Überlebenshilfen für das Schaustellergewerbe Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2020
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2020 anliegende Drucksache 21-0898E beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 09.07.2020 wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Kontaktbeschränkungen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) betreffen auch die Errichtung und den Betrieb von Fahr-, Schau-, Belustigungs-, Spiel- oder Verlosungsgeschäften und können in Abhängigkeit vom Einzelfall einer Erlaubnis entgegenstehen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BVM die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die zuständigen Behörden prüfen derzeit Möglichkeiten der befristeten Gebührenbefreiung von Sondernutzungserlaubnissen für Schaustellerinnen und Schaustellern zur Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes und streben hier eine zügige Regelung an.
Zu 2:
Volksfeste sind gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO weiterhin nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Wohingegen Jahrmärkte im Sinne der Gewerbeordnung nach § 13 Abs. 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO unter den dort genannten Bedingungen wieder durchgeführt werden dürfen.
Gemäß § 16 Abs. 2 HWG gehört die Benutzung eines Weges zur Gewerbeausübung nicht zum Gemeingebrauch. Demnach bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach § 19 HWG des zuständigen Bezirksamtes, die abhängig von den Umständen des Einzelfalls befristet erteilt werden kann.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 14.08.2020 wie folgt Stellung genommen:
VS hat mit dem Präsidenten des Schausstellerverbandes hierzu Kontakt aufgenommen und es wurde seitens des Verbandes mitgeteilt, dass es jetzt vor allem wichtig wäre, den „kleinen“ Schaustellern Angebote machen zu können. Hier geht es z.B. um Stände mit Backwaren / Süßigkeiten usw.
Zu diesem Zweck konnten bislang zwei Flächen im Bezirk gefunden werden, 4 Buden könnten auf dem Platz Teufelsbrück aufgestellt werden. Und 2 Buden könnten am Holzhafen, bei den Kränen, aufgestellt werden. Sollten diese oder ggf. weitere Sondernutzungen von Schaustellern gewünscht werden, so wird das Bezirksamt die erforderlichen Einzelanträge prüfen und bescheiden.