Tauschboxen Im Bezirk Altona bald die Ausnahme? Kleine Anfrage von Sören Platten und Gregor Werner (SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 4.3
Die Tauschboxen im Bezirk Altona sind über die Jahre zu einer wichtigen sozialen Einrichtung herangewachsen. Die Tauschboxen basieren auf dem Prinzip der sozialen Verantwortung und der Nachhaltigkeit – Weitergeben statt Entsorgen. Prinzipien, die einen große gesellschaftlichen Stellenwert besitzen. Es exististieren auch gelegentlich Probleme im Zusammenhang mit Tauschboxen: unerlaubtes Entsorgen von Sperrmüll und ähnliches. Diese Probleme sind grundsätzlich gut lösbar. In Hamburg existieren viele Tauschboxen – nur im Bezirk Altona scheint es die Ausnahme in öffentlichen Raum zu sein und es existiert noch kein Konzept, wie diese von bezirklicher Seite unterstützt werden können.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.
Das Bezirksamt führt keinerlei Statistik zu vorhandenen oder entfernten Tauschboxen.
Zu 2.
Eine Tauschbox im gewidmeten Wegekörper stellt eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung nach dem Hamburger Wegegesetz HWG dar. Wie sich die Verantwortlichkeiten im Betrieb regeln, ist dem Bezirk nicht bekannt.
Zu 3.
Seitens des Bezirksamtes werden Tauschboxen geduldet, so diese nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, keine Gefährdungsquelle (z.B. „Brandlast“) darstellen, nicht die Unterhaltung und Reinigung z.B. der Wege oder Straßenbäume oder des Straßenbegleitgrüns beeinträchtigen oder sich durch unerwünschte Beistellungen zu einem Beschwerdehotspot entwickeln.
Zu 4.
Es werden keine konkreten Maßnahmen seitens des Bezirksamtes durchgeführt.
Zu 5.
Das Bezirksamt führt keine gesonderte Statistik zu Beschwerdelagen.
Zu 6.
Die Tauschbox Chemnitzstraße war und ist nicht genehmigt – erstmals mit Schreiben vom 03.03.2024 erbat ein Anlieger eine „neue“ Sondernutzungserlaubnis zwecks Betriebes dieser Tauschbox. Wegen nachweislich erheblichen Beimüllungen, dreier anonymer Beschwerdelagen und eines Brandes (im Wurzelbereich eines angrenzenden Straßenbaumes) sowie fortwährender Einengung des Gehweges wurde diesem Antragsteller die Ablehnung seines Antrages mit Schreiben vom 18.07.2024 avisiert. Die formelle Ablehnung steht noch aus – der Antragsteller hatte die Abräumung bis Ende September angekündigt und das informelle Verfahren bislang als hinreichend gesehen.
Zu 7.
Das Bezirksamt ist hier weiter im Austausch (s. Frage 6); amtsintern wird geklärt, wie weitere Hilfestellungen erfolgen/ aussehen könnten (z.B. Betrieb dieser Tauschbox auf Privatgrund, optional ein weniger exponierter Stellplatz im öffentlichen Grund etc.). Mit den ehrenamtlichen Unterstützer:innen führt das Amt im Rahmen der Integrierten Stadteilentwicklung Altona-Altstadt in der 34. KW ein Gespräch, um die Perspektiven auszuloten.
Zu 8.
Es besteht keine gesetzliche Grundlage aufgrund derer finanzielle Hilfen zu leisten sind. Im Rahmen eines geordneten Antragsverfahrens (an dem es bislang fehlte) und damit eines zuständigen Antragstellers wie bei allen Sondernutzungen des öffentlichen Grundes wird das Bezirksamt die gleichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen wie gegenüber allen anderen Antragstellern.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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