22-2200

Verbraucherschutz stärken - Verlässliche Lebensmittelkontrollen in Altona sicherstellen Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 8.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona erkennt die hohe Bedeutung funktionierender Lebensmittelkontrollen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie faire Wettbewerbsbedingungen im Bezirk an.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel unter hygienisch einwandfreien Bedingungen gelagert, verarbeitet und angeboten werden. Regelmäßige und wirksame Hygienekontrollen dienen dabei nicht nur der Vermeidung gesundheitlicher Risiken, sondern auch dem Schutz der zahlreichen Betriebe, die verantwortungsvoll arbeiten und hohe Standards einhalten.

Die Antwort des Bezirksamts auf die Kleine Anfrage „Hygienekontrollen in gastronomischen Betrieben, mobilen Verkaufsstellen und im Lebensmitteleinzelhandel im Bezirk Altona“ (Drs. 22-2157) macht zugleich deutlich, dass die Lebensmittelkontrolle vor erheblichen Herausforderungen steht. Die Zahl planmäßiger Kontrollen ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen; zugleich bestehen personelle, organisatorische und strukturelle Belastungen.

Um Lebensmittelkontrollen langfristig verlässlich und risikoorientiert sicherzustellen, bedarf es daher neben ausreichendem Personal auch moderner Verwaltungs- und Organisationsstrukturen. Digitale Verfahren können helfen, Kontrollen effizienter zu planen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Fachpersonal stärker für die eigentliche Kontrolltätigkeit verfügbar zu machen.

Das Bezirksamt Altona nimmt hierbei bereits eine besondere Rolle ein: Als federführender Bezirk im Bereich Verbraucherschutz für alle sieben Hamburger Bezirke ist Altona zentraler Standort für die Weiterentwicklung und praktische Erprobung neuer Verfahren und Pilotprojekte.

Im Rahmen laufender Überlegungen zur Neuorganisation und Modernisierung des Verbraucherschutzes kommt dabei einer klaren Aufgabenverteilung zwischen ministeriellen Steuerungsaufgaben der zuständigen Fachbehörde beziehungsweise der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und den Vollzugsaufgaben der Bezirksämter besondere Bedeutung zu. Ziel muss es sein, die Bezirksämter stärker auf operative Kontrollaufgaben zu konzentrieren und Verwaltungs- sowie Koordinierungsprozesse effizienter zu gestalten.

Dabei sollten neben der Weiterentwicklung digitaler Fachverfahren auch organisatorische Kooperationen sowie die Bündelung einzelner Aufgabenbereiche zwischen Bezirken geprüft werden, sofern hierdurch die Qualität und Verlässlichkeit der Lebensmittelüberwachung gestärkt werden kann.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. sich weiterhin dafür einzusetzen, die personellen Kapazitäten der Lebensmittelüberwachung im Bezirk Altona nachhaltig zu stärken, damit regelmäßige und risikoorientierte Hygienekontrollen zuverlässig durchgeführt werden können;
  1. die organisatorischen und digitalen Rahmenbedingungen der Lebensmittelüberwachung weiterzuentwickeln, um das zuständige Fachpersonal stärker von Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben zu entlasten und so zusätzliche Kapazitäten für Kontrollen zu schaffen;
  1. den zuständigen Ausschuss bis zum Ende des ersten Quartals 2027 über die Entwicklung der personellen Situation, der Kontrollzahlen sowie laufender Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelkontrolle zu informieren.

Die Bezirksversammlung fordert die zuständigen Fachbehörden gemäß § 27 BezVG auf,

  1. die Weiterentwicklung digitaler Systeme der Lebensmittelüberwachung – insbesondere des Fachverfahrens BALVI iP – personell, technisch und finanziell stärker zu unterstützen;
  1. Altona in seiner Funktion als federführenden Bezirk im Bereich Verbraucherschutz gezielt bei der Umsetzung und Erprobung digitaler Pilotprojekte zu unterstützen;
  1. gemeinsam mit den Bezirken zu prüfen, wie digitale Verfahren und moderne Verwaltungsprozesse dazu beitragen können, die Durchführung risikoorientierter Hygienekontrollen dauerhaft effizienter und verlässlicher zu gestalten;
  1. den laufenden Prozess zur Neuorganisation und Modernisierung des Verbraucherschutzes aktiv zu unterstützen und gemeinsam mit den Bezirken eine klare und effiziente Aufgabenverteilung zwischen ministeriellen Steuerungsaufgaben und operativen Vollzugsaufgaben zu entwickeln, um die Durchführung von Lebensmittelkontrollen dauerhaft zu stärken.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2026
Ö 8.3
Anhänge

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