22-2196

Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 12

Sachverhalt

Sechs stimmberechtigte Mitglieder, die im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sein müssen, sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII auf Vorschlag der im Bezirkwirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung zuhlen. Da ein stimmberechtigtes Mitglied sein Mandat niederlegen wird, wurdenVorschläge für eine Nachbesetzung bei den im Bezirk wirkenden anerkannten Trägern der freienJugendhilfe eingeholt.

Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungenr die unten genannten Vorschläge wurdevorab geprüft. Die einzelnen Schreiben mit den Vorschlägen der Träger sind den Fraktionen derBezirksversammlung vorab zugesandt worden.

Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbändeentsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zuberücksichtigen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII).

Darüber hinaus sollen Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.

Vorschlag

Vorgeschlagen von

ren Danckert

Stiftung Das Rauhe Haus

Michael Holland

ROCK KIDS e.V.

Phyllis Schierhorn

SterniPark GmbH

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, ein stimmberechtigtes Mitglied zu wählen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2026
Ö 12
Anhänge

ohne

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