Umbaumaßnahmen im Bereich Königstraße und geplante Veloroute 12 Kleine Anfrage von Wolf Achim Wiegand (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 07.06.2021 Verkehrsausschuss Ö 10.2
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, die Königstraße zwischen der Max-Brauer-Allee und der Reeperbahn, mit einem Teilabschnitt der Veloroute 12, auf einer Länge von ca. 1,2 km umzuplanen und zu erneuern. In unmittelbarer Nähe an den zu überplanenden Straßenabschnitt werden mit dem Neubau des Schulcampus Struenseestraße sowie des St. Trinitatis-Quartiers große Baumaßnahmen in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt. Ein weiteres angrenzendes Projekt ist die Neugestaltung des Grünzugs Altona.
Die Königstraße befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und soll daher saniert werden. Unter anderem sollen auf der bisher 4-spurigen Straße zwei Fahrspuren zugunsten von Radwegen, die baulich von den Fahrbahnen abgegrenzt werden, wegfallen. Flächen für den ruhenden Verkehr entfallen zu einem Großteil ebenfalls. Die Verkehrsnebenflächen und sogenannte „blaue“ und „grüne“ Elemente sollen dort untergebracht werden, indem Fahrbahnfläche entsiegelt wird.
In der Praxis bedeutet das laut Präsentation des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LBSGG) im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona vom 01. Februar 2021 die Einrichtung buschartig bewachsener oder auch mit Bäumen bestandener Grünstreifen zwischen Radroute und Fußweg.
Die Auswertung der von der Polizei zur Verfügung gestellten Unfalldaten aus den Jahren 2015 bis 2017 ergab keine Auffälligkeiten beim Kfz-Verkehr in der Königstraße und kein erhöhtes Unfallaufkommen mit Beteiligung von Zweirädern.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt Altona:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Bei den Fragen 1 – 11 und 15 handelt es sich um eine Baumaßnahme vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die Fragen müssen daher von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)/LSBG beantwortet werden.
Zu 12:
Die Verkehrsführung während der Bauzeit sowie das Bauzeitfenster sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgestimmt. Daher kann aktuell keine Einschätzung über die verkehrlichen Auswirkungen getroffen werden. Da es sich in erster Linie um eine Einschränkung auf einer Hauptverkehrsstraße handelt, ist neben der Einbeziehung der bezirklichen Baustellenkoordination zwingend eine Genehmigung der übergeordneten Baustellenkoordination (LSBG/KOST) erforderlich. Darüber hinaus werden durch den Vorhabenträger auch die Verkehrsbetriebe des ÖPNV in die Abstimmung der bauzeitlichen Verkehrsführung einbezogen.
Zu 13:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Zu 14:
Siehe Antwort zu Frage 12.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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