Überlebenshilfen für das Schaustellergewerbe Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2020
Letzte Beratung: 27.08.2020 Bezirksversammlung Ö 14.39
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2020 anliegende Drucksache 21-0898E beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 09.07.2020 wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Kontaktbeschränkungen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) betreffen auch die Errichtung und den Betrieb von Fahr-, Schau-, Belustigungs-, Spiel- oder Verlosungsgeschäften und können in Abhängigkeit vom Einzelfall einer Erlaubnis entgegenstehen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BVM die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die zuständigen Behörden prüfen derzeit Möglichkeiten der befristeten Gebührenbefreiung von Sondernutzungserlaubnissen für Schaustellerinnen und Schaustellern zur Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes und streben hier eine zügige Regelung an.
Zu 2:
Volksfeste sind gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO weiterhin nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Wohingegen Jahrmärkte im Sinne der Gewerbeordnung nach § 13 Abs. 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO unter den dort genannten Bedingungen wieder durchgeführt werden dürfen.
Gemäß § 16 Abs. 2 HWG gehört die Benutzung eines Weges zur Gewerbeausübung nicht zum Gemeingebrauch. Demnach bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach § 19 HWG des zuständigen Bezirksamtes, die abhängig von den Umständen des Einzelfalls befristet erteilt werden kann.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
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