21-1698

Transparenz und Demokratie - auch am Alsenplatz Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.03.2021
25.02.2021
Ö 7.6
Sachverhalt

Als im Bauausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich beschlossen wurde, für ein Bauprojekt am Alsenplatz einen Vorbescheid zu erteilen, hat man sich gegen ein Gespräch mit der betroffenen Öffentlichkeit entschieden.

 

Der abgelehnte Antrag, einen Bescheid erst nach einer Anhörung der betroffenen Öffentlichkeit zu erteilen, hingegen verfolgt ein anderes Demokratieverständnis.

 

Eine Bebauung der Verkehrsfläche Alsenplatz greift grundlegend in die bisher gültigen Planungsgrundlagen ein. Deshalb ist natürlich eine Beteiligung der betroffenen Anwohner und der Öffentlichkeit geboten. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass eine solche beantragte Veränderung der Plangrundlagen erst im zuständigen Planungsausschuss öffentlich diskutiert und in einem ordentlichen Verfahren die Veränderung der Plangrundlagen nach einer Würdigung aller Gedanken zur zukünftigen Stadtentwicklung beschlossen wird. In diesem Prozess werden ausdrücklich vor einer administrativen Entscheidung die Sichtweisen von Anwohnern und Öffentlichkeit eingeholt.

 

Erst dann wird im Bauausschuss über einen Vorbescheid oder einen Bauantrag, der sich in die aktualisierten Planungen einpasst, entschieden.

 

Im Gegensatz zu kolportierten Gerüchten eröffnet die aktuelle Fassung des § 31 BauGB keinesfalls eine beliebig willkürliche Entscheidungsmöglichkeit verantwortlicher Verwaltungsstellen. Vielmehr werden besondere Situationen benannt, unter denen Abweichungen vom geltenden Planrecht zulässig sind. Diese unterliegen jedoch strengen Maßstäben und fordern auf alle Fälle die Würdigung nachbarlicher Interessen.

 

Das ordentliche Verfahren der Beratung im zuständigen Planungsausschuss der Bezirksversammlung ist davon nicht tangiert.

 

Um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten wird das Vorhaben Alsenplatz an den Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona verwiesen. Erst nach dessen Beratung, die die ordentlich organisierte Berücksichtigung aller Stadtentwicklungsinteressen gewährleistet, kann davon gesprochen werden, dass eine etwaige ' … Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. '.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Folgendes:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona verweist das Projekt Alsenplatz an den Planungsausschuss.

 

  1. Die Inhalte der bestehenden § 19 BezVG Vereinbarung werden um folgenden Passus erweitert: Beantragte Befreiungen, die die Grundzüge der Planung berühren, müssen vom Amt im Planungsausschuss vorgestellt werden.

 

 

Anhänge

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