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Tempo 30 für den gesamten Verlauf der Bernadottestraße durchsetzen! Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
Sachverhalt

Die rund 3 km lange Bernadottestraße beginnend an der Parkstraße und endend an der Holländischen Reihe stellt als nördlich zur Elbchaussee verlaufende Parallele eine Verbindung zwischen den Stadtteilen Othmarschen und Ottensen her. Zwischen Parkstraße und dem Kreisverkehr Liebermannstraße ist die Bernadottestraße als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Ab der Kreuzung mit dem Hohenzollernring bis zu ihrem Übergang in die Holländische Reihe ist ein Tempo 30 Streckenverbot angeordnet worden. Auf dem mittleren Teilstück der Bernadottestraße zwischen dem Kreisverkehr Liebermannstraße und der Kreuzung Hohenzollernring gilt auf einem ca. 1,2 km langen Teilstück weiterhin Tempo 50. Seit 2008 sind alle Versuche gescheitert, für diesen Abschnitt der Bernadottestraße ebenfalls Tempo 30 durchzusetzen. Im betreffenden Bereich der Bernadottestraße liegen mehrere soziale Einrichtungen, die von im Straßenverkehr besonders schutzbedürftigen Menschen aufgesucht werden: Geschäftsstelle eines Gehörlosenverbands (Bernadottestraße 126), Kindertagestätte der Elbkinder (Bernadottestraße 128) sowie das Alten- und Pflegeheim „Fallen Anker“ (Bernadottestraße 140). In Höhe der Bernadottestraße 72 befindet sich der Zugang zum Kinderspielplatz Trenknerweg. In unmittelbarer Nähe zur Bernadottestraße befindet sich die Grundschule Trenknerweg (Trenknerweg 136) mit rund 500 Schüler:innen. Die Erschließung der Grundschule erfolgt jedoch über den Trenknerweg. Um die Sicherheit für Fußnger:innen zu erhöhen, bestehen im betroffenen Abschnitt der Bernadottestraße fünf Querungshilfen (in Höhe der Hausnummern 140A, 78, 72 und 41 sowie im Bereich des Rathenauparks) und ein Fußngerüberweg (Vz. 350, in Höhe der Hausnummer 142). Stadteinwärts besteht niveaugleich mit der Straßenfläche ein Radfahrstreifen. Die Bernadottestraße ist in dem betreffenden Abschnitt Linienweg der Metrobuslinie 15.

 

Zuletzt befasste sich der Verkehrsausschuss mit dem Thema „Tempo 30 im gesamten Verlauf der Bernadottestraße“ in seiner Sitzung am 7. Dezember 2020: Bei den letzten Geschwindigkeitsmessungen in 2019 seien nach Angaben des Polizeikommissariats eine Reihe von Verstößen festgestellt worden. Mehrere Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, die Einführung von Tempo 30 für die gesamte Bernadottestraße auch mit Blick auf mögliche neue Rechtsgrundlagen weiterzuverfolgen.

 

Seit Oktober liegt dem Bundesrat die Vorlage der Bundesregierung zur Novellierung u.a. der Rechtsgrundlagen für Tempo 30 Streckenverbote zur Beratung und ggf. Zustimmung vor, vgl. Drucksache des Bundesrats Nr. 528/23 vom 23.10.2023. Dazu berichtete der Spiegel in seiner Ausgabe vom 12.10.2023: Die Novelle sieht nun vor, lediglich ein paar Ausnahmen mehr zuzulassen: zusätzlich nämlich an Spielplätzen, Fußngerüberwegen und hochfrequentierten Schulwegen. Noch kleinteiliger ist diese Neuerung: Zwischen bestehenden Tempo-30-Strecken dürfen nun Lücken bis zu 500 Metern geschlossen werden bisher war das nur bei Lücken bis zu 300 Metern erlaubt.“ r den hier zu betrachtenden Abschnitt der Bernadottestraße könnte dies angesichts des dort bestehenden Fußngerüberwegs sowie zahlreichen sozialen und kulturellen Einrichtungen (Kindergarten, Altenheim, Grundschule und Spielplatz) bedeuten, dass mit Hilfe der neuen Rechtsgrundlagen eine durchgehende Tempo 30 Strecke angeordnet werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Folgendes beschließen:

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG auf-gefordert unter verfahrensgemäßer Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport die Zustimmung dafür zu erteilen, dass in der Bernadottestraße – zwischen Kreisverkehr Liebermannstraße und Kreuzung mit dem Hohenzollernring – eine Tempo 30 km/h Zone eingerichtet wird.

 

  1. Sollte die Anordnung einer Tempo 30 km/h Zone nach rechtlicher Einschätzung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nicht möglich sein, wird die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, in der Bernadottestraße – zwischen Kreisverkehr Liebermannstraße und Kreuzung Hohenzollernring – eine streckenbezogene Tempo 30 km/h Regelung im gesamten Verlauf oder mehrere streckenbezogene Tempo 30 km/h Regelungen in Teilabschnitten anzuordnen. Dabei sind der Kindergarten Elbkinder, das Altenheim Fallen Anker, die Grundschule Trenknerweg und der Spielplatz Trenknerweg sowie der Fußgängerüberweg (Vz. 350) zu berücksichtigen. Die Rechtslage nach Inkrafttreten der aktuell im Bundesrat anhängigen StVO-Novelle und die daraus folgende Anpassung der hambur-gischen Verwaltungsvorschriften (Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) sind mit einzubeziehen.

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, die in Kürze durch die StVO-Novelle zu erwartende neue bundesrechtliche Rechtslage bzgl. der Anordnung von streckenbezogenen Tempo 30 Regelungen schnell und unter maximaler Ausnutzung positiver Auslegungsspielräume administrativ umzusetzen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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