21-4421

Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen — Die Brücke über die S-Bahn im Bereich Sieverstücken muss kommen! Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.10.2023 Bezirksversammlung Ö 9.2

Sachverhalt

Die Erschließung des neuen Wohngebiets und des Krankenhauses soll gemäß des Bebauungsplans Rissen 45/ Sülldorf 22 künftig mit dem Bau einer Brücke über die S-Bahn in Verlängerung des Sülldorfer Brookswegs erfolgen. Die Option zur Erschließung des neuen Wohngebiets und des Krankenhauses mit dem Bau einer Brücke über die S-Bahn ist bereits im oben genannten Bebauungsplan enthalten. Sie könnte als Ersatzmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz für die Aufhebung des Bahnübergangs Sieversstücken gebaut werden und in Verlängerung des Sülldorfer Brookswegs an die Sülldorfer Landstraße (B 431) anschließen.

 

Die Brücke ist bereits im Bürgervertrag, der zwischen der Bürgerinitiative „Vorrang für Integration und Nachhaltigkeit in Rissen (VIN-Rissen) e. V.“ und dem Senat im Jahr 2016 geschlossen wurde, verankert. Im Zusammenhang mit dem Bürgervertrag mit VIN-Rissen haben die Senatsparteien (SPD und GRÜNE) im Rahmen der Drucksache 21/5231 „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative Hamburg für gute Integration zugesichert, alle notwendigen Schritte zur Prüfung, Planung und Realisierung der im Bebauungsplan vorgesehenen Brücke über die S-Bahn vorzunehmen.

 

In Erwartung des absehbaren Baubeginns für die Erschließungs- sowie Hochbaumaßnahmen des 2. Bauabschnittes und einer damit verbundenen spürbaren Verkehrszunahme ist es dringend erforderlich, die weiteren Planungen für eine Realisierung der Brücke voranzutreiben, um die Erschließung des Neubaugebietes sicherzustellen sowie den Bürgervertrag nunmehr zu erfüllen.

 

Die Bezirksversammlung Altona beschließt daher:

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Planung und Umsetzung für den Bau der Brücke unabhängig vom zweigleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke prioritär voranzutreiben.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG unter Beteiligung des Bezirksamts Altona gebeten, die Planungen der Brücke und der anschließenden Straßenzüge gemäß den Zusagen in den Bürgerverträgen umzusetzen und an die zuletzt vorgestellte Planung des 2. Bauabschnitts anzupassen. Dabei ist die Brücke für einen zweigleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke zu dimensionieren.

 

  1. Die Finanzbehörde und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gemäß § 27 BezVG gebeten, auf Grundlage der Planungen und Abstimmungen mit den weiteren Beteiligten in Senat und Bürgerschaft die finanziellen Voraussetzungen zur Realisierung der Brücke zu schaffen.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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