21-4540

Wahl einer persönlichen Vertretung für ein stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 30.11.2023 Bezirksversammlung Ö 12

Sachverhalt

r die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschussesnnen nach § 7 AG SGB VIII in Verbindung mit Ziffer 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses persönliche Vertretungen gewählt werden. Die Vertretungen ssen die gleichen Voraussetzungen gemäß § 3 (1) AG SGB VIII erfüllen wie die stimmberechtigten Mitglieder. Die Erfüllung der Voraussetzungen wurde vorab geprüft.

 

Das in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.10.2023 gewählte stimmberechtigte Mitglied Christine Schuster schlägt als ihre persönliche Vertretung folgende Person vor:

 

Friederike Meier.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Wahl durch Zustimmung gebeten.

 

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