Verbesserung der Barrierefreiheit an der S-Bahn-Station Iserbrook Antrag der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 30.11.2023 Bezirksversammlung Ö 8.7
Die geplante Neugestaltung der S-Bahn-Station Iserbrook sollte die Installation sowohl einer Fahrtreppe als auch eines Fahrstuhls umfassen. Diese beiden Elemente sind entscheidend, um Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichen Mobilitätsniveaus einen barrierefreien Zugang zur S-Bahn-Station zu ermöglichen.
Die unmittelbare Nähe der Station zu den von dem Bauverein der Elbgemeinden errichteten Wohneinheiten, insbesondere für Senioren, erfordert einen barrierefreien Zugang zu Wohnungen und umliegenden Geschäften. Diese Maßnahme soll nicht nur die Lebensqualität der Senioren verbessern, sondern auch allen ÖPNV-Nutzern eine komfortable und barrierefreie Anbindung an ihre S-Bahn-Station ermöglichen. Verschiedene Mobilitätseinschränkungen, von Gehhilfen bis hin zu elektrischen Rollstühlen, sollten dabei berücksichtigt werden.
Die gegenwärtige Zugänglichkeit zur Haltestelle über eine normale Steintreppe oder eine 300 m lange Rampe mit etwa 5 % Anstieg ist nicht ausreichend. Insbesondere die 600 m lange Rampe von der Bushaltestelle an der Sülldorfer Landstraße stellt eine erhebliche Herausforderung für Mütter mit Kinderwagen dar. Die steile Treppe von der Bushaltestelle nach oben ist nicht nur ungeeignet, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für die Fahrgäste dar.
Trotz wiederholter Hinweise auf die Notwendigkeit von Fahrtreppe und Fahrstuhl verweist die Deutsche Bahn hartnäckig auf die bereits vorhandene Rampe. Diese Haltung erschwert nicht nur die alltägliche Nutzung der Station erheblich, sondern widerspricht auch den Bedürfnissen von Eltern mit Kinderwagen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen.
Aufgrund der bestehenden Mängel in der Barrierefreiheit ist ein dringendes politisches Eingreifen erforderlich. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sollte jetzt handeln und die notwendigen Schritte einleiten, um eine zeitgemäße und behindertengerechte Infrastruktur an der S-Bahn-Station Iserbrook zu gewährleisten. Dies dient nicht nur der Bequemlichkeit der Nutzer, sondern auch der Sicherheit und dem Wohlbefinden der gesamten Gemeinschaft.
Die Bezirksversammlung Altona beschließt daher:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, Einfluss auf die Deutsche Bahn auszuüben, um sicherzustellen, dass bei der Neugestaltung der S-Bahn-Station Iserbrook sowohl eine Fahrtreppe als auch ein Fahrstuhl implementiert werden.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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