21-2475

Vertrag für Hamburg Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE und FDP

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.10.2021
Sachverhalt

Der Wohnungsbau wird in Hamburg seit ca. 10 Jahren mit hoher Priorität vorangebracht, insbesondere auch der Bau von geförderten Wohnungen. Als gute Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken haben sich nicht zuletzt der Vertrag für Hamburg und die bezirklichen Wohnungsbauprogramme etabliert. Mit diesen Instrumenten ist es gelungen, die politisch ambitionierten Ziele von zunächst 6.000 und aktuell 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr zu erreichen. Vieles spricht dafür, diese Instrumente fortzuschreiben, auch die derzeit in den Sondierungsgesprächen auf Bundesebene formulierten Ziele für den Wohnungsbau.

 

Durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wurde der Bezirksversammlung im Rahmen der Drs. 22-2281 im August der Neuentwurf des Vertrages für Hamburg zur Unterzeichnung übersandt, dem mittlerweile von der Mehrzahl der Bezirke bereits zugestimmt wurde. Auch nach Auffassung der Bezirksversammlung Altona enthält der Vertrag eine Reihe von guten und zielführenden Aktualisierungen, so die Übertragung von Wohnungsbauzahlen auf Folgejahre, die Erhöhung des Anteils geförderter Wohnungen oder insbesondere auch die Aufstockung der bezirklichen Wohnungsbauprämie auf 350 Euro, die in Altona auch solche Wohnungen betrifft, welche durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) im Rahmen von kooperativen oder evozierten Verfahren geplant bzw. genehmigt wurden.

 

Unter der Tz. 8 beschreibt der Vertrag darüber hinaus verschiedene Instrumente, die es den Bezirken ermöglichen sollen, die vereinbarten Wohnungsbauzahlen auch verwaltungsseitig sicherzustellen. Die für Altona fortgeschriebene Zahl von 1.500 genehmigter Wohnungen, dies ist die zweithöchste aller Bezirke, erfordert jedoch gemeinsame Anstrengungen aller beteiligten Behörden und Ebenen und auch personelle Unterstützung.

 

Die zunehmende Flächenknappheit im Bezirk, wobei gleichzeitig große Vorhaben unter der Federführung der BSW geplant werden, erschwert die Erreichung dieses Zieles. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den in der Präambel des Vertrages genannten Rahmenbedingungen wie dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün und dem Hamburger Klimaplan, aber auch aus der Mobilitätswende. So sehr diese Ziele auch zu unterstützen sind, bedeuten sie doch einen zusätzlichen, erheblichen Aufwand bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben. Altona ist daher besonders auf die Unterstützung der von Fachbehörden und Bürgerschaft angewiesen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleiterin werden gebeten, den Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen.

 

  1. Angesichts der zunehmenden Komplexität der Plan- und Genehmigungsverfahren sind weitere Anstrengungen aller beteiligten Behörden erforderlich, um die für Altona vereinbarten Wohnungsbauzahlen erreichen zu können, dies liegt nicht allein in der Hand des Bezirks. Die beteiligten Fachbehörden des Senats werden gemäß § 27 BezVG ersucht:

 

a)      Die in der Tz. 8 des Vertrages formulierten Instrumente zur Bereitstellung des erforderlichen Personals für die Bezirksämter wurden bisher nicht genug eingehalten. Die Bemessung der Personalschlüssel ist angesichts der zunehmenden Komplexität der Verfahren zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Die Bereitstellung des Personals ist auch über den laufenden Doppelhaushalt hinaus sicher zu stellen. Das 2016/17 durchgeführte Verfahren des Personalamtes im Rahmen der Initiative „Hamburg wächst“ zur Gewinnung qualifizierten Personals ist ggf. neu aufzulegen, sofern die Bezirke dies abfordern.

 

b)     Mögliche Zielkonflikte bei der Bauleitplanung, zu Beispiel in der Konkurrenz von Verkehrsflächen zu Wohnungsbauflächen, sind bereits im Vorwege von bezirklichen Bebauungsplänen im Rahmen des Flächennutzungsplans oder einheitlichen Standards zu lösen. Dies gilt insbesondere für die Magistralenbebauung.

 

c)      Die Einhaltung des Vertrages für Hamburgs Stadtgrün und des Hamburger Klimaplans sind auch bei der Umsetzung des Wohnungsbaus zwingend zu beachten.

 

d)     Den Bezirksversammlungen sind die erforderlichen Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung bereitzustellen, so dass auch künftig Onlineverfahren und hybride Formate zum Standard werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne