Teilrückerstattung der Gebühren für ausfallende Sondernutzungsflächen Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 8.1
Mit Beschluss der Bezirksversammlung Altona (Drucksache 22-0289B) wurde die Nutzung von Parkbuchten für die Außengastronomie bis zum Baubeginn des Projekts „freiRaum Ottensen“ genehmigt. Ziel war es, Gastronomiebetrieben weiterhin die Möglichkeit zu geben, ihre Flächen wirtschaftlich zu nutzen. Zudem sollte verhindert werden, dass die frei gewordenen Parkflächen wieder durch den motorisierten Individualverkehr genutzt werden und sich dieVerkehrsbelastung in den betroffenen Bereichen erneut erhöht.
Es hat sich nun herausgestellt, dass einige Gastronomiebetriebe von unangekündigten Straßenbaumaßnahmen betroffen sind, wodurch die Nutzung ihrer bewilligten Flächen erheblich eingeschränkt oder unmöglich gemacht wird. Diese Betriebe haben bereits Gebühren für die Sondernutzung sowie Bearbeitungspauschalen entrichtet, obwohl ihnen die zugesagte Nutzung nun faktisch verwehrt bleibt. Diese unvorhergesehene Entwicklung untergräbt das Vertrauen derGastronomiebetriebe in die Verlässlichkeit der kommunalpolitischen Entscheidungen. Wenn solche Beschlüsse nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Einklang stehen oder kurzfristig durch externe Faktoren ausgehebelt und nicht kommuniziert werden, gefährdet dies die Glaubwürdigkeit der Bezirksversammlung und schwächt das Vertrauen in kommunalpolitisches Handeln.
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, eine unbürokratische zeitanteilige Rückerstattung der entrichteten Sondernutzungsgebühren sowie der Bearbeitungspauschalen für die betroffenen Gastronomiebetriebe vorzunehmen. Die Rückerstattung soll für alle Betriebe gelten, die aufgrund der laufenden oder geplanten Bauarbeiten in ihrer Nutzung der Sonderflächen/ Parkbuchten beeinträchtigt sind.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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