Wettbewerbe: Beteiligung und Parität stärken Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)
„Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten mithilfe des Ideen Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten werden kann.“ heißt es in der Präambel der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2015).
Ideen- oder Realisierungswettbewerbe auszuloben, ist seit jeher gängige Praxis bei relevanten öffentlichen oder privaten Vorhaben. Durch einen Wettbewerb lässt der Auslobende verschiedene Varianten des gleichen Projekts entwickeln, um die geeignetste Lösung zu finden. Auch Wettbewerbsformen wie der studentische Wettbewerb werden gerne genutzt, um die Bahnen, in denen sich die entwickelten Ideen bewegen, zu weiten. Die eingangs zitierte Richtlinie setzt einen rechtlichen Rahmen hinsichtlich der Durchführung von Wettbewerben, z.B. aus welchen Verfahrensschritten die jeweiligen Wettbewerbsverfahren bestehen müssen. Auch umfasst die Richtlinie in Anlage 1 Mindestinhalte, die in den jeweiligen Auslobungen enthalten sein müssen. Die Anlage nennt dabei 24 Punkte, darunter Aspekte wie die Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe (Nr. 6), die Teilnahmeberechtigung (Nr. 9) oder die Namen der Preisrichter*innen, stellvertretenden Preisrichter*innen, Vorprüfer*innen und Sachverständigen unter Angabe des Geschäfts- oder Dienstsitzes (Nr. 11).
Es besteht allerdings ein großer Spielraum nicht nur bezüglich der Ausgestaltung der Auslobungsinhalte, sondern auch bei der Zusammensetzung der Preisgerichte. Eine Leitplanke für die Ausgestaltung der Auslobungen bietet die „Musterauslobung“ der Hamburger Architektenkammer.
Diese Vorlage für Auslobungen ist aber einerseits nicht rechtlich bindend und adressiert andererseits sehr neutral, welche Bestandteile eine Auslobung umfassen könnte.
Es bestehen also kaum normative Leitsätze hinsichtlich der Auslobungsinhalte oder der Zusammensetzung von Preisgerichten. Sowohl die Zusammensetzung der Jurys als auch die in den Auslobungen beschriebenen inhaltlichen Schwerpunkte können die Art der Beiträge und die Auswahl der prämierten Projekte aber stark beeinflussen.
Zukünftig sollen auf drei Ebenen die Beteiligung in diesem Rahmen verbessert und verstetigt werden: Bürger*innen ins Verfahren – Parität in der Jurybesetzung – Regelverfahren für die Mitglieder der Bezirksversammlung Altona.
Die direkte Beteiligung der Bürger*innen in den maßgeblichen Wettbewerbsverfahren soll zukünftig verstetigt werden. Es soll regelhaft eine direktere Beteiligung der Öffentlichkeit in solchen Verfahren ermöglicht werden, indem die Benennung von Bürger*innen als Beteiligte z.B. durch geeignete Verfahren (z.B. Losverfahren) ermöglicht wird. Im Vorfeld der Jurysitzung eines Wettbewerbs ab einer bestimmten Größe und Bedeutung ist zukünftig nicht nur eine öffentliche Ausstellung der Beiträge, wie bspw. beim Verfahren „Erweiterung des Hauptbahnhofs“, sondern auch eine öffentliche Veranstaltung abzuhalten, um die Äußerungen aus der Bevölkerung entgegen nehmen zu können. Die ausgelosten zwei Bürger*innen sind dann in der Jurysitzung die „Stimme“ der Bürger*innen-Beiträge der Ausstellung und der Veranstaltung und erhalten ein Vortragsrecht, welches dann in die Jurybewertung einfließt.
Als zweites Element ist regelhaft eine geschlechterparitätische Benennung der Jurymitglieder anzustreben, sofern diese unter Wahrung der Mehrheitsverhältnisse realisierbar ist.
Die dritte Ebene ist, die in Altona vorbildhaft durchgeführte Beteiligung der gewählten Vertreter der Bezirksversammlungen dauerhaft wahlperiodenübergreifend sicherzustellen.
Zur Widerspiegelung des Wählerwillens ist zu gewährleisten, dass einerseits Vertreter aller Bezirksfraktionen regelhaft in den Preisgerichten vertreten sind und andererseits auch für alle Fraktionen zukünftig an allen Wettbewerben der Bezirke und auch der Landesebene – bei evozierten Verfahren, Verfahren in Vorbehaltsgebieten und Vergabeverfahren der Fachbehörden – die Teilnahme gewährleistet ist.
Die Anzahl an Sachpreisrichter*innen spiegelt regelhaft die Anzahl der Fraktionen und Gruppen in der Bezirksversammlung wider. Die Aufteilung der Sachpreisrichter*innen erfolgt nicht – wie vielfach in anderen Bezirken nach Proporz verteilt auf alle Fraktionen und Gruppen. Die Stimmberechtigung wird nach Stärke der Fraktionen vergeben
(Stimmberechtigt = Fraktionen absteigend nach Stimmanteil die 3 größten, Stellvertretend = die 3 nachfolgenden).
Dieses Verfahren wird in Altona seit vielen Jahren angewandt – nur bisher ohne Beschluss der Bezirksversammlung (BV). Hiermit soll dieses Verfahren eine bessere Grundlage bekommen, wohlweislich, dass jeder BV das Recht zusteht, es wieder zu ändern.
Der Ausschluss von Oppositionsfraktionen durch Proporz anstelle von Einbindung und Beteiligung soll hierdurch aber erschwert werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass wahlperiodenübergreifend in Wettbewerbsverfahren folgende Maßstäbe weiterhin und neu hinzukommend gelten und
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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