Tempo 30 für den gesamten Verlauf der Bernadottestraße durchsetzen! Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und GRÜNE
Letzte Beratung: 30.11.2023 Bezirksversammlung Ö 9.1
Die rund 3 km lange Bernadottestraße – beginnend an der Parkstraße und endend an der Holländischen Reihe – stellt als nördlich zur Elbchaussee verlaufende Parallele eine Verbindung zwischen den Stadtteilen Othmarschen und Ottensen her. Zwischen Parkstraße und dem Kreisverkehr Liebermannstraße ist die Bernadottestraße als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Ab der Kreuzung mit dem Hohenzollernring bis zu ihrem Übergang in die Holländische Reihe ist ein Tempo 30 – Streckenverbot angeordnet worden. Auf dem mittleren Teilstück der Bernadottestraße zwischen dem Kreisverkehr Liebermannstraße und der Kreuzung Hohenzollernring gilt auf einem ca. 1,2 km langen Teilstück weiterhin Tempo 50. Seit 2008 sind alle Versuche gescheitert, für diesen Abschnitt der Bernadottestraße ebenfalls Tempo 30 durchzusetzen. Im betreffenden Bereich der Bernadottestraße liegen mehrere soziale Einrichtungen, die von im Straßenverkehr besonders schutzbedürftigen Menschen aufgesucht werden: Geschäftsstelle eines Gehörlosenverbands (Bernadottestraße 126), Kindertagestätte der Elbkinder (Bernadottestraße 128) sowie das Alten- und Pflegeheim „Fallen Anker“ (Bernadottestraße 140). In Höhe der Bernadottestraße 72 befindet sich der Zugang zum Kinderspielplatz Trenknerweg. In unmittelbarer Nähe zur Bernadottestraße befindet sich die Grundschule Trenknerweg (Trenknerweg 136) mit rund 500 Schüler:innen. Die Erschließung der Grundschule erfolgt jedoch über den Trenknerweg. Um die Sicherheit für Fußgänger:innen zu erhöhen, bestehen im betroffenen Abschnitt der Bernadottestraße fünf Querungshilfen (in Höhe der Hausnummern 140A, 78, 72 und 41 sowie im Bereich des Rathenauparks) und ein Fußgängerüberweg (Vz. 350, in Höhe der Hausnummer 142). Stadteinwärts besteht niveaugleich mit der Straßenfläche ein Radfahrstreifen. Die Bernadottestraße ist in dem betreffenden Abschnitt Linienweg der Metrobuslinie 15.
Zuletzt befasste sich der Verkehrsausschuss mit dem Thema „Tempo 30 im gesamten Verlauf der Bernadottestraße“ in seiner Sitzung am 7. Dezember 2020: Bei den letzten Geschwindigkeitsmessungen in 2019 seien nach Angaben des Polizeikommissariats eine Reihe von Verstößen festgestellt worden. Mehrere Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, die Einführung von Tempo 30 für die gesamte Bernadottestraße auch mit Blick auf mögliche neue Rechtsgrundlagen weiterzuverfolgen.
Seit Oktober liegt dem Bundesrat die Vorlage der Bundesregierung zur Novellierung u.a. der Rechtsgrundlagen für Tempo 30 – Streckenverbote zur Beratung und ggf. Zustimmung vor, vgl. Drucksache des Bundesrats Nr. 528/23 vom 23.10.2023. Dazu berichtete der Spiegel in seiner Ausgabe vom 12.10.2023: „Die Novelle sieht nun vor, lediglich ein paar Ausnahmen mehr zuzulassen: zusätzlich nämlich an Spielplätzen, Fußgängerüberwegen und hochfrequentierten Schulwegen. Noch kleinteiliger ist diese Neuerung: Zwischen bestehenden Tempo-30-Strecken dürfen nun Lücken bis zu 500 Metern geschlossen werden – bisher war das nur bei Lücken bis zu 300 Metern erlaubt.“ – Für den hier zu betrachtenden Abschnitt der Bernadottestraße könnte dies angesichts des dort bestehenden Fußgängerüberwegs sowie zahlreichen sozialen und kulturellen Einrichtungen (Kindergarten, Altenheim, Grundschule und Spielplatz) bedeuten, dass mit Hilfe der neuen Rechtsgrundlagen eine durchgehende Tempo 30 Strecke angeordnet werden kann.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Folgendes beschließen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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