21-1985

Vorteile der StVO-Novelle nutzen – Grünpfeil für den Radverkehr Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.06.2021
27.05.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1795 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 23.04.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altona wird ggf. weitere Vorschläge an die zuständigen Fachbehörden herantragen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 11.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Am 28. April 2020 ist die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – einschließlich Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – in Kraft getreten, mit der u.a. auch der Grünpfeil für den Radverkehr verhaltensrechtlich festgelegt wurde.

Nach § 37 Absatz 2 Nr. 1 StVO ordnet Rot „Halt vor der Kreuzung“ an.

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen 271 wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt.

Für eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Neuregelungen muss allerdings noch eine die Neuerungen begleitende Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgen. Die VwV-StVO wird derzeit noch überarbeitet und befindet sich in diesem Rahmen in der Länderanhörung.

 

Insofern kann dem Wunsch, an der Kreuzungen Harkortstraße/ Julius-Leber-Straße/ Präsident-Kahn-Straße, Weiderallee/ Kleiner Schäferkamp/ Altonaer Straßen/ Schanzenstraße, Hohenzollerring/Bleickenallee den Grünpfeil für den Radverkehr anzuordnen, noch nicht nachgekommen werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge