Verlagerung des Störfallbetriebes in der Ruhrstraße Beschlussempfehlung des Planungsausschusses
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, eine Lösung für die Verlagerung des Störfallbetriebes in der Ruhrstraße zu finden.
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