21-1975

Umbaumaßnahmen im Bereich Königstraße und geplante Veloroute 12 Kleine Anfrage von Wolf Achim Wiegand (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 07.06.2021 Verkehrsausschuss Ö 10.2

Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, die Königstraße zwischen der Max-Brauer-Allee und der Reeperbahn, mit einem Teilabschnitt der Veloroute 12, auf einer Länge von ca. 1,2 km umzuplanen und zu erneuern. In unmittelbarer Nähe an den zu überplanenden Straßenabschnitt werden mit dem Neubau des Schulcampus Struenseestraße sowie des St. Trinitatis-Quartiers große Baumaßnahmen in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt. Ein weiteres angrenzendes Projekt ist die Neugestaltung des Grünzugs Altona.

 

Die Königstraße befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und soll daher saniert werden. Unter anderem sollen auf der bisher 4-spurigen Straße zwei Fahrspuren zugunsten von Radwegen, die baulich von den Fahrbahnen abgegrenzt werden, wegfallen. Flächen für den ruhenden Verkehr entfallen zu einem Großteil ebenfalls. Die Verkehrsnebenflächen und sogenannte „blaue“ und „grüne“ Elemente sollen dort untergebracht werden, indem Fahrbahnfläche entsiegelt wird.

 

In der Praxis bedeutet das laut Präsentation des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LBSGG) im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona vom 01. Februar 2021 die Einrichtung buschartig bewachsener oder auch mit Bäumen bestandener Grünstreifen zwischen Radroute und Fußweg.

 

Die Auswertung der von der Polizei zur Verfügung gestellten Unfalldaten aus den Jahren 2015 bis 2017 ergab keine Auffälligkeiten beim Kfz-Verkehr in der Königstraße und kein erhöhtes Unfallaufkommen mit Beteiligung von Zweirädern.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt Altona:

 

  1. Welche Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten?

 

  1. Wann ist die Polizei in die Planungen zum Umbau der Königstraße einbezogen worden?

 

  1. Welche Stellungnahme hat die Polizei wann abgegeben?

 

  1. Hat die Polizei insbesondere dazu Stellung genommen, welche Auswirkungen sie durch den Wegfall von Autoabstellmöglichkeiten sieht, etwa durch entstehenden Druck von Parkplatzsuchverkehr?

 

  1. Welche Auswirkung hat die Einrichtung bewachsener Grünstreifen zwischen Radfahrroute und Fußweg auf die Zugänglichkeit für Rettungsdienste vor den an der Königstraße liegenden Gebäuden, darunter Mehrfamilienhäuser und kleingewerbliche Nutzungen?
    1. Wann ist die Feuerwehr in die Planungen zum Umbau der Königstraße einbezogen worden?
    2. Welche Stellungnahme hat die Feuerwehr wann abgegeben?
    3. Hat die Feuerwehr insbesondere dazu Stellung nehmen können, ob die Anleiterung der Gebäude im Notfall gesichert ist?
      1. Falls ja: Wie lautet die Stellungnahme der Feuerwehr?
      2. Falls nein: Warum ist die Feuerwehr, warum hat die Feuerwehr nicht Stellung genommen?

 

  1. Wie viele Parkstände gibt es derzeit auf der Königstraße?

 

  1. Wie viele der vorhandenen Parkstände werden auf der Königstraße wegfallen?

 

  1. Wo werden die Bewohner insbesondere der Mehrfamilienhäuser und die kleingewerblichen Nutzer künftig parken können?

 

  1. Da der Umbau auch angrenzende Gebiete beeinflusst:
    1. Laut oben erwähnter Präsentation gibt es im Planungsgebiet einschließlich der Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand 108 reguläre Parkstände sowie drei Parkstände für E-Fahrzeuge und einen Behindertenparkstand. Wie viele dieser Autoabstellmöglichkeiten werden auf der Königstraße und wie viele im gesamten Baugebiet wegfallen?
    2. Wie viele Ersatzabstellflächen werden für die wegfallenden Parkstände wo geschaffen?
    3. Das Quartier ist erst kürzlich als Zone für Bewohnerparken ausgewiesen worden. Warum wird die Zahl der Autoabstellmöglichkeiten ausgerechnet in diesem Gebiet verknappt?

 

  1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der zu erwartende Parkplatzsuchverkehr in dem Gebiet ökologischen Auswirkungen haben wird?

 

  1. Ist berechnet worden, wie sich der zu erwartende Parkplatzsuchverkehr in dem Gebiet auf die Klimaziele der Stadt Hamburg und des Bezirks Altona auswirkt?
    1. Wenn ja, wie?

 

  1. Der Hamburger Westen wird in den nächsten Jahren durch zahlreiche Bauprojekte verkehrlich belastet sein, unter anderem durch die Sanierung der Elbchaussee, den Bau des A7-Deckels und die Verlegung der Fernwärmeleitung von der Elbe über Othmarschen hinweg. Welche Auswirkungen auf den fließenden Verkehr wird der Umbau der Königstraße haben, die ja eine zentrale Verbindung zwischen dem Hamburger Westen und dem Zentrum ist?

 

  1. Welche Absprachen zur Baustellenkoordinierung sind zwischen Bezirk und Stadt, unter Berücksichtigung der unter 12. erwähnten Maßnahmen, mit Blick auf den Umbau der Königstraße getroffen worden?

 

  1. Welche alternativen Routen und auf welche Dauer wird der ÖPNV während des Umbaus der Königstraße anbieten?

 

  1. Der im Bau befindliche Schulcampus Struenseestraße wird unter anderem die Deutsch-Französische Schule umfassen. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Gymnasium von etlichen Schülern besucht werden wird, die weit entfernt wohnen und wegen fehlenden Angeboten des ÖPNVs von Eltern gebracht und/oder abgeholt werden müssen. Welche Möglichkeiten werden an der Schule geboten, damit Kfz zum Holen oder Bringen ohne Behinderung des fließenden Verkehrs sicher vorfahren und die Kinder rasch und gefahrlos einladen oder absetzen können?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Bei den Fragen 1 – 11 und 15 handelt es sich um eine Baumaßnahme vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die Fragen müssen daher von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)/LSBG beantwortet werden.

 

Zu 12:

Die Verkehrsführung während der Bauzeit sowie das Bauzeitfenster sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgestimmt. Daher kann aktuell keine Einschätzung über die verkehrlichen Auswirkungen getroffen werden. Da es sich in erster Linie um eine Einschränkung auf einer Hauptverkehrsstraße handelt, ist neben der Einbeziehung der bezirklichen Baustellenkoordination zwingend eine Genehmigung der übergeordneten Baustellenkoordination (LSBG/KOST) erforderlich. Darüber hinaus werden durch den Vorhabenträger auch die Verkehrsbetriebe des ÖPNV in die Abstimmung der bauzeitlichen Verkehrsführung einbezogen.

 

Zu 13:

Siehe Antwort zu Frage 12.

 

Zu 14:

Siehe Antwort zu Frage 12.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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