Verkehrserziehung an Altonaer Grundschulen verlässlich sicherstellen Antrag der Fraktionen von FDP, GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 9.5
Verkehrserziehung ist ein zentraler Bestandteil frühkindlicher Bildungsarbeit – nicht nur zur Unfallvermeidung, sondern auch zur Förderung von Selbstständigkeit und Mobilitätskompetenz. In einer wachsenden Stadt wie Hamburg ist der sichere Schulweg für viele Kinder keine Selbstverständlichkeit.
Programme wie „Sicher zur Schule mit dem Rad“ oder „Sicher zu Fuß“ bieten wichtige Bausteine. Die Durchführung liegt – entsprechend der aktuellen Regelung – in der Verantwortung der Polizei Hamburg. Doch der zunehmende Personalmangel führt bereits seit mehreren Jahren zu Ausfällen. Während die Zahl der Schulkinder steigt, ist die Zahl der Polizeiverkehrslehrkräfte in Hamburg seit 2020 deutlich gesunken. In den Jahren 2020/21 fiel die Verkehrserziehung pandemiebedingt sogar vollständig aus.
Im Bezirk Altona ist das Problem im Vergleich der 7 Hamburger Bezirke am stärksten ausgeprägt.
Während es 2004 sechs, 2007 sieben, 2009 fünf, 2011 sechs, 2020 bis 2022 fünf, 2023 drei Polizeiverkehrslehrer und Verkehrslehrerinnen gab, verblieb im Zeitraum von Ende 2024 bis März 2025 nur noch eine Unterrichtskraft.
Aktuelle Rückmeldungen von Schulleitungen, Elternvertretungen und Familien bestätigen: Im Schuljahr 2024/25 kam es in Altona zu Einschränkungen. Die Programme wurden entweder gar nicht angeboten oder konnten nur in wenigen Schulen mit reduziertem Umfang stattfinden. Damit wurde ein elementarer Baustein präventiver Bildungsarbeit vernachlässigt – mit potenziell gravierenden Folgen für Sicherheit und Entwicklung der Kinder.
Die Verkehrsdirektion hat erste Maßnahmen getroffen, um die vakanten Stellen zügiger besetzen zu können. So wurde die Tätigkeit für den mittleren Dienst geöffnet und seit 1. Mai 2025 sind nicht mehr die einzelnen Polizeikommissariate für die Stellenbesetzungen verantwortlich, sondern die Verkehrsdirektion.
Ziel ist es,
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona gemäß § 19 BezVG:
Die Bezirksamtsleitung Altona wird gebeten, sich bei den zuständigen Landesbehörden – insbesondere der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der Innenbehörde/Polizei Hamburg – dafür einzusetzen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die schulische Verkehrserziehung („Sicher zur Schule mit dem Rad“, „Sicher zu Fuß“) an den Grundschulen im Bezirk Altona zeitnah wieder aufgenommen und verlässlich durchgeführt werden kann.
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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