Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 48; Empfehlung zur Feststellung; Beschlussempfehlung des Planungsausschusses
Letzte Beratung: 25.04.2019 Bezirksversammlung Ö 8.15
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 48 „Geranienweg“ lag vom 07.03.2019 bis einschließlich 08.04.2019 öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraums sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden deshalb mit Schreiben vom 09.04.2019 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 16.04.2019 über den Verzicht auf den Arbeitskreis II unterrichtet. Sollten in dieser Zeit noch Stellungnahmen abgegeben werden, die Auswirkungen auf den Bebauungsplan haben, wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung den Ausschuss entsprechend in der Sitzung informieren.
Zu diesem Bebauungsplan existiert ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB. Der Planungsausschuss wurde dieser Vertrag inkl. Anlagen mit Mail vom 11.06.2018 zur Kenntnis übersandt. Gleichzeitig hat man sich auf einen Verzicht der Sprechersitzung zum Durchführungsvertrag verständigt.
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurden sechs Gutachten zu folgenden Themen angefertigt:
- Entwässerungskonzept (Stand: April 2016),
- Schalltechnische Untersuchung (Stand: 08.04.2016),
- Gutachten Artenschutz (Stand: 09.05.2017),
- Verkehrstechnische Stellungnahme (Stand: 29.04.2016),
- Fachgutachten zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Baumbestandes sowie der Biotoptypen und zur Eingriffsregelung (Stand: 04.06.2018),
- Geotechnisches Kurzgutachten mit Schadstofferkundung (Stand: 30.03.2016)
Die Gutachten können im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:
Der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Osdorf 48 wird zugestimmt.
Anlage 1: Planzeichnung
Analge 2: Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 3: Verordnung
Anlage 4: Begründung
Anlage 5: TÖB-Abwägungstabelle Kenntnisnahmeverschickung vor Auslegung
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