Veranstaltungen im Schanzenpark 2022 Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 04.01.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 8
Es lagen dem Bezirksamt für die Sitzung am 07.12.2021 noch nicht die erforderlichen Antragsunterlagen für die geplanten Veranstaltungen im Schanzenpark vor, um eine Bewertung anhand der abgestimmten Matrix vorzunehmen und die Zustimmung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport zu den Genehmigungen einzuholen. Es ist vorgesehen, die entsprechende Vorlage für die Ausschusssitzung am 04.01.2022 vorzubereiten. Die bekannten Interessierten wurden aufgefordert, bis zum 10.12.2021 prüffähige Unterlagen einzureichen.
Der Ausschuss wird gebeten, zur Aufbereitung des Entscheidungsvorschlags durch die Verwaltung, den Zeitraum des Genehmigungsrahmens festzulegen. In den vergangenen Jahren hat eine sukzessive Ausweitung der Spielzeiten insgesamt stattgefunden.
In den Vorjahren wurde die Fläche in der Regel vom 15.05. - bis zum 31.08. von zwei Veranstalter*innen genutzt (ca. 110 Nutzungstage).
In den letzten drei Jahren erfolgten auf der Veranstaltungsfläche folgende Belegungen:
Die Verwaltung gedenkt, den Genehmigungszeitraum in 2022 auf Niveau vor der Pandemie zu begrenzen. Zudem wurde von einem Mitglied des Stadtteilbeirates in der Sitzung des Ausschusses am 05.10.2021 vorgetragen, dass eine Verringerung der gesamten Veranstaltungszeit auf das Niveau vergangener Jahre erfolgen sollte und ein veranstaltungsfreier Zeitraum zwischen den unterschiedlichen Sondernutzungen auf der Veranstaltungsfläche eingeplant werden sollte. Hierdurch müssten die Spielzeiten einzelner Veranstalter*innen reduziert werden.
Veranstalter*innen stellten in den vergangenen Jahren noch während der Spielzeit geänderte/ zusätzliche Anträge oder führten ergänzende Veranstaltungen, außerhalb des Rahmens der erteilten Genehmigungen, durch. Dies ist mit erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, führt zu einer Intransparenz gegenüber der Verwaltung und Politik und zu zusätzlichen Belastungen für den Stadtteil.
Aus Sicht der Verwaltung sollten in 2022 keine zusätzlichen, oder von der Ursprungsgenehmigung abweichenden Erlaubnisse erteilt werden. Aufgrund von Verstößen gegen Auflagen der Sondernutzungsgenehmigung in der Vergangenheit ist beabsichtigt, zukünftig das Einhalten der Auflagen verstärkt zu kontrollieren.
Zur Vorbereitung der Entscheidungsvorschläge für die Ausschusssitzung im Januar 2022 bittet das Bezirksamt um Zustimmung zu folgenden Punkten:
a) Der Genehmigungszeitraum für Veranstaltungen soll auf die Zeit vom 15.05.2022 bis zum 15.09.2022 begrenzt werden.
b) Innerhalb des gesamten Veranstaltungszeitraumes ist eine sondernutzungsfreie Zeit auf der Veranstaltungsfläche mit eine Länge von 10 Tagen einzurichten.
c) Die erteilten Genehmigungen werden als verbindlich betrachtet und nicht nachträglich aufgrund von Zusatzanträgen erweitert.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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