängt.

Die CDU-Fraktion hat mit der Kleinen Anfrage Drs. 22-1184 im Jahr 2025 bereits Fragen zum Straßenbaumbestand, zu Neupflanzungen, Gewährleistung und Pflege gestellt. Das Bezirksamt teilte damals unter anderem mit, dass Straßenbäume regelhaft drei Jahre gepflegt werden und nicht angewachsene Bäume im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden. Vor dem Hintergrund der Trockenperioden 2025 und 2026 soll geklärt werden, ob diese Praxis fortbesteht und wie Pflanzung, Pflege und Bewässerung heute tatsächlich organisiert und kontrolliert werden.

[Nachrichtlicher Hinweis: Antworten des Bezirksamtes im Folgenden in kursiv.]

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt Altona:

I. Bestand, Pflanzungen und Kosten

1. Wie viele Bäume wurden im Bezirk Altona im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 neu gepflanzt, jeweils aufgeschlüsselt nach Straßenbäumen, Parkbäumen und sonstigen öffentlichen Grünflächen?

Zu 1.

Zur Baumbilanz 2025 siehe Drucksache 22-1983.

Die Daten für 2026 liegen noch nicht vor: Die Bezirksversammlung Altona hat in Ihrer Sitzung am 28.04.2016 beschlossen, die Verwaltung solle für Altonas öffentlichen und privaten Bäume eine jährliche Baumbilanz im ersten Quartal des Folgejahres aufstellen (Drucksache 20-2232.1E).

2. Wie hoch waren bzw. sind die durchschnittlichen Beschaffungskosten eines jungen Straßenbaumes sowie die durchschnittlichen Gesamtkosten bis zum Abschluss des dritten Standjahres einschließlich Pflanzung, Bewässerung und Pflege?

Zu 2.

Der aktuelle Erfahrungswert beträgt bisher 5.700 Euro pro Baumpflanzung inkl. Pflege im Straßenraum. Dieser Wert ist dynamisch, da noch nicht alle Aufträge abgeschlossen und ausgewertet sind.

3. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes für Baumpflanzungen und die anschließende Pflege im Jahr 2025, wie hoch sind sie bislang 2026 und welche Mittel sind für das Gesamtjahr 2026 vorgesehen?

Zu 3.

Die Gesamtkosten können noch nicht endgültig ermittelt werden, da die Fertig- und Entwicklungspflege für Baumpflanzungen noch nicht abgeschlossen ist.


4. Wie viele der in den Jahren 2025 und 2026 gepflanzten Bäume wurden durch eigene Beschäftigte und wie viele durch externe Unternehmen gepflanzt?

Zu 4.

Die Pflanzungen erfolgten ausschließlich durch Externe.

5. Welche Unternehmen bzw. Garten- und Landschaftsbaubetriebe wurden 2025 und 2026 mit Baumpflanzungen im Bezirk Altona beauftragt?

Zu 5.

  • OSBAHR GmbH, Garten- und Landschaftsbau
  • Hannemann GmbH

II. Vergabe, Verträge, Pflege und Gewährleistung

6. Welche Verträge, Rahmenverträge oder sonstigen Vereinbarungen bestehen mit den mit Pflanzung und Pflege beauftragten Unternehmen? Bitte einen aktuellen Mustervertrag bzw. eine repräsentative Leistungsbeschreibung als Anlage beifügen.

Zu 6.

Siehe Anlage.

7. Welche verbindlichen Vorgaben enthalten die Verträge insbesondere zu Qualität und Herkunft des Pflanzmaterials, Pflanzgrube, Substrat, Baumverankerung und sonstigen Schutzmaßnahmen?

Zu 7.

