Tempo 30 nachts in der Straße Pepermölenbek Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021
Letzte Beratung: 22.04.2021 Bezirksversammlung Ö 11.6
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.02.2021 anliegende Drucksache 21-1697 beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 08.03.2021 wie folgt Stellung genommen:
Der Beschluss zu dieser Bürgereingabe geht nicht auf die in der Eingabe geforderte grundsätzliche Temporeduzierung ein, sondern fordert Tempo 30 zur Nachtzeit. Das hat der Bürger aber nicht angeregt.
Tempo 30 zur Nachtzeit ist zunächst alleinig im Zuständigkeitsbereich der BVM angesiedelt, da entsprechende Prüfungen und Berechnungen erfolgen müssen.
Der wird von hier aus so bewertet, dass die BVM alleine die Beantwortung übernimmt.
Hätte die BV den Beschluss nicht auf die Nachtzeit eingegrenzt, wäre eine Zuständigkeit der BIS gegeben.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 08.04.2021 wie folgt Stellung genommen:
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 wird die Möglichkeit geboten, auch auf Hauptverkehrsstraßen aus Gründen des Lärmschutzes oder der Verkehrssicherheit Tempo-30-Strecken anzuordnen.
Eine Anordnung kann im Rahmen der Lärmaktionsplanung erfolgen, wenn Straßenabschnitte als Lärmbrennpunkte mit besonders hohen Lärmpegeln und hohen Betroffenenzahlen identifiziert wurden.
Der Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2) hat hierzu 13 Straßenabschnitte ausgewählt, an denen pilotweise eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion mit dem Ziel der Lärmminderung eingeführt wurde. Derzeit befindet sich der Lärmaktionsplan in der Fortschreibung. Es sind nächtliche Geschwindigkeitsreduktionen an weiteren als Lärmbrennpunkten identifizierten Straßenabschnitten vorgesehen.
Die Straße Pepermölenbek ist jedoch weder als Lärmbrennpunkt der Kategorie I (LNight>60 dB(A)) noch als Lärmbrennpunkt der Kategorie II (LNight>55 dB(A)) identifiziert worden, so dass eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion hier mittelfristig nicht geplant ist.
Auch hinsichtlich der Umsetzung von Radverkehrsanlagen gibt es für die Straße Pepermölenbek derzeit keine Planungen. Die Strecke wird für Radfahrende zu Recht - insbesondere in Richtung der Steigung – als sehr unangenehm eingestuft. Der Straßenquerschnitt ist jedoch leider zu schmal, um Radverkehrsanlagen zu integrieren. Sogar ein Gehweg ist nur einseitig vorhanden, und es gibt keine Flächenpotenziale, die aktiviert werden könnten.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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