21-1468

Vorbildfunktion beim Klimaschutz für städtische Gebäude jetzt wahrnehmen Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.11.2020
Sachverhalt

Das neue Hamburger Klimaschutzgesetz und die Strategie des Senates beim Klimaschutz sehen, städtische Gebäude mit energetischen Klimaschutzmaßnahmen zu versehen. Der aktuell im Umlauf befindliche Entwurf zur Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik (PV) und erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung nach dem HmbKliSchG präzisiert die Pflichten der Fachbehörden.

 

Mit Drucksache Nr. 21-0796.1 hat die Bezirksversammlung Antworten der Finanzbehörde und des Bezirksamtes Altona erhalten, die generell das Vorhaben unterstützen, Gründächer und PV)Anlagen auf den genannten Gebäuden, die in der Verwaltung der Sprinkenhof GmbH stehen, durch die Energieversorgerin Hamburg Energie installiert zu bekommen und Energie aus vorhandenen PV Anlagen für den Eigenverbrauch und die Quartiersnutzung verfügbar zu machen. Hier sind große Flächen mit viel Potential verfügbar, um grüne Energie zu gewinnen und/oder CO2 zu binden.

 

Vor einer PV-Nutzung potentieller Gebäude muss hier die Statik geprüft werden. Diese Prüfung soll auch den CarPort C zur Versorgung der elektrischen Stromversorgung der vom ASB untergestellten Fahrzeuge einschließen.

 

Für das VIVO gibt es eine Nutzungsanforderung von Schulbau Hamburg, hier soll die Umwidmung mit baulichen Veränderungen zum Schulgebäude vorgenommen werden. Dazu sollte die Machbarkeit mit Kosteneinschätzung von extern eingeholt werden, die bestehende PV-Anlage auf dem VIVO auf den Gebäudeteilen E und F lt. Abbildung kurzfristig von Einspeisung in das Stromnetz auf Quartiersversorgung mit Zwischenspeicher umzubauen. Hier muss mit Vertragsende der aktuellen Vergütung in Höhe von über 30ct je kW/h ein Umbau zur Eigenversorgung und/oder des Quartiers erwogen werden.

 

Vor dem Hintergrund des Erlasses des Hamburger Klimaschutzgesetzes zum Thema PV-Anlagen auf Gebäuden im Bestand und um die Vorbildrolle seitens der FHH zum Klimaschutz und entsprechender Nachrüstung von Gebäuden auszufüllen, sind diese Maßnahmen jetzt notwendig und sollen auch angegangen werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Die Finanzbehörde und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) werden gemäß § 27 BezVG gebeten, die Sprinkenhof GmbH aufzufordern, die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen und/oder Grünflächen auf den Dachflächen der Gebäude um das Haus der Multimediaproduzenten (MOM) an der Behringstraße umzusetzen. Die hierfür notwendigen Statikprüfungen durch ein Fachbüro oder durch Hamburg Energie als mögliches Contracting Unternehmen sind bis zum 31.03.2021 durchzuführen. Der Bezirksversammlung ist bis Jahresende 2020 mitzuteilen, welche Gebäude oder Gebäudeteile einer Planung zur Umwidmung und ggf. zum Abriss unterliegen.

 

  1. Die Finanzbehörde, die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werden gemäß § 27 gebeten, die Sprinkenhof GmbH aufzufordern, die technische Machbarkeit mit einer Fachfirma zu prüfen und einen Kostenvoranschlag einzuholen, um bestehende PV-Anlagen auf dem VIVO auf Eigennutzung und Quartiersnutzung umzurüsten.

 

  1. Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz ist bis 31.03.2021 über die Ergebnisse der vorgenannten Maßnahmen je Gebäude oder Gebäudeteil zu berichten.

 

 

Anhänge

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