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Verkehrschaos im Hamburger Westen – Baustellenkoordination zwischen Land und Bezirk verbessern Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 7.4

Sachverhalt

Der Hamburger Westen ist seit Monaten durch zahlreiche, teilweise gleichzeitig stattfindende Baumaßnahmen erheblich belastet. Besonders problematisch ist, wenn Hauptverkehrsstraßen eingeschränkt und zugleich naheliegende Ausweichstrecken von weiteren Baumnahmen betroffen sind.

Die Zuständigkeiten verteilen sich auf die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), die Bezirksämter und weitere Realisierungsträger. Diese Aufteilung darf nicht dazu führen, dass die Auswirkungen auf das gesamte Straßennetz aus dem Blick geraten. Wird eine Hauptverkehrsstraße gesperrt oder eingeschränkt, verlagert sich der Verkehr häufig in die umliegenden Wohngebiete.

Verstärkt wird die Belastung durch Navigationsdienste wie Google Maps und Waze, die den Verkehr bei Störungen häufig durch kleinere Bezirksstraßen und Wohngebiete führen. Teilweise geraten Verkehrsteilnehmende dadurch lediglich in den nächsten Stau, während zugleich Wohnquartiere zusätzlich belastet werden. Damit verfehlen die Routenvorschläge ihren eigentlichen Zweck, das Erreichen eines Zieles zu erleichtern.

Der Hinweis, die Freie und Hansestadt Hamburg habe keinen Einfluss auf private Navigationsdienste, greift zu kurz. Zwar kann die Stadt deren Algorithmen nicht vorgeben. Sie kann und muss jedoch aktuelle Baustellen-, Sperrungs- und Verkehrsdaten über die vorhandenen technischen Schnittstellen bereitstellen, offizielle Umleitungskonzepte übermitteln und bei erkennbar ungeeigneten Routenvorschlägen eine unverzügliche Korrektur einfordern. Dafür bedarf es eines verbindlichen Abstimmungs- und Meldeverfahrens mit den maßgeblichen Navigationsanbietern.

Vor diesem Hintergrund ge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Absatz 2 BezVG gebeten,

  1. gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende darauf hinzuwirken, dass bei der Planung besonders verkehrswirksamer Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen die möglichen Auswirkungen auf angrenzende Bezirksstraßen und Wohngebiete frühzeitig und verbindlich in die Baustellenkoordination einbezogen werden;
  1. bei erkennbaren Konflikten zwischen Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen und der Verkehrsführung im bezirklichen Straßennetz eine gemeinsame Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und den beteiligten Realisierungsträgern einzufordern.

Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG,

  1. die Baustellenkoordination im Hamburger Westen straßen- und zuständigkeitsübergreifend zu steuern und dabei die Auswirkungen auf angrenzende Bezirksstraßen und Wohngebiete einzubeziehen;
  1. gemeinsam mit dem LSBG und den weiteren Realisierungsträgern darauf hinzuwirken, dass Hauptverkehrsstraßen und die für sie vorgesehenen Ausweich- und Umleitungsstrecken nicht gleichzeitig durch vermeidbare Baumaßnahmen erheblich eingeschränkt werden;
  1. für besonders verkehrswirksame Baustellen ein verbindliches Eskalationsverfahren vorzusehen, damit bei Bauzeitüberschreitungen, zusätzlichen Sperrungen oder kurzfristigen Änderungen eine erneute übergreifende Abstimmung erfolgt;
  1. unverzüglich ein verbindliches Verfahren zur laufenden Übermittlung aktueller Baustellen-, Sperrungs- und Verkehrsdaten an Google Maps, Waze und weitere verbreitete Navigationsdienste einzurichten beziehungsweise bestehende Verfahren entsprechend weiterzuentwickeln;
  1. bei besonders verkehrswirksamen Baumaßnahmen die offiziellen Umleitungsstrecken und die besonders zu schützenden Wohnbereiche frühzeitig an die Navigationsanbieter zu übermitteln;
  1. während größerer Baumaßnahmen stichprobenartig zu kontrollieren, ob die von den Navigationsdiensten empfohlenen Routen mit den tatsächlichen Sperrungen, verkehrsrechtlichen Einschränkungen und vorgesehenen Umleitungskonzepten vereinbar sind;
  1. bei fehlerhaften oder offensichtlich ungeeigneten Routenvorschlägen unverzüglich eine Korrektur durch den jeweiligen Anbieter einzufordern und mit den Anbietern eine feste Ansprech- und Eskalationsstruktur für solche Fälle zu vereinbaren;
  1. gemeinsam mit der Behörde für Inneres und Sport zu prüfen, welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind, um besonders belastete Wohnstraßen während größerer Baumaßnahmen wirksam vor zusätzlichem digital erzeugtem Ausweichverkehr zu schützen;
  1. der Bezirksversammlung Altona bis Ende 2026 über die bestehenden Datenverbindungen, die getroffenen Vereinbarungen mit den Navigationsanbietern und die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 7.4
Anhänge

ohne

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