Vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Öffentliche Anhörung gemäß § 20 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zu den Auswirkungen von Kürzungen bei den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Letzte Beratung: 09.07.2026 Hauptausschuss Ö 7
Bezugnehmend auf die als Anlage beigefügte Drucksache 22-2315 empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Hauptausschuss einstimmig, zur beschlossenen Öffentlichen Anhörung gemäß § 20 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung folgende Festlegungen hinsichtlich Zeit, Ort und finanziellem Rahmen zu beschließen:
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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