Es wird regelhaft gemäß Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) A-C ausgeschrieben und somit sind die gängigen Regelwerke (z.B. FLL-Empfehlungen (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)r Baumpflanzungen Teil 1. Und Teil 2.; ZTV-Baumpflege (ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege); DIN 18034 Anforderung an Planung, Bau und Betrieb; DIN 18299 ATV Bauleistungen (ATV = Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen); DIN 18320 ATV-Landschaftsbauarbeiten; DIN 18915 Bodenarbeiten; DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten; DIN 18919 Entwicklungspflege; DIN 18920 Schutz von Bäumen auf Baustellen) mit beauftragt.

8. Über welchen Zeitraum sind Fertigstellungs-, Anwuchs- und Entwicklungspflege vereinbart und welche konkreten Pflegeleistungen schulden die Auftragnehmer in dieser Zeit?

Zu 8.

Die Fertigstellungspflege läuft über einen Zeitraum von drei Jahren und beinhaltet folgende Pflegeleistungen: Bewässerung, Düngung, Erhalt des Gießrandes, Unkrautbeseitigung im Bereich der Baumscheibe, Erneuerung des Schutzanstrichs und der Anbindung, ggf. Baumpfähle tauschen, Kronenpflegeschnitt, Abräumen des Zweibocks, Einsaat der Baumscheibe.

9. Welche vertraglichen Vorgaben bestehen zu Bewässerungsmenge und -intervall, und wie werden diese an Witterung, Bodenfeuchte, Baumart und Standort angepasst?

Zu. 9.

Gemäß den aktuellen Ausschreibungsunterlagen sind 12 Bewässerungsgänge pro Jahr vorgesehen mit einer Mindestwassermenge pro Baum und Durchgang von 200 l. Die Erfordernisse können gemäß Ausschreibungsunterlagen witterungsbedingt angepasst werden.

Darüber hinaus besteht eine weitere Ausschreibung und Beauftragung für die Bewässerung von ca. 800 Straßenbäumen mit 10 Bewässerungsgängen im Zeitraum Mai bis November 2026.

10. Wie kontrolliert das Bezirksamt die vertragsgemäße Durchführung von Pflanzung, Pflege und Bewässerung durch die Auftragnehmer?

Zu 10.

Nach der Pflanzung durch die externe Firma erfolgt zeitnah eine Teilabnahme durch das Bezirksamt bei der die Qualität der Pflanzware sowie die fachgerechte Durchführung der Pflanzung vor Ort überprüft und notwendigenfalls beanstandet wird. Weitere Kontrollen, während der 3-jährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgen stichprobenartig bzw. anlassbezogen. Nach Abschluss der Entwicklungspflege erfolgt die endgültige Abnahme durch das Bezirksamt im Rahmen einer Begehung, soweit die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.

11. Welche Gewährleistungs- bzw. Haftungsfristen gelten für gepflanzte Bäume, und ist bei einem Ausfall innerhalb dieser Fristen eine für den Bezirk vollständig kostenfreie Ersatzpflanzung geschuldet?

Zu 11.

Erst mit der Abnahme nach 3 Jahren startet die 2-jährige Gewährleistungsfrist gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B. Vor der Abnahme liegt die Verantwortung für die Pflanzen (einschließlich Risiken wie Ausfall) noch beim Auftragnehmer. Im Zeitraum der Gewährleistungsfrist besteht für den Bezirk Kostenfreiheit, wenn ein Mangel vorliegt, sofern dieser nicht vom Auftragnehmer zu nicht zu vertreten ist.

12. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden 2025 und 2026 wegen nicht angewachsener oder eingegangener Neupflanzungen vorgenommen, und welche Kosten verblieben dabei gegebenenfalls beim Bezirksamt?

Zu 12.

2025 und 2026 sind insgesamt 37 Bäume aus beauftragten Pflanzungen eingegangen. Dem Bezirk entstehen daraus keine Kosten, vergl. Antwort zu Frage 11.

III. Bewässerung

13. Wer ist für die Bewässerung neu gepflanzter Straßen- und Parkbäume verantwortlich, und welche externen Unternehmen sind damit 2025 und 2026 beauftragt worden?

Zu 13.

Im Rahmen der Fertig- und Entwicklungspflege ist bis zur Abnahme die beauftragte Fachfirma verantwortlich für die Bewässerung, vergl. Antworten zu Fragen 5 und 9.

14. Welche Bewässerungsmengen und -intervalle gelten für Bäume im ersten, zweiten und dritten Standjahr sowie gegebenenfalls ab dem vierten Standjahr, und werden sie bei längeren Hitze- und Trockenperioden erhöht?

Zu 14.

Die Bewässerung muss an die Witterungsbedingungen angepasst durchgeführt werden.

15. Welche Wasserquellen werden für die Bewässerung genutzt und wie hoch ist der Anteil von Trinkwasser gegenüber Regen-, Prozess- und sonstigem geeignetem Wasser?

Zu 15.

Die Bewässerung obliegt den Fachfirmen. Auf die Wasserherkunft hat das Bezirksamt keinen Einfluss.

16. Welche Regen- oder Prozesswasserquellen stehen dem Bezirksamt zur Verfügung und welche davon werden aktuell tatsächlich zur Bewässerung von Stadtgrün genutzt?

Zu 16.

Keine

17. Werden Bewässerungssäcke eingesetzt; wenn ja, in welchem Umfang und nach welchen fachlichen Vorgaben werden sie angebracht und kontrolliert?

Zu 17.

Nein

18. Werden Bewässerungsgänge, Wassermengen und Standorte digital oder anderweitig dokumentiert, erfolgen Stichproben vor Ort und welche Konsequenzen haben festgestellte Minder- oder Fehlleistungen?

Zu 18.

Die Auftragnehmer müssen einen Nachweis über die Bewässerungsgänge führen. Zu Stichproben siehe Antwort zu Frage 10. Fehlleistungen führen in der Regel zu Mängeln und sind dann im Rahmen der Fertig- und Entwicklungspflege zu beseitigen.

IV. Kontrolle, Ausfälle, Ersatz und Trockenperioden

19. Wie viele der in den Jahren 2025 und 2026 neu gepflanzten Bäume sind inzwischen abgängig bzw. nicht angewachsen, und wie hoch ist damit die jeweilige Anwuchsquote?

Zu 19.

Die Erhebung dieser Zahlen findet in der laufenden Baumkontrolle statt und ist noch nicht abgeschlossen. 2025 musste keine Kontrolle durchgeführt werden, da die Fertig- und Entwicklungspflege noch nicht abgeschlossen ist.

20. Wie viele Bäume des gesamten öffentlichen Straßen- und Parkbaumbestandes mussten 2025 und 2026 entfernt werden, aufgeschlüsselt nach Trockenheit bzw. Wassermangel, Krankheiten, Schädlingsbefall, Sturmschäden und sonstigen Ursachen?

Zu 20.

Diese Daten werden nicht regelhaft erhoben, das Baumkataster kann demzufolge nicht nach den abgefragten Parametern ausgewertet werden. Darüber hinaus siehe auch die Fäll-Listen für das öffentliche Grün, die regelhaft dem Grünausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden.

21. Welche Stelle stellt fest, ob ein neu gepflanzter Baum abgängig ist, nach welchen fachlichen Kriterien erfolgt dies und in welchen Abständen werden Jungbäume kontrolliert?

Zu 21.

Im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist die externe Firma als Auftragnehmer verantwortlich, abgängige Bäume im Rahmen der Gewährleistung zu ersetzen. In Zweifelsfällen wird die Feststellung der Vitalität durch das Bezirksamt getroffen. Die Vitalitätsbeurteilung erfolgt nach der von Prof. Dr. A.R. entwickelten Methode. Für die Kontrolle der Jungbäume bestehen keine festgelegten Kontrollintervalle.

22. Innerhalb welcher Fristen werden abgängige bzw. nicht angewachsene Bäume ersetzt, und wie viele Ersatzpflanzungen stehen derzeit noch aus?

Zu 22.

Abgängige bzw. nicht angewachsene Bäume werden nach Feststellung in der folgenden Pflanzsaison (Winterhalbjahr) ersetzt. Für 2025 sind alle Ersatzpflanzungen erfolgt, die Zahl der neu gepflanzten Bäume, für die 2026 festgestellt wurde, dass diese abgängig bzw. nicht angewachsen sind, beträgt bis dato 20.

23. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift das Bezirksamt bei außergewöhnlichen Hitze- und Trockenperioden für Bäume im ersten bis dritten Standjahr, und wer entscheidet über kurzfristige Änderungen der Bewässerungspläne?

Zu 23.

Das Bezirksamt beauftragt bei außergewöhnlichen Hitze- und Trockenperioden die für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege verantwortliche Firma, zusätzliche Bewässerungsgänge durchzuführen.

24. Welche wassersparenden oder bedarfsgerechten Bewässerungstechnologien etwa Bodenfeuchtesensoren oder sensorgesteuerte Bewässerung wurden geprüft, erprobt oder werden künftig eingesetzt?

Zu 24.

Seit rd. fünf Jahren wurden bei ausgewählten Neubaumaßnahmen probeweise Bodenfeuchtesensoren in Baumscheiben eingebaut und erfolgreich betrieben. Nach hiesiger Einschätzung eignet sich diese Methode vorwiegend für Neubauten auf Sonderflächen wie Stadtplätzen.

25. Liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Jungbäume wegen unzureichender Bewässerung während der Anwuchsphase abgängig geworden sind?

Zu 25.

Siehe Antworten zu den Fragen 19 bis 22.

26. Welche konkreten Verbesserungen bei Ausschreibung, Pflanzung, Pflege, Kontrolle und Bewässerung sind vorgesehen, um die Anwuchsquote zu erhöhen und zugleich den Wasserverbrauch zu begrenzen?

Zu 26.

Durch die standort- und klimagerechte Auswahl der Baumart, größtmögliche Pflanzgruben und optimale Auswahl und Vorbereitung des Pflanzstandortes soll gewährleistet werden, dass die Bäume bestmögliche Wachstumsbedingungen vorfinden. Aufgrund der oftmals beengten Verhältnisse im städtischen Raum mit unterschiedlichsten Interessenslagen sind diesem Bestreben oftmals aber enge räumliche darüber hinaus auch finanzielle Grenzen gesetzt. Die Kontrolle der Pflege und Bewässerung wird entsprechend der personellen Ausstattung des Bezirksamtes bestmöglich durchgeführt.

V. Personal, Mittel und bezirksübergreifende Zusammenarbeit

27. Welche Auswirkungen haben die Haushaltsansätze bzw. etwaige Kürzungen für 2027/2028 auf Grünpflege, Baumpflanzungen und die Bewässerung von Jungbäumen in Altona?

Zu 27.

Das Bezirksamt wird auch bei Pflanzung etc. von Jungbäumen ausschließlich tätig im Rahmen der von der zuständigen Fachbehörde übertragenen Ermächtigungen. Der Haushalt 2027/2028 ist noch nicht von der Bürgerschaft verabschiedet; insofern spekuliert das Bezirksamt nicht über künftige Ereignisse.

28. Wie ist die Abteilung Stadtgrün personell mit Fachkräften für Kontrolle, Monitoring, Nachpflanzungen und Bewässerung ausgestattet?

Zu 28.
8,85 Stellen (zuständiger Abschnitt innerhalb Abteilung Stadtgrün).

29. Welche fachliche oder finanzielle Unterstützung leistet die Behörde für Umwelt Klima, Energie und Agrarwirtschaft(BUKEA)r innovative Bewässerungssysteme und gibt es eine bezirksübergreifende Zusammenarbeit zur Sicherung des Baumbestandes in Trockenphasen?

Zu 29.

Das Bezirksamt Altona erhält von der BUKEA keine gesonderte finanzielle Unterstützung für innovative Bewässerungssysteme.

Über neue Erkenntnisse zur Sicherung des Baumbestandes in Trockenphasen gibt es einen regen bezirksübergreifenden Austausch.

VI. Dokumentation, Bürgerhinweise und Aktualität früherer Auskünfte

30. Werden Bestandsverluste und Ersatzpflanzungen systematisch dokumentiert und im Baumkataster zeitnah nachgeführt, und wie werden Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf abgängige oder unzureichend bewässerte Bäume bearbeitet?

Zu 30.

Ja.

Hinweise von Bürger:innen werden wie alle eingehenden Meldungen, Anregungen und Hinweise (z.B. über „Meldemichel“) durch den zuständigen Fachbereich beantwortet.

31. Würde das Bezirksamt die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion Drs. 22-1184 aus dem Jahr 2025 heute inhaltlich noch ebenso beantworten? Falls nein: Welche damaligen Antworten sind aus heutiger Sicht zu ändern oder zu ergänzen und aus welchen Gründen?

Zu 31.

Zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 22-1184: Der Straßenbaumbestand im Bezirk Altona in 2024 kann nunmehr mit 22.935 Bäumen angegeben werden.

Darüber hinaus sind die Fragen aus heutiger Sicht inhaltlich noch ebenso zu beantworten.

VII. Bürgerinformation, Baumpatenschaften und Unterstützung bei der Bewässerung

32. Prüft das Bezirksamt, Bürgerinnen und Bürger über den konkreten Wasserbedarf neu gepflanzter Bäume in ihrer unmittelbaren Umgebung beispielsweise über Hinweisschilder, QR-Codes oder digitale Informationen zu informieren und ihnen konkrete Hinweise zur fachgerechten Bewässerung zu geben?

Zu 32.

Nein. Gemäß der in der Presse und in Social Media veröffentlichten Empfehlungen der BUKEA vom August 2026 sollen Bürger:innen junge Straßenbäume nicht selbst bewässern. Erfahrungsgemäß werden hier regelmäßig zu geringe Wassermengen ausgebracht, die den Baum zur Ausbildung oberflächennaher Wurzeln anregen, wodurch die Anfälligkeit gegenüber Trockenheit zunimmt.
Quellen:

Hitze in Hamburg: Umweltbehörde warnt - Straßenbäume nicht gießen, das schadet ihnen

🌳 𝗦𝘁𝗿𝗮ß𝗲𝗻𝗯𝗮̈𝘂𝗺𝗲 𝗴𝗶𝗲ß𝗲𝗻: 𝗚𝘂𝘁 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘁, 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿 𝘇𝗶𝗲𝗹𝗳𝘂̈𝗵𝗿𝗲𝗻𝗱 Hamburg hat über 230.000 Straßenbäume so viele wie seit 2010 nicht mehr. Ein… | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

33. Plant das Bezirksamt die Einführung bzw. Ausweitung von sogenannten Baum-patenschaften oder Baumadoptionen, bei denen Bürgerinnen und Bürger die zusätzliche Bewässerung von Neupflanzungen in ihrer Nachbarschaft übernehmen können, und welche organisatorischen, rechtlichen und praktischen Voraussetzungen wären hierfür erforderlich?

Zu 33.

Nein. Für Bürger:innen gibt es die Möglichkeit über das Programm Mein Baum Meine Stadt - hamburg.de sich an Pflanzung von Bäumen zu beteiligen. Darüber hinausreichende eigene Programme des Bezirksamtes Altona bedingen zur Umsetzung und Verwaltung von Patenschaften zusätzliche personelle Ressourcen. Bürger:innen steht es jederzeit frei Stadtbäume zu wässern.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

Anlage zu Frage 6

Lokalisation Beta
Altona

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