21-2407

Verwertung bezirklicher Grünabfälle durch die Stadtreinigung Hamburg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.08.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.10.2021
11.10.2021
Ö 6.4
11.10.2021
Ö 5.4
11.10.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.08.2021 anliegende Drucksache 21-2222B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 06.10.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Bei den Grünabfällen der Bezirksämter handelt es sich – anders als bei Grünabfällen von privaten Haushalten – nicht um überlassungspflichtige Abfälle nach § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Somit können die Bezirksämter den Entsorger frei wählen. Dies kann auch die SRH über einen gewerblichen Auftrag sein.

 

Eine Verwertung von Grünabfällen ist nicht kostenneutral umsetzbar. Die Bio- und Grünabfallentsorgung aus privaten Haushalten wird über Gebühren finanziert, wobei diese bewusst niedrig gehalten werden, um abfallwirtschaftliche Anreize zu setzen und die Getrenntsammlung zu fördern. Dadurch entstehende Unterdeckungen werden über die Grund- und Restmüllgebühren der Privathaushalte ausgeglichen.

 

Auch Grünabfälle aus Nicht-Privathaushalten können durch die SRH nicht kostenfrei angenommen und entsorgt werden. Eine Querfinanzierung zu Lasten von Privathaushalten ist gebührenrechtlich nicht möglich. Daher ist eine Verwertung von Grünabfällen der Bezirksämter nicht kostenlos realisierbar.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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