Verbraucherschutz stärken - Verlässliche Lebensmittelkontrollen in Altona sicherstellen Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 8.3
Die Bezirksversammlung Altona erkennt die hohe Bedeutung funktionierender Lebensmittelkontrollen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie faire Wettbewerbsbedingungen im Bezirk an.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel unter hygienisch einwandfreien Bedingungen gelagert, verarbeitet und angeboten werden. Regelmäßige und wirksame Hygienekontrollen dienen dabei nicht nur der Vermeidung gesundheitlicher Risiken, sondern auch dem Schutz der zahlreichen Betriebe, die verantwortungsvoll arbeiten und hohe Standards einhalten.
Die Antwort des Bezirksamts auf die Kleine Anfrage „Hygienekontrollen in gastronomischen Betrieben, mobilen Verkaufsstellen und im Lebensmitteleinzelhandel im Bezirk Altona“ (Drs. 22-2157) macht zugleich deutlich, dass die Lebensmittelkontrolle vor erheblichen Herausforderungen steht. Die Zahl planmäßiger Kontrollen ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen; zugleich bestehen personelle, organisatorische und strukturelle Belastungen.
Um Lebensmittelkontrollen langfristig verlässlich und risikoorientiert sicherzustellen, bedarf es daher neben ausreichendem Personal auch moderner Verwaltungs- und Organisationsstrukturen. Digitale Verfahren können helfen, Kontrollen effizienter zu planen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Fachpersonal stärker für die eigentliche Kontrolltätigkeit verfügbar zu machen.
Das Bezirksamt Altona nimmt hierbei bereits eine besondere Rolle ein: Als federführender Bezirk im Bereich Verbraucherschutz für alle sieben Hamburger Bezirke ist Altona zentraler Standort für die Weiterentwicklung und praktische Erprobung neuer Verfahren und Pilotprojekte.
Im Rahmen laufender Überlegungen zur Neuorganisation und Modernisierung des Verbraucherschutzes kommt dabei einer klaren Aufgabenverteilung zwischen ministeriellen Steuerungsaufgaben der zuständigen Fachbehörde beziehungsweise der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und den Vollzugsaufgaben der Bezirksämter besondere Bedeutung zu. Ziel muss es sein, die Bezirksämter stärker auf operative Kontrollaufgaben zu konzentrieren und Verwaltungs- sowie Koordinierungsprozesse effizienter zu gestalten.
Dabei sollten neben der Weiterentwicklung digitaler Fachverfahren auch organisatorische Kooperationen sowie die Bündelung einzelner Aufgabenbereiche zwischen Bezirken geprüft werden, sofern hierdurch die Qualität und Verlässlichkeit der Lebensmittelüberwachung gestärkt werden kann.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:
Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 BezVG gebeten,
Die Bezirksversammlung fordert die zuständigen Fachbehörden gemäß § 27 BezVG auf,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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