21-4687

Verbraucherschutz bei Postdienstleistungen im Bezirk Altona: Bürger:innen über ihre Rechte bei mangelhaften Postdienstleistungen informieren und Stärkung des Verbraucherschutzes im Postsektor einfordern! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2024
Sachverhalt

Infolge der Postreform in den 1990er Jahren werden Postdienstleistungen nicht mehr durch einen hoheitlich organisierten staatseigenen Betrieb mit Monopolstellung erbracht. Durch einen europaweit initiierten längeren Prozess der neoliberalen Deregulierung, Privatisierung und Wettbewerbsöffnung sind Postdienstleistungen jetzt allen anderen privaten gewinnorientierten Dienstleistungen weitgehend gleichgestellt. Die neoliberale Umgestaltung hat für viele seither im Postsektor Beschäftigte zu Einkommensverlusten und Prekarisierung der Arbeitsbedingungen geführt. Außerdem hat der Staat seine Möglichkeit eingebüßt, als Eigentümer des Postbetriebs unmittelbar die Qualität der Postdienstleistungen beeinflussen zu können. Im Privatisierungsprozess ist es zudem versäumt worden, dies durch eine deutliche rechtliche Stärkung des Verbraucherschutzes und wirksame Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde auszugleichen.

 

Ein funktionierendes Netz leistungsfähiger und zuverlässiger Postfilialen mit gutem Beratungsservice ist für alle Einwohner:innen Altonas von hoher Bedeutung. Dies gilt im besonderen Maße für kleine und mittlere Gewerbetreibende. Die Postbank betreibt derzeit noch in ihren Filialen „Altonaer Poststraße 9-13“ und „Luruper Hauptstraße 138-142 (Lurup-Center)“ Servicestellen der Deutschen Post DHL, die leistungsfähiger sind als die kleingewerblichen Kioske, welche an vielen Standorten im Bezirksgebiet ebenfalls Dienstleistungen der Deutschen Post DHL erbringen. Seit Mitte November 2023 ist der Standort „Altonaer Poststraße“ geschlossen. Angeblich erfolgte dies wegen einer Taubenplage. Anfang Januar erhielt der Bezirk Altona die Nachricht, dass die Postbank am Standort „Luruper Hauptstraße“ voraussichtlich ab dem 2. Quartal keine Postdienstleistungen mehr anbieten will. Ob diese Entwicklungen mit den Plänen der Postbank zusammenhängen, 250 ihrer derzeit noch 550 Filialen im Bundesgebiet bis Ende 2026 aufzugeben, kann derzeit nur vermutet werden. Auch wenn der eine oder andere kleinere Kiosk künftig die Lücken im Postservice schließen sollte, wird sich in der Konsequenz der Postservice im Bezirk weiter verschlechtern.

 

In dieser Situation muss das für Verbraucherschutz zuständige Bezirksamt die Einwohner:innen dazu ermutigen, ihr Eingaberecht zu Mängeln bei Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur aktiv wahrzunehmen. Wie bei anderen privatrechtlich organisierten Leistungen ist es Aufgabe des Verbraucherschutzes, die Kunden über ihre Rechte aufzuklären.

 

Die Bundesnetzagentur muss das Recht und die personellen Ressourcen erhalten, Schlechterfüllung bei Postdienstleistungen mit angemessenen Geldbußen sanktionieren zu können. Nur so wird ein wirksamer Anreiz geschaffen, dass die Servicedienstleister im Postsektor ihre Dienstleistungen mangelfrei erbringen werden. Dies entspricht zudem einem für andere Gewerbezweige längst üblichen staatlichen Handeln. Eine Re-Regulierung im Postsektor erscheint dringend geboten.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE:

 

  1. Das Bezirksamt (Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt) wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die Einwohner:innen des Bezirks mit einem aussagekräftigen Flyer in ausreichender Druckauflage über ihr Beschwerderecht (Bürgereingabe nach § 5 der Post-Universaldienstleistungsverordnung) hinsichtlich mangelhafter Postdienstleistungen  bei der Bundesnetzagentur zu informieren.

 

  1. Der Senat wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass in die Post-Universaldienstleistungsverordnung die Befugnis der Bundesnetzagentur aufgenommen wird, Postdienstleistern bei mangelhafter Aufgabenerfüllung oder fehlerhafter Leistungserbringung eine Geldbuße in angemessener Höhe auferlegen zu können.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne