21-4823

Vereinbarungen einhalten und endlich anfangen: Solarenergie auf den Parkplätzen am Volksparkstadion Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

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29.02.2024
Sachverhalt

Mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/1825 informiert der Senat über den Ankauf des mit dem Volksparkstadion bebauten Grundstücks Sylvesterallee 7 vom Hamburger Sport-Verein e.V. (HSV) und die gleichzeitige Erbbaurechtsbestellung zugunsten des HSV. Als städtebauliche und klimagerechte Anforderungen hat sich der HSV verpflichtet, soweit technisch machbar eine kombinierte Nutzung der Parkplatzflächen für Stadionbesucher[*innen] im Einvernehmen mit den jeweiligen Flächeneigentümer[*innen] mit Solarenergie zu ermöglichen.

 

hrend Parkplatz Braun aktuell aufgrund der Baustelle des A7-Deckels und der Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete nicht zur Verfügung steht, sind auf den übrigen Parkplätzen jedenfalls noch keine Maßnahmen zu erkennen. Die Parkplätze Gelb, Grau und Weiß befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, konkret gehören sie zum Allgemeinen Grundvermögen, welches von der Finanzbehörde verwaltet wird. Sie werden dauerhaft an den HSV und die Barclays Arena vermietet.

 

Auf das Auskunftsersuchen „Solarenergie auf den Parkplätzen am Volksparkstadion“ mehrerer Abgeordneter der Fraktion GRÜNE führt die Finanzbehörde am 24.11.2022 aus, dass erste Ideen und mögliche Umsetzungskonzepte bestehen. Jetzt wird es Zeit, die Umsetzung zu beginnen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Die Finanzbehörde wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, bis August 2024 jeweils für den Parkplatz Gelb, Grau und Weiß konkret und inklusive Zeitstrahl darzulegen, wie die Parkplatzflächen für Solarenergie genutzt werden können. Die Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen ist noch in 2024 anzustreben.

 

  1. Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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