21-5084

Unterstützung der Altonaer Stadtteil- und Nahversorgungszentren: Unsere lokale Wirtschaft entschlossen stärken Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 8.5
Sachverhalt

Nicht erst im Zusammenhang mit der temporären Sperrung eines der wesentlichen Zufahrtsmöglichkeiten zur Waitzstraße in Othmarschen der Reventlowstraße wurde deutlich, dass es einer größeren Unterstützung der Gewerbetreibenden in Altona bedarf, um die Zentren der einzelnen Stadtteile weiter zu fördern und überlebensfähig zu machen. Eine Unterstützung, die nach den „Coronajahren“ und der Schwächung einiger Zentren durch eine Ausdünnung der Bank- und Postfilialen (Borncenter und Lurup) dringend erforderlich ist und keinen Aufschub duldet. Dies muss vom Bezirksamt personell, finanziell und konzeptionell sehr zeitnah weiter vorangebracht werden.

 

Wohnortnahe und lebendige Stadtteil- und Nahversorgungszentren bedeuten immer auch Niedrigschwelligkeit und Bürgernähe. Dies gilt es am Leben zu halten und zu fördern!

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die finanziellen und konzeptionellen Möglichkeiten zur Unterstützung der Interessengemeinschaft Waitzstraße zu prüfen und dem Hauptausschuss so schnell wie möglich über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten.

 

  1. Im Rahmen einer ersten Sofortmaßnahme stellt die Bezirksversammlung bis zu 20.000 Euro aus Politikmitteln für die Altonaer Stadtteil- und Nahversorgungszentren bereit. Diese Mittel sollen dazu dienen, erste Maßnahmen zur Sicherung der Standorte der wichtigen regionalen Einkaufsstraßen zu ermöglichen.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, über die Abteilung Wirtschaftsförderung zusätzliche finanzielle Mittel zur Unterstützung der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bezirks Altona zu prüfen, zu akquirieren und bereitzustellen, soweit dies haushälterisch möglich ist.

 

  1. Die Behörde für Wirtschaft- und Innovation und die Finanzbehörde werden nach § 27 BezVG gebeten, zusätzliche Mittel zur Unterstützung der Gewerbetreibenden in den Stadtteil- und Nahversorgungszentren zur Verfügung zu stellen, um die Attraktivität und Vielfalt der wohnortnahen Zentren insbesondere im Hinblick auf die dort beheimateten kleineren Gewerbetreibenden weiter zu fördern und deren Überleben zu sichern.

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten zu überprüfen, ob und wie die Personalplanung dergestalt angepasst werden kann, dass die bezirkliche Wirtschaftsförderung zukünftig mittelfristig aus drei Vollzeit-Stellen besteht, langfristig aus mindestens fünf Vollzeit-Stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne