21-4002

Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Mitte, Altona und Blankenese Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.04.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung soll für die Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Mitte, Altona und Blankenese Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen wählen, die im Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks als Beisitzer tätig werden und die Schöff:innen und Jugendschöff:innen für die Amtsperiode 2024-2028 wählen.

 

Amtsgerichtsbezirk

Ortsteile

Vertrauens-personen

Stellvertretungen

Hamburg-Mitte

207

1

1

Altona

201-220 ohne 207

6

6

Blankenese

221-227

7

7

 

Die Bezirksversammlung hat am 23.02.2023 die Vorschlagsrechte wie folgt beschlossen:

 

Fraktion

Hamburg-Mitte

Altona

Blankenese

Vertrauenspersonen

Stellver-tretungen

Vertrauenspersonen

Stellver-tretungen

Vertrauenspersonen

Stellver-tretungen

GRÜNE

1

1

2

2

2

2

SPD

-

-

1

1

2

2

CDU

-

-

1

1

1

1

DIE LINKE

-

-

1

1

1

1

FDP

-

-

1

1

1

1

 

Die Vertrauenspersonen sind aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Sie müssen die gleichen Voraussetzungen wie ein Schöffe erfüllen. Es dürfen also keine Ausschlussgründe nach §§ 31 Satz 2, 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz vorliegen.

 

Die Fraktionen haben dementsprechende Vorschläge eingereicht.

 

Für die Wahl der Vertrauenspersonen und Stellvertretungen ist gemäß § 40 Abs. 3 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zu den vorgeschlagenen Vertrauenspersonen gebeten.