22-0593

Verbesserung der Anbindung des Klientels der StraSo an SGB II Leistungen Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

In der Novembersitzung des Jugendhilfeausschusses Altona berichtete die Straßensozialarbeit(StraSo) von den unterschiedlichen Problemlagen des Klientels. Ein großer Themenschwerpunkt liegt bei dem Leistungsbezug. Hier wurde berichtet, dass durch den weiteren Ausbau der ausschließlichen Beantragung und Kommunikation über das Onlineportal viele der Klienten einen enormen Bedarf bei der Antragsstellung haben. Dieses wird über die Mitarbeitenden der StraSo aufgefangen. Zwischen 70 und 80% der Arbeitszeit ist mittlerweile reine Antragstellungsunterstützung. Dies wird auch von vielen Trägern der Jugendhilfe, Migrations- und weiteren Beratungseinrichtungen berichtet.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Um hier schnell zu einer besseren Anbindung des Klientels zu finden und eine schnellere Leistungssicherung herzustellen, bitten wir nach § 27 BezVG die Sozialbehörde, mit dem Jobcenter folgende Ideen und Umsetzungsmaßnamen zu besprechen:

 

  1. Die dezentrale Einrichtung von „Café digital- Einrichtungen“ in allen Bezirken für die Absicherung des niedrigschwelligen Klientenzugang;

 

  1. Den übergeordneten Austausch zwischen Bezirksamt und Standortleitungen, um Schwierigkeiten von Klientel, was über die bezirklichen Beratungsstellen gemeldet wird, zu klären;

 

  1. Die Etablierung eines Schnellverfahrens für Bedürftigkeitsmeldungen ohne die Notwendigkeit von Begleitetung durch bezirkliches Trägerpersonal   übergeordnet Anstoß der Entwicklung einer niedrigschwelligen Antragsmöglichkeit (z.B. Anträge in einfacher Sprache, Kurzform, Jobcentermitarbeiter:innen mobil in Beratungseinrichtungen).

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

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