Verkehrschaos im Hamburger Westen Baustellenkoordination zwischen Land und Bezirk verbessern Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 7.4
Der Hamburger Westen ist seit Monaten durch zahlreiche, teilweise gleichzeitig stattfindende Baumaßnahmen erheblich belastet. Besonders problematisch ist, wenn Hauptverkehrsstraßen eingeschränkt und zugleich naheliegende Ausweichstrecken von weiteren Baumaßnahmen betroffen sind.
Die Zuständigkeiten verteilen sich auf die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), die Bezirksämter und weitere Realisierungsträger. Diese Aufteilung darf nicht dazu führen, dass die Auswirkungen auf das gesamte Straßennetz aus dem Blick geraten. Wird eine Hauptverkehrsstraße gesperrt oder eingeschränkt, verlagert sich der Verkehr häufig in die umliegenden Wohngebiete.
Verstärkt wird die Belastung durch Navigationsdienste wie Google Maps und Waze, die den Verkehr bei Störungen häufig durch kleinere Bezirksstraßen und Wohngebiete führen. Teilweise geraten Verkehrsteilnehmende dadurch lediglich in den nächsten Stau, während zugleich Wohnquartiere zusätzlich belastet werden. Damit verfehlen die Routenvorschläge ihren eigentlichen Zweck, das Erreichen eines Zieles zu erleichtern.
Der Hinweis, die Freie und Hansestadt Hamburg habe keinen Einfluss auf private Navigationsdienste, greift zu kurz. Zwar kann die Stadt deren Algorithmen nicht vorgeben. Sie kann und muss jedoch aktuelle Baustellen-, Sperrungs- und Verkehrsdaten über die vorhandenen technischen Schnittstellen bereitstellen, offizielle Umleitungskonzepte übermitteln und bei erkennbar ungeeigneten Routenvorschlägen eine unverzügliche Korrektur einfordern. Dafür bedarf es eines verbindlichen Abstimmungs- und Meldeverfahrens mit den maßgeblichen Navigationsanbietern.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Absatz 2 BezVG gebeten,
Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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