22-2270

Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Schulterblatt Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.06.2026 Mobilitätsausschuss Ö 9

Sachverhalt

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat ihr Einverständnis erteilt, in der Straße Schulterblatt einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich oder eine 30 km/h-Zone einzurichten. Der Mobilitätsausschuss hat sich mit Varianten zur Festlegung der Zonenausweisung befasst.

Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung empfehlen zu beschließen:

Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf,

  1. im Schulterblatt zwischen Rosenhofstraße und Juliusstraße/ Susannenstraße einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzurichten;
  1. im Schulterblatt zwischen Juliusstraße/ Susannenstraße und Schanzenstraße einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzurichten;
  1. im Schulterblatt an der Kreuzung Juliusstraße/ Susannenstraße soll mindestens eine Fußgänger-Lichtsignalanlage erhalten bleiben;
  1. im Schulterblatt einschließlich der Einmündung Rosenhofstraße bis Altonaer Straße/ Max-Brauer-Allee beziehungsweise bis nördlich der Eisenbahnbrücke eine 30 km/h-Zone einzurichten;
  1. zu prüfen, ob in der Juliusstraße und in der Susannenstraße eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann;
  1. zu prüfen, ob in der Bartelsstraße, Eifflerstraße, Lerchenstraße (nördlich der Stresemannstraße), Lippmannstraße, Juliusstraße, Rosenhofstraße und in der Susannenstraße eine 20 km/h-Zone oder eine Fahrradzone eingerichtet werden können.
Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.06.2026
Ö 9
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Rosenhofstraße Schanzenstraße Juliusstraße Susannenstraße Bartelsstraße Eifflerstraße Lerchenstraße Stresemannstraße Lippmannstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.