20-5656

Tempo 30 vor der Seniorenwohnanlage FAMA Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.03.2019
28.02.2019
Sachverhalt

Mit mehreren Beschlüssen hat sich die Bezirksversammlung bei den zuständigen Fachbehörden dafür eingesetzt, dass vor der Seniorenwohnanlage FAMA in Lurup zügig eine Lichtsignalanlage realisiert wird. Die Fachbehörden sind den Empfehlungen der Bezirksversammlung, vorzeitig eine Ampel zu realisieren, leider nicht gefolgt. Sie verwiesen darauf, dass es zumutbar sei, abzuwarten bis im Zuge der geplanten Grundinstandsetzung der Luruper Hauptstraße eine Ampel eingerichtet wird. Angesichts der zahlreichen gefährlichen Situationen, insbesondere für ältere Fußgänger und Fußgängerinnen, die bei der Überquerung der stark befahrenen Luruper Hauptstraße in Höhe der Seniorenwohnanlage FAMA fast täglich entstehen, ist jedoch dringendes Handeln geboten.

 

Vor diesem Hintergrund wird daher beantragt:

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation im Bereich der Luruper Hauptstraße vor der Seniorenwohnanlage FAMA eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h als Streckenverbot anzuordnen, solange die geplante Lichtsignalanlage noch nicht realisiert ist.

 

  1. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, zunächst bis zur Realisierung der geplanten Lichtsignalanlage eine Querungshilfe auf der Luruper Hauptstraße in Höhe der Seniorenwohnanlage FAMA einzurichten.

 

Anhänge

